
Vermarktungsnormen werden per EU – Verordnungen durch die Kommission erlassen. Sie gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und im Allgemeinen auf allen Handelsstufen.
Die Konformitätskontrolle betrifft insbesondere über 30 Obst und Gemüseprodukte, weiters Nüsse, Trockenfrüchte, Pilze, Bananen, Eier, Geflügelfleisch, Bruteier und Küken sowie bestimmte Fischereierzeugnisse.