AGES-Newsletter 03/09 - 20.11.2009
- Listerien in geräucherten Fischen
- Antibiotikaresistenzen: AURES-Bericht 2008
- Zulassung neuartiger Lebensmittel
- Aktuelle Veranstaltungen
- Aktuelle Folder & Broschüren
Listerien in geräucherten Fischen

- © 2009 - AGES
Überwachungsprogramm sogenannter „Risikoprodukte“
Im Rahmen einer vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angeordneten Schwerpunktaktion wurden von Jänner bis März 2009 geräucherte Fische auf das Vorhandensein von Listerien untersucht. Von den Lebensmittelkontrolloren der Länder wurden österreichweit 115 Proben gezogen (65 Proben waren kaltgeräuchert, 50 Proben heißgeräuchert); Untersuchung und Bewertung erfolgten durch die AGES. Eine Probe – „Wildlachs aus Alaskas Flüssen“ – wurde als gesundheitsschädlich beanstandet.
Räucherfische
Fische werden auf zwei Arten geräuchert: kalt oder heiß. Kaltgeräucherte Produkte gelten in zweierlei Hinsicht als „Risikoprodukte“. Einerseits gibt es bei der Herstellung keinen Produktionsschritt, durch den Listerien sicher abgetötet werden. Andererseits werden diese Produkte vakuumverpackt als Kühlwaren mit relativ langer Haltbarkeitsfrist angeboten. Listerien wiederum haben die Fähigkeit, sich bei Kühlschranktemperaturen – wenn auch langsam – vermehren zu können.
Beim Heißräuchern werden die Fische gegart, wodurch eventuell vorhandene Bakterien abgetötet werden. Da Listerien aber in der Umwelt weit verbreitet sind, kann es bei der Weiterverarbeitung, z. B. beim Verpacken, erneut zu einer Kontamination kommen.
Ergebnisse der Untersuchung
Die Proben wurden jeweils zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten analysiert: Bei Probeneingang und am Ende der angegebenen Mindesthaltbarkeitsfrist. Bei zehn der 65 kaltgeräucherten Produkte wurden Listerien nachgewiesen. Neun dieser Proben lagen allerdings unter dem Grenzwert von 100 KBE/g (= Kolonie bildende Einheiten pro Gramm, eine Maßeinheit, mit der die mikrobielle Verunreinigung angegeben wird). Eine Probe „Wildlachs aus Alaskas Flüssen“ lag mit 15.000 KBE/g weit über dem Grenzwert und wurde daher als gesundheitsschädlich beanstandet.
Bei zwei der 50 heißgeräucherten Proben wurden ebenfalls Listerien nachgewiesen, auch hier unter dem Grenzwert.
Hinweise für den Verbraucher
Das optimale Wachstum erzielen Listerien im Temperaturbereich von 30 bis 37 °C. Eine Besonderheit ist ihre Fähigkeit, sich auch bei niederen Temperaturen (ab 4° C) zu vermehren.
- Kühlschranktemperatur nicht über +4 °C einstellen
- Kühlkette beim Transport nicht unterbrechen (im Sommer Kühltasche verwenden)
- Im Kühlschrank rohe von verzehrsfertigen Lebensmitteln trennen
- Verzehrsfertige Lebensmittel im Kühlschrank gut abdecken
- Küchenhygiene beachten
- Hände waschen nach dem Kontakt mit rohen Lebensmitteln
- Gebrauchsgegenstände (Schneidbretter, Messer etc.), Oberflächen im Küchenbereich und Kühlschränke mit heißem Wasser und Spülmittel reinigen.
Risiko für Schwangere
Das Risiko, an einer schweren Form der Listeriose (Erkrankung durch Listerien) mit Sepsis und Gehirnhautentzündung zu erkranken, ist vor allem für abwehrgeschwächten Personen groß. Bei Schwangeren besteht darüber hinaus das Risiko, dass Listerien das ungeborene Kind befallen und eine schwere Erkrankung des Neugeborenen verursachen, ja sogar Früh- oder Totgeburten auslösen können. Um eine lebensmittelbedingte Infektion zu vermeiden und möglichen Schäden des Ungeborenen vorzubeugen, sollten Schwangere daher auf so genannte Risikolebensmittel (rohes oder unvollständig durchgegartes Fleisch, Mett- und Rohwürste, Rohmilch oder Rohmilchprodukte, geschmierter Käse, kalt geräucherte Fische, rohe Muscheln und Speisen, die rohe Eier enthalten) generell verzichten. sie sollten auch im Gasthaus und vor allem auf Reisen keine Rohkost (Salat) essen sowie bei der Zubereitung und Lagerung von Nahrungsmitteln auf eine besonders sorgfältige Küchenhygiene achten.
Antibiotikaresistenzen: AURES-Bericht 2008
Wirksame Maßnahmen zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen können nur bei Kenntnis der aktuellen Situation geplant und getroffen werden. Die EU hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten epidemiologische Netzwerke eingerichtet, die Antibiotikaresistenzen und den Verbrauch antimikrobieller Substanzen erfassen. Die AGES ist ein wesentlicher Teil dieses Netzwerks innerhalb Österreichs. Der AURES-Bericht des nationalen Referenzzentrums für nosokomiale Infektionen und Antibiotikaresistenz, der im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt wurde, fasst die Daten aus Österreich zu Antibiotikaresistenz und Verbrauch antimikrobieller Substanzen zusammen.
Zulassung neuartiger Lebensmittel
Die Europäische Kommission hat mit 13. Oktober 2009 die Zulassung von Chia-Samen (Salvia hispanica) als neuartige Lebensmittelzutat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates erteilt. Demnach dürfen gemahlene Chia-Samen in der Gemeinschaft als neuartige Lebensmittelzutat zur Verwendung in Broterzeugnissen mit einem Höchstgehalt von 5 % Chia-Samen in Verkehr gebracht werden.
Chia (Salvia hispanica) ist eine einjährige krautige Sommerpflanze aus der Familie der Lippenblütengewächse (Labiatae), natürliches Vorkommen ist Mexiko und Guatemala. Sie ist verwandt mit dem Salbei (Salvia officinalis). In Österreich wird Chia nicht angebaut.
Ebenfalls zugelassen wurde ein Extrakt aus den Blättern der Luzerne (Medicago sativa) als neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat. Das Eiweißkonzentrat darf in der Gemeinschaft als neuartige Lebensmittelzutat zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln in Verkehr gebracht werden. Die vom Hersteller empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf höchstens 10 g Eiweißkonzentrat aus der Luzerne enthalten.
Die Luzerne wird in Österreich nur als Futterpflanze angebaut und als Eiweißlieferant in der Fütterung eingesetzt. Aufgrund ihres guten Wurzelsystems ist sie insbesondere auf trockenen Standorten auch entsprechend ertragreich. Für Zwecke als Lebensmittelzutat wurde sie hierzulande noch nicht eingesetzt bzw. angebaut.
Aktuelle Veranstaltungen
24.11.2009 - Salzburg
Sicherheitsbewertung für kosmetische Mittel
26.11.2009 - Wien
Das Lebensministerium und der Fachverband der Lebensmittelindustrie laden ein zum Symposion: "Echt oder nicht? Zur Qualität und Herkunft unserer Lebensmittel"
Zeit: 10:00 - 13:00 Uhr
Ort: Österreichisches Museum für angewandte Kunst (MAK)
Stubenring 5
1010 Wien
Anmeldung: angelika.urban@lebensministerium.at
02.12.2009 - Wien
Änderungen der Gebührenstruktur für die Kontrolle und Überwachung von Futtermittelunternehmen 2010
03.12.2009 - Wien
DSR-Fachgespräch
09.12.2009 - Wien
Milch-Gespräch 2009
Aktuelle Folder & Broschüren
Futtermittelbroschüre 2009 „Kontrollierte Futtermittel - gesunde Tiere - sichere Lebensmittel“
AGES
Ort: 1220, Spargelfeldstraße 191
Dienstort: Wien
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit