Minimierung der Stoffeinträge in Grund- und Oberflächenwässer
Pflanzenschutzmittel:
Das Umweltkompartiment Wasser spielt eine wesentliche Rolle bei der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und deren Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt.

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Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden das Umweltverhalten und die Auswirkungen von PSM auf Tiere und Pflanzen in Gewässern überprüft und bewertet. Hierbei werden zwei Typen von Gewässern berücksichtigt: die Oberflächengewässer (Teiche, Seen, Bäche und Flüsse) und das Grundwasser.
Da das Grundwasser in Österreich mit dem Trinkwasser gleichzusetzen ist, kommt der Bewertung von potenziellen Einträgen (Wirkstoff und relevante Metaboliten) besondere Bedeutung zu. Es gilt der grundsätzliche Grenzwert von 0,1 µg/L (mittlere jährliche Konzentration) der Trinkwasserverordnung (TWV).
Darüber hinaus werden im Sinne des KonsumentInnenschutzes und für den Schutz von Grund- und Trinkwasser wichtige fachliche Grundlagen und Expertisen erarbeitet.
Eine Übersicht über die Tätigkeiten gibt die folgende Auflistung:
- Erfassung des Verbleibens und Verhaltens von Wirkstoffen/Metaboliten im Wasser (Abbauwege, Halbwertszeiten).
- Erfassung des Verbleibens und Verhaltens von Wirkstoffen/Metaboliten im Boden (Abbau, Mobilität, Halbwertszeiten) als Grundlage zur Ermittlung des Versickerungspotenzials.
- Simulation von Einträgen in Oberflächengewässer (Umweltkonzentration).
- Abschätzung des Versickerungspotenzials (Eintrag von Wirkstoffen und Metaboliten in das Sickerwasser) mittels Modellierung.
- Beurteilung der Relevanz von Metaboliten im Grundwasser gemäß dem Leitfaden der EU-Kommission „Guidance document on the assessment of the relevance of metabolites in groundwater of substances regulated under council directive 91/414/EEC", Sanco/221/2000-rev.10-final.
- Ökotoxikologische Auswirkungen von PSM auf aquatische Lebensgemeinschaften in Oberflächengewässern und im Grundwasser.
- Vergabe von Risiko minimierenden Maßnahmen zum Gewässer- und Grundwasserschutz (Beispiele: Vergabe von Abständen zu Oberflächengewässern, Anwendung auf bestimmten Böden, Anwendungsbeschränkungen (Verringerung der Häufigkeit der Anwendung, Festlegung bestimmter Anwendungszeitpunkte)).
- Einstufung und Kennzeichnung hinsichtlich der Gewässergefährdung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
- Erarbeitung von gesundheitsbezogenen Höchstkonzentrationen von „nicht-relevanten“ Metaboliten im Trinkwasser (basierend auf toxikologischen Studien) und entsprechenden Risikobewertungen für die KonsumentInnen.
- Projekt „GeoPEARL Austria“ – Entwicklung eines georeferenzierten Expositionsmodells („GeoPEARL Austria“) zur Evaluierung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich im Hinblick auf deren Grundwasser-Gefährdungspotenzial.
Aufgrund der Aktivitäten im Bereich der Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung wird daher eine Reduktion des Eintrags durch geringere Aufwandmengen, gezielte Anwendungsvorgaben und von weiteren Auflagen, die zur Risikominimierung beitragen, erreicht.
Düngung:
Eine sachgerechte und bedarfsorientierte Düngung ist die Voraussetzung für die Minimierung von Nährstoffverlusten. Dies betrifft sowohl die Anwendung von mineralischen als auch organischen Düngern wie Stallmist, Gülle oder Kompost.
Im Falle einer Überdüngung geht eine Gefährdung des Grundwassers vor allem vom Stickstoff aus. Dieser Nährstoff kann in mineralischer Form im Boden kaum gespeichert werden und wird dementsprechend leicht ausgewaschen. Eine Überversorgung mit Phosphor erhöht wiederum das Risiko für Oberflächengewässer.
Phosphor wird im Boden zwar effizient gespeichert, bei Verlusten von Bodenmaterial durch Erosion können jedoch Flüsse und vor allem Seen belastet werden. Zu hohe Nährstoffkonzentrationen („Eutrophierung“) führen zu verstärktem Wachstum von Wasserpflanzen, wodurch das Risiko des „Umkippens“ der Gewässer durch Sauerstoffmangel steigt.

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Im Rahmen ihrer Arbeit im Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz hat die AGES gemeinsam mit weiteren Experten Richtlinien für die sachgerechte Düngung erarbeitet. Deren Anwendung stellt ein Höchstmaß an Sicherheit für Oberflächengewässer und das Grundwasser dar. Die Richtlinien stehen nicht nur im Einklang mit den entsprechenden EU- und nationalen Regelungen, sondern stellen unter anderem auch eine Basis für das Agrarumweltprogramm ÖPUL dar, dessen Vorgaben noch strenger als die gesetzlich vorgeschriebenen sind.
Die Richtlinien geben auch eine Reihe von Vorschlägen für bedarfsgerechte und Grundwasser schonende Düngungsverfahren. So kann etwa eine der Bestandesentwicklung angepasste Düngung von Winterraps im Herbst in einer Reduzierung der Aufwandmenge zu den beiden Frühjahrsgaben resultieren.
Die Anwendung des N-Testers bei der Qualitäts- und Mahlweizenproduktion ermöglicht ein genaues Erkennen der Stickstoffversorgung der Pflanzenbestände.
Sortenwahl, Maßnahmen in der Pflanzenproduktion

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Neben der angemessenen und nachhaltigen Bewirtschaftung der Ackerfläche trägt die Wahl geeigneter Sorten indirekt zu einer verminderten Einwaschung von Nährstoffen und Pflanzenbehandlungsmitteln in das Grundwasser bei.
Die Anlage von Begrünungen zwischen den Hauptfruchtarten bringt pflanzenbauliche und ökologische Vorteile sowie sozioökonomische Nutzeffekte wie gern gesehene Blühflächen, Bienenweide, Bereicherung des Landschaftsbildes und einen erhöhten Erholungswert in der Kulturlandschaft.
Der Zwischenfruchtanbau wirkt sowohl über als auch unter der Bodenoberfläche positiv: Die Bedeckung des Bodens zwischen den Hauptkulturen vermindert die Erosion durch Starkniederschläge und Wind.
Zwischenfruchtpflanzen stabilisieren mit ihren Wurzeln die Bodenstruktur im Krumenbereich. Der Pflanzenbestand verhindert den direkten Aufprall der Regentropfen auf die Bodenoberfläche und damit die Zerschlagung der Krümelstruktur in der sonst vegetationslosen Zeit. Die Bodenbeschattung wirkt zudem günstig auf die Stabilität der Bodenkrümel.
Begrünungsdecken schützen vor Erdverwehungen, insbesondere auf leichten Böden in windexponierten Lagen. Erdstaubeinträge mit Nährstoffen und Pflanzenschutzmittelresten in Vorfluter oder sonstige offene Gewässer werden dadurch verhindert.

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Im Boden binden Zwischenfrüchte auswaschungsgefährdete Nährstoffe, insbesondere Stickstoff, vorübergehend in organischer Masse und halten sie damit im Wurzelhorizont. Für die Folgekulturen wird dieses Nährstoffreservoir im Zuge der Verrottung des eingearbeiteten Aufwuchses und der Wurzelmasse wieder verfügbar.
Im Rahmen der Sortenwertprüfung für Zwischenfruchtpflanzen zielen die Erhebung von Jugendentwicklung und Bodendeckung auf das Auffinden von Züchtungen mit guter Boden- und damit auch Wasserschutzwirkung ab.
Auch die rasche Praxisumsetzung des Züchtungsfortschrittes mit neuen, krank-heitstoleranteren Sorten hat positive Effekte auf das Grundwasser. So konnte mit der Verwendung von gegen Cercospora widerstandsfähigeren Zuckerübensorten, die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln deutlich reduziert werden.
Allein bei dieser Kulturart wurden wegen der Verwendung dieser blattgesünderen Sorten in der Saison 2011 etwa 10 000 Liter (= zehn Tonnen) weniger Fungizide ausgebracht. Durch diese Einsparung von Pflanzenschutzmitteln wird das Kontaminationsrisiko des Grundwassers reduziert bzw. von vorne herein ausgeschlossen.
Diese Beispiele zeigen, dass neu gezüchtete Sorten sowohl einen Beitrag zum Umwelt- und insbesondere Wasserschutz als auch zur Ernährungssicherung und -sicherheit leisten.
Ausführliche Sortenbeschreibungen hierzu siehe:
www.baes.gv.at/pflanzensorten/oesterreichische-beschreibende-sortenliste/beta-rueben/zuckerruebe/
AGES
Ort: 1220, Spargelfeldstraße 191
Dienstort: Wien
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit