Bundesamt für Ernährungssicherheit informiert über Kontrollergebnisse

Wien (OTS) - Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) gibt
bekannt, dass im Zuge von Schwerpunktkontrollen in Vollziehung des
Futtermittelgesetzes in einzelnen Produktionschargen von
Rübenschnitzeln (Futtermittel) Kleinstmengen von Knochenfragmenten -
knapp an der Nachweisgrenze - gefunden wurden. Daher wurden vom
Bundesamt für Ernährungssicherheit umgehend alle Maßnahmen gesetzt,
die verhindern, dass Ware mit positivem Befund als Futtermittel in
Verkehr gesetzt wird. Das bedeutet u.a. auch, dass die laufende,
tägliche Produktion getrennt gelagert, Proben gezogen und geprüft
werden. Nur im Falle eines unbedenklichen Proben-Ergebnisses wird die
Freigabe zur Verwendung als Tierfutter erteilt, anderenfalls wird die
Tagesproduktion gesperrt und darf nicht verwendet werden. Derzeit
findet parallel dazu die wissenschaftliche Ursachenforschung statt,
um mehr Klarheit darüber zu gewinnen, wie es zu einem - wenn auch
geringen - Eintrag kommen kann. Das BAES hat damit alle unter diesen
Voraussetzungen erforderlichen Maßnahmen gesetzt, um die Futter- und
Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.


Rückfragehinweis:
AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
BAES - Bundesamt für Ernährungssicherheit

Unternehmenskommunikation:
DI Oskar Wawschinek
Spargelfeldstraße 191, A-1226 Wien
Tel: +43 (0)50 555-25000
oskar.wawschinek@ages.at

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