AGES-Newsletter 02/11 - 24.02.2011
Obst und Gemüse im „Spannungsfeld Pflanzenschutzmittel“
Die AGES lädt am 17.03.2011 zur Pflanzenschutzmittelrückstände-Tagung. Der inhaltliche Bogen reicht dabei von der Landwirtschaft über Lebensmittelproduktion bis zum Handel, von gesetzlichen Standards über Lebensmittelsicherheit bis hin zu den KonsumentInnen.
Fachlich werden ExpertInnen des Landwirtschafts- und Gesundheitsministeriums, der Landwirtschafts- und Arbeiterkammer sowie der Agrarmarkt Austria zu den Themen KonsumentInnenerwartungen und -schutz, Gütesiegel- und Handelsstandards, Lebensmittelsicherheit und Ernährungssicherung sowie Pflanzenschutzmitteleinsatz aus Sicht der Produzenten Stellung nehmen.
Die AGES stellt dabei ihre wissenschaftliche und analytische Verantwortung bezüglich toxikologischer Risikobewertung und risikobasiertem KonsumentInnenschutz dar und präsentiert die Ergebnisse und Konsequenzen aus den Rückstandsuntersuchungen. Der gesundheitliche Aspekt, das präventive Potenzial des Verzehrs von Obst und Gemüse, rundet das fachliche Programm ab.
Ziel ist es, eine Plattform zur Information und Diskussion zu bieten, indem das Thema Pflanzenschutzmittel-Rückstände von allen Seiten fachliche betrachtet wird. Im Anschluss an die Vorträge gibt es eine Podiumsdiskussion mit Publikumsbeteiligung.
Mykotoxine in Futtermitteln
Die Welternährungorganisation FAO schätzt, dass bis zu 25 % der Weltproduktion von Nahrungsmitteln mit Mykotoxinen kontaminiert sind. Diese Pilzgifte sind natürliche so genannte sekundäre Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen, die bei Menschen und Tieren eine toxische Wirkung zeigen. Etwa 20 % der Getreideernte der EU enthalten messbare Mengen von Mykotoxinen. Bisher sind über 400 dieser Stoffe bekannt, wobei allerdings nur ein kleiner Teil in Nahrungs- und Futtermitteln Bedeutung hat. Fast alle Mykotoxine sind weitgehend hitze- und säurestabil und werden bei der Nahrungs- und Futtermittelverarbeitung in der Regel nicht zerstört. Gefährdet sind Nutztiere (insbesonders Schwein, Geflügel und Pferd), die verschimmeltes Futtermittel verzehren. Kontaminiertes Futter ist für eine Reihe von Erkrankungen verantwortlich, wie z. B. das Östrogensyndrom bei Schweinen, Futterverweigerung oder Erkrankung von Truthähnen.
Gesetzliche Regelungen für Futtermittel
Heute steht die Minimierung des Mykotoxinrisikos, welches auch nicht akute Auswirkungen berücksichtigt, im Vordergrund. Sie wird sowohl durch Höchst- und Richtwerteregelungen als auch durch Vermeidungsstrategien bei der Erzeugung von Futter- und Nahrungsmitteln angestrebt. In Futtermitteln sind gegenwärtig Aflatoxin B1 durch Grenzwerte sowie Deoxynivalenol (Vomitoxin), Zearalenon, Ochratoxin A und die Fumonisine durch Richtwerte geregelt. Generell ist zwischen Höchstwert und Richtwert zu unterscheiden. Während die Überschreitung eines Höchstwertes u. a. ein Vermischungsverbot nach sich zieht, ist bei Überschreitung eines Richtwertes eine Verdünnung (Vermischung) mit weniger kontaminiertem Material erlaubt (Empfehlung der Kommission 2006/576/EG und Richtlinien 2002/32/EG und 2003/100/EG). Weiters soll durch den Höchstwert für einen Mutterkornanteil bei ungemahlenem Getreide indirekt das Vorkommen von Ergotalkaloiden in Futtermitteln minimiert bzw. verhindert werden.
Situation in Österreich
In Österreich wird die Mykotoxinproblematik – wetterabhängig – vor allem durch Infektionen während des Wachstums der Pflanzen verursacht. Besonders ist dabei auf Mais und Getreide (Weizen, Triticale, Hafer, Durum) zu achten, welche hauptsächlich durch den Befall der Feldpilze der Gattung Fusarium mit Mykotoxinen belastet sein können. Durch die vorbeugenden Maßnahmen wie den Anbau wenig anfälliger Sorten, wendende Bodenbearbeitung sowie auch witterungsbedingt wurde bei Futtergetreide der Ernte 2010 nur eine geringe Belastungen gefunden.
Die Maisernte 2010 ist bezüglich DON deutlich höher belastet im Vergleich zu den Vorjahren, beim für die Schweinefütterung wesentlich problematischeren ZON sind die gefundenen Gehalte weitgehend unauffällig und liegen in derselben Bandbreite wie in den Vorjahren.
Bei ortsüblichen Rationen sind daher Probleme bei der Schweinefütterung möglich, da der Richtwert für Ergänzungs- und Alleinfutter für Schweine von 900 Mikrogramm/kg in Einzelfällen deutlich überschritten werden kann. Gesundheitliche Beeinträchtigungen oder zumindest Leistungseinbußen der Tiere könnten die Folge sein. Es ist daher besonders bei Körnermais auf die DON-Gehalte zu achten, durch Eigenkontrolluntersuchungen bzw. Einfordern von Analysedaten vom Lieferanten. Wenn in Einzelfällen höhere DON-Gehalte vorliegen, ist der Maisanteil in der Ration zu vermindern oder kann mit weniger belasteten Mais- oder Getreidepartien verdünnt werden. Es ist dabei zu gewährleisten, dass für alle Futtermittelausgangserzeugnisse, Ergänzungs- und Alleinfuttermittel die genannten Richtwerte eingehalten werden.
Futtermittelbroschüre 2010 und Sortenliste 2011
Grundlage einer guten Futterqualität in Hinblick auf unbedenkliche Mykotoxingehalte sind sowohl eine gute landwirtschaftliche Praxis bei der Produktion der Ausgangserzeugnisse (Getreide und Mais) als auch eine qualitätskontrollierte Produktion von Futtermitteln. Neben dem Weizensortiment (Winter-, Sommer- und Durumweizen) mit zumeist sehr großen Unterschieden des Merkmals Fusariumanfälligkeit liegt nun aktuell auch eine Einstufung der Maissorten hinsichtlich der Anfälligkeit gegenüber der Kolbenfäule in der Beschreibenden Sortenliste der AGES vor. Die AGES-Futtermittel Broschüre „Kontrollierte Futtermittel - gesunde Tiere - sichere Lebensmittel“ gibt darüber hinaus Einblick in die Futtermittelüberwachung in Österreich und in das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF).
AGES zu Bienenschutz und Schädlingsbekämpfung
Mit dem Forschungsprojekt "MELISSA" werden Bienenschädigungen in Österreichs Mais-, Kürbis- und Rapsanbaugebieten und mögliche Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wissenschaftlich untersucht. Zum Schutze der Umwelt, insbesondere der Bienen, wurden in Österreich daher im Jahr 2009 zusätzliche risikomindernde Auflagen für insektizide Beizmittel für Mais und Kürbis vorgeschrieben. Diese Auflagen und Vorschriften wurden gemäß den wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem In- und Ausland im Jahr 2010 seitens des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) noch weiter verschärft, um schädliche Auswirkungen bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verwendung der Beizmittel sowie des gebeizten Saatgutes hintan zu halten. Mit der Verlängerung des Projektes "MELISSA" bis 31.01.2012 steht ein weiteres Anbaujahr zur Verfügung, um die in der Praxis angewandten risikomindernden Auflagen auf deren Wirksamkeit zu evaluieren.
Wissenschaftliche Evaluierung rechtfertigt getroffene Auflagen und Vorschriften
Die durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) gesetzlich vorgegebenen zusätzlichen risikomindernden Auflagen und Vorsorgemaßnahmen für die Anbausaison 2011 (Merkblatt Auflagen) erfüllen daher sowohl den aus Gründen der Ernährungssicherung unbedingt zu erreichenden Schutz der Bienenvölker, als auch den gesetzlichen Auftrag zur Bekämpfung der phytosanitären Schadorganismen ("Maiswurzelbohrer"). Durch die fortlaufende wissenschaftliche Begleitung der gesetzlichen Auflagen im Rahmen des "MELISSA"-Projekts konnten seitens des BAES aus Vorsorgegründen weitere Maßnahmen und Auflagen zur Fokussierung der Bedingungen für die Aussaat gesetzt werden. Es wird damit eine maßgebliche Reduktion des Insektizideinsatzes bei Mais unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und phytosanitären Gegebenheiten erreicht. Eine äußerst wirksame Maßnahme zur Reduktion des Einsatzes insektizider Beizmittel bei Mais ist das Verbot der Anwendung nach einer anderen Vorfrucht. Der Einsatz von insektiziden Beizmitteln wird strikt nur nach entsprechender fachlicher Indikation vorgenommen. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Beizung des Maissaatgutes ist neben dem Fruchtwechsel die einzige praktikable Lösung zur Eindämmung und Bekämpfung dieses Quarantäneschädlings.
Für den gesamtheitlichen Schutz der Bienen wird unter Einbeziehung der Imkervertreter, der Vertreter der Landwirtschaftskammern, der Saatgutwirtschaft und der ExpertInnen der AGES im Einvernehmen mit den Bundesländern eine lückenlose Überwachung und Kontrolle aller Auflagen und Maßnahmen gewährleistet. Mit einer Präzisierung der bisherigen risikomindernden Umsetzungen, der Adaptierung der Pflanzenschutzverordnungen der Bundesländer und einer verbesserten Bewusstseinsbildung der Landwirte werden weitere umfassende Maßnahmen für 2011 vorgenommen.
Erkenntnisse des MELISSA-Projekts zur Anbausaison 2010
Im Jahr 2010 wurden aus 76 Imkereibetrieben Vergiftungsverdachtsfälle gemeldet. Die betroffenen 98 Bienenstände verteilten sich auf 7 Bundesländer. Von den Vergiftungsverdachtsfällen waren nicht alle Bundesländer bzw. Bezirke mit Maisanbau gleichermaßen betroffen. Vielmehr zeigte sich ein regional gehäuftes bzw. auch vereinzeltes Auftreten. Das Ausmaß der Bienenverluste - laut Aussagen von in beiden Versuchsjahren betroffenen Imkern – war in der Regel geringer und die Dauer der Symptome kürzer als im Jahr 2009. Bei den 89 untersuchten Bienenproben waren die Neonicotinide Clothianidin in 51 Prozent und Thiamethoxam in 23 Prozent der Proben nachweisbar. 62 Schleuderhonigproben wurden auf Neonicotinoide untersucht. In keiner Probe waren Rückstände neonicotinoider Saatgutbeizmittel nachweisbar.
Aus den regional sehr unterschiedlichen Rücklaufquoten und den oft fehlenden Antworten auf Fragen, die im Rahmen der freiwilligen Fragebogenaktion zu den Anbaubedingungen bzw. zum verwendeten Saatgut von Mais und Ölkürbis an Landwirte in der Umgebung von Bienenständen mit positivem Rückstandsnachweis gestellt worden waren, lässt sich der Schluss ziehen, dass vielerorts durchaus noch weiteres Optimierungspotenzial in Bezug auf die Aussaatpraxis (z. B. Sämaschinenausrüstung mit Deflektoren, Einhaltung der Zulassungsauflagen hinsichtlich Aussaatbedingungen bei Wind bzw. Vermeidung einer Kontamination von blühenden Nachbarkulturen) besteht.
Gesamt betrachtet bestätigten die Ergebnisse 2010 aus "MELISSA" eindrucksvoll die Notwendigkeit, die Vorgaben und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelanwendung in der Landbewirtschaftung zum Schutz der Anwender, v. a. der Landwirte und der Umwelt, insbesondere der Bienen, einzuhalten. Für die Zulassungs- und Kontrollbehörden national und auf EU-Ebene lassen sich aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen wichtige Ansatzpunkte zur Verbesserung in der Bewertung und der Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln mit besonderer Berücksichtigung des Bienenschutzes ableiten.
Aktuelle Veranstaltungen
08.03.2011 - Wien
Richtlinie für den sachgerechten Einsatz von Pflanzenaschen zur Verwertung auf Land- und Forstwirtschaftlich genutzten Flächen - Pflanzenaschen aus Biomassefeuerungen sind unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wertvolle Sekundärrohstoffe
17.03.2011 - Wien
Obst und Gemüse: Spannungsfeld Pflanzenschutzmittel - Bei dieser Pflanzenschutzmittelrückstände-Tagung ist der Bogen weit gespannt: Von der Landwirtschaft zur Lebensmittelproduktion, gesetzlichen Standards, Lebensmittelsicherheit, KonsumentInnen
23.03. bis 25.03.2011 - Wien
EpiInfo Kurs - Ziel des Kurses ist die Erweiterung und Vertiefung der Vorgehensweise bei der Untersuchung lebensmittelbedingter Erkrankungen und Ausbrüche
24.03.2011 - Wien
Bodenschutz durch umweltgerechte Landwirtschaft – Bedeutung der ÖPUL – Maßnahmen für den Boden - Boden ist eine nicht erneuerbare Ressource. Um einige Zentimeter fruchtbaren Bodens zu bilden, sind Hunderte von Jahren notwendig
28.03.2011 - Wien
Antragstellerkonferenz - Pflanzenschutzmittel - Neue rechtliche Regelungen, Umsetzung, Übergangsfristen und deren Handhabung, Verfahrensabläufe, nach EU-Verordnung 1107/2009 und dem neuen Pflanzenschutzmittelgesetz
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
