Gefährliche blinde Passagiere im Urlaubsandenken

Orchideen aus tropischen Ländern können Schädlinge enthalten und dürfen daher nicht privat eingeführt werden


(Wien, 3.3.2006, AGES) Immer öfter bringen Touristen aus Südostasien ganze Kartons mit vermeintlich preiswerten Orchideen als Urlaubsandenken nach Österreich mit. Enttäuschung und Verärgerung sind dann sehr groß, wenn diese Blumen bei der Einreise vom Zoll beschlagnahmt werden. Denn die Einfuhr von Schnittblumen in Kartonverpackungen aus diesem Raum nach Österreich ist ohne gültiges Pflanzengesundheitszeugnis gemäß Pflanzenschutzgesetz 1995 verboten. Diese Pflanzen müssen vernichtet werden.

Kleine Ursache, große Wirkung


Der Grund für diese strenge gesetzliche Regelung hinsichtlich der Orchideen heißt Thrips palmi: Dieses kleine Insekt aus der Gruppe der Fransenflügler ist sehr mobil und wandert leicht auf andere Pflanzen über. In Gewächshäusern könnte er schwere Schäden an Gemüse und Zierpflanzen anrichten, da er bereits unempfindlich gegen viele Pestizide geworden ist. Bei eine Untersuchungen konfiszierter Orchideen haben Wissenschafter der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, herausgefunden, dass in einem gewissen Teil der Orchideenblüten tatsächlich massenhaft lebende Stadien dieser Thripse zu finden waren.
Einschleppungen derartiger Schadinsekten haben bereits in der Vergangenheit immer wieder zu größten wirtschaftlichen Schäden und Katastrophen für die Landwirtschaft geführt - man denke nur an die Reblaus, den Kartoffelkäfer oder den Maiswurzelbohrer. Gefährliche Schädlinge, die auf keinen Fall eingeschleppt werden dürfen, werden in einer eigenen Liste im Anhang zum Pflanzenschutzgesetz als so genannte Quarantäneorganismen angeführt. Das bedeutet, dass deren Auftreten meldepflichtig ist und alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ihre Einschleppung und Verbreitung zu verhindern.

Import nur mit Gesundheitszeugnis


Bei einer offiziellen Orchideen-Einfuhr durch einen registrierten Importeur muss ein Pflanzengesundheitszeugnis vorgelegt werden, zusätzlich werden die Pflanzen genauestens auf Befall durch Thrips palmi kontrolliert. Kartonverpackte Schnittblumen von Privatimporteuren hingegen werden ausnahmslos beschlagnahmt und vernichtet. Touristen sollten daher keine frischen Pflanzen oder deren Teile, z.B. Früchte, aus Ländern außerhalb der EU als Reiseandenken mit nach Hause nehmen, um vor bösen Überraschungen beim Zoll gefeit zu sein. Im Zweifelsfalle informieren Sie sich bereits vor Antritt einer internationalen Reise über die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Auskünfte erteilt der Amtliche Österreichische Pflanzenschutzdienst an der AGES.

Rückfragehinweis:

AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Unternehmenskommunikation:
DI Oskar Wawschinek
Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien
Tel: +43 (0)50 555-25000
E-Mail: oskar.wawschinek@ages.at
www.ages.at


Fachlich:
Dr. Andreas Kahrer
Tel: 050 555-333 21
E-Mail: andreas.kahrer@ages.at

Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst:
Ing. Elisabeth Jägersberger
Tel: 050 555-333 01
E-Mail: elisabeth.jaegersberger@ages.at

Institut für Pflanzengesundheit:
Tel: 050 555-333 26
E-Mail: pflanzengesundheit@ages.at

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