Qualitätsmanagement

Das Institut für Sortenwesen führt mit der Saison 2002 alle Arbeitsschritte der Sortenzulassung gemäß Saatgutgesetz 1997 idgf von der Saatgutlogistik, dem Feldversuchswesen (Register- und Wertprüfung) über die Laboranalysen bis zur Abfassung der Prüfberichte qualitätsgesichert und damit akkreditiert durch.
Auch die privatrechtlichen Untersuchungen am Institut für Sortenwesen erfolgen auf Basis dokumentierter Qualitätsstandards.

Mit dem akkreditierten Qualitäts-Managmentsystem nach EN ISO/IEC 17025 erbrachte das Institut für Sortenwesen als Sortenzulassungsbehörde als erste Einrichtung im EU-Raum den international standardisierten Nachweis sowohl hinsichtlich der Kompetenz der Mitarbeiter als auch der technischen Kompetenz der Institution für diese Aufgaben.

Zusätzlich zu den Qualitätszielen will das Institut für Sortenwesen weiter die führende Stellung des Institutes im Bereich der nationalen Sorten- und pflanzenbaulichen Versuchen vertiefen. Die Kontakte zu internationalen Institutionen im Bereich der Sortenzulassung werden im Zuge der EU-Erweiterung nachhaltig verstärkt. Zudem wird die Zusammenarbeit mit der landwirtschaftlichen Grundproduktion nachgelagerten verarbeitenden Industrie intensiviert, um die Sortenzulassungsprüfung den Bedürfnissen der Kunden in effizienter Weise im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Akkreditiertes Qualitäts-Managmentsystem (EN ISO/IEC 17025)
Alle Arbeitsabläufe des Institutes für Sortenwesen im Zuge des Sortenzulassungsverfahren - Saatgutlogistik, Rückstellmusterlager, Feldarbeiten von der Saat bis zur Ernte, Probenziehung und Laboranalysen - sind in der Akkreditierungsmatrix als Verfahrens-, Arbeits- und Geräteanweisungen dokumentiert.

Die Organisation, technische Durchführung der Sortenprüfungen und die Kulturanleitungen der zu prüfenden Arten, sowie die Beschreibung und die Bewertungsschlüssel der zu erhebenden Sortenmerkmale sind in den Methoden für Saatgut und Sorten: Richtlinien für die Sortenprüfung (Merkmalsübersicht) beschrieben.

Bei der Versuchsplanung und -vorbereitung sind die Auflagen gemäß Gentechnikverordnung und der damit zusammenhängenden Untersuchungen zu berücksichtigen. Die Führung eines mehrjährigen Rückstellmusterlagers ist sowohl wegen der "Sorten"-Identität im Prüfzeitraum als auch für etwaige Kontrolluntersuchungen unabdingbar.

Besonderes Augenmerk kommt wegen des mehrjährigen Prüfzeitraumes dem Proben-Identifizierungssystem gemäß Akkreditierungsmatrix (Aussaat - Ernte, Handhabung von Proben und Prüfgegenständen) zu.

Die Methoden zur Bestimmung der Qualitätsparameter am Erntegut der zu prüfenden Sorten sind bei den jeweiligen Pflanzenarten in den Richtlinien bzw. in den konkreten Arbeitsanweisungen, die aus der Akkredietierungsmatrix ersichtlich sind, ersichtlich.

Kontakt:

Ing. Josef Rieppl
DW 34933
E-mail: josef.rieppl@ages.at

Weitere Links zum Thema

Richtlinien für die Sortenprüfung

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