Tränkewasser in der Tierernährung

Wie in vielen anderen Bereichen der Landwirtschaft stellt Wasser auch für die Tierernährung ein zentrales Element des Lebens dar. Nutztiere brauchen bis zu 5 Liter Wasser je aufgenommenem Kilogramm Nahrung (Trockenmasse). Dennoch nimmt das aktuelle nationale Futtermittelrecht und auch jenes der EU kaum Bezug auf dieses wichtige Medium.

Indirekt können aber einige allgemeine Bestimmungen auf Wasser angewendet werden. So darf nichts an Tiere verfüttert werden, das eine Gefahr für die Gesundheit der Tiere und des Menschen darstellt (§3 Futtermittelgesetz). Dies trifft auf Wasser als Bestandteil der Futtermittel zu.

Kuh bei Tränke
pixelio.de / E.Hartmann

Wasser als alleinige Komponente ist vom Geltungsbereich der entsprechenden EU – Futtermittelverordnung (EG)767/2009 sogar ausgenommen, auch die Futtermittelhygieneverordnung (EG)183/2005 enthält nur einen allgemeinen Hinweis zu Tränkewasser.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass eine Übernahme von Trinkwasserkriterien zu einem Verbot von zahlreichen praxisüblichen Weidetränkesystemen wie Bottichen, Badewannen oder Fässern geführt hätte. Es ist jedoch vorgeschrieben, nur „sauberes“ und „für die Tiere geeignetes“ Wasser zu verwenden. Darüber hinaus dürfen nur Wasserleitungen aus chemisch nicht reaktionsfähigem Material verwendet werden.

Die oben genannten Forderungen nach sauberem oder für die Tiere geeignetem Wasser sind im Futtermittelrecht allerdings nicht näher definiert. Zur Bewertung der Einhaltung dieser Kriterien hat die Bundesrepublik Deutschland einen Vorschlag für Orientierungswerte an die europäische Kommission übermittelt, der in dieser Form derzeit von der österreichischen Futtermittelkontrollbehörde zur Einstufung der Eignung von Tränkewasser herangezogen wird.

Darin sind allgemeine Forderungen zu Schmackhaftigkeit, Verträglichkeit und Verwendbarkeit festgehalten und darüber hinaus Kriterien zur mikrobiologischen, chemischen und physikalischen Qualität festgelegt. Als Beispiele seien hier Leitfähigkeit, pH, lösliche Salze, Schwermetalle, Spurenelemente und Mineralstoffe angeführt. Details zu diesem

Bewertungsschema finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


Tierernährung und Futtermittel

Institut: Tierernährung und Futtermittel
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien

Autor/Autorin kontaktieren
Weitere Artikel des Autors / der Autorin

Teilen |

Seite empfehlen

Senden Sie den Link zur aktuellen Seite an einen E-Mail Empfänger:

(Sie müssen die *gekennzeichneten Felder ausfüllen!)