Gemeinsame Sortenkataloge aller Mitgliedstaaten der EU und Vertragsstaaten des EWR für landwirtschaftliche Pflanzenarten und Gemüsearten
Der Gemeinsame Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten wird aufgrund von Artikel 17 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten veröffentlicht. Der Gemeinsame Sortenkatalog für Gemüsearten wird aufgrund von Artikel 17 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut veröffentlicht. In Übereinstimmung mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) enthalten die Gemeinsamen Sortenkataloge auch die Sorten der EFTA-Staaten, sofern diese dem Abkommen entsprechen.
Die in den Gemeinsamen Sortenkatalogen enthaltenen Sorten unterliegen im Gebiet des gesamten EWR im Hinblick auf die Sorte keinen Verkehrsbeschränkungen, ausgenommen in den vorgesehenen Fällen (ex-Vermerke, gentechnisch veränderte Sorten, Erhaltungssorten). Eine nationale Sortenzulassung und die Eintragung in eine nationale Sortenliste sind Voraussetzungen für die Aufnahme der Sorten in die Gemeinsamen Sortenkataloge.
Der Gemeinsame Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten wurde erstmals am 21. Juli 1975 veröffentlicht. Der Gemeinsame Sortenkatalog für Gemüsearten wurde erstmals am 29. Juni 1972 veröffentlicht. Entsprechend den Mitteilungen der Mitgliedstaaten erfolgen laufend Ergänzungen. In regelmäßigen Abständen werden neue Gesamtausgaben erstellt.
Die Gemeinsamen Sortenkataloge weisen vier Spalten auf:
- Spalte 1: Sorte (Die Gemeinsamen Sortenkataloge gliedern sich in Arten. Innerhalb der Art sind die Bezeichnungen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Ist Saatgut einer Sorte mit mehreren Sortenbezeichnungen im Verkehr, so ist im Interesse der Vereinfachung eine Leitbezeichnung gewählt worden. Um sie sind alle Angaben zur betreffenden Sorte angeordnet.)
- Spalte 2: EU-Zulassungsland (Meist ist hinter dem Länderkürzel eine Nummer angegeben. Sie bezeichnet den vom Zulassungsland vorgesehenen Verantwortlichen für die Erhaltungszüchtung. Die Aufschlüsselung erfolgt im Anhang.)
- Spalte 3: EFTA-Zulassungsland (Es sind die Sorten von Island, Norwegen und der Schweiz angeführt.)
- Spalte 4: Bemerkungen (Diese Spalte enthält Angaben zur Ploidie, zur Ein- bzw. Mehrkeimigkeit, ob es sich um eine Hybridsorte oder gentechnisch veränderte Sorte handelt, ob es ein Verbot der Vermarktung von Saatgut in einem bestimmten Mitgliedstaat gibt, bei gelöschten Sorten werden Angaben zu einer eventuell eingeräumten Auslauffrist für die Anerkennung und den Vertrieb des Saatguts gemacht usw.)
Gemeinsame Sortenkataloge im Internet:
Seit 2011 ist eine direkte Suchabfrage innerhalb des Gemeinsamen Sortenkataloges der EU möglich. Man kann nach Sorten, Erhaltungszüchter und Sorten pro Art abfragen, auch Sortenmerkmale oder Fußnoten können aufgerufen werden. Verschiedene Abfragemöglichkeiten werden demonstriert.
Die veröffentlichten Gesamtausgaben und Ergänzungen finden Sie im EUR-Lex-Amtsblatt. Das Amtsblatt (ABl.) besteht aus einer Reihe L (Rechtsvorschriften) und einer Reihe C (Mitteilungen und Bekanntmachungen usw.). Die im Amtsblatt veröffentlichten Dokumente sind in den Formaten tif, pdf und/oder html auf der Website verfügbar und können mit Suchfunktionen abgerufen werden.
Suchbeispiel: Jahr 2010, Abl.-Reihe C, Nummer 337A
Suchergebnis: Gemeinsamer Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, 29. Gesamtausgabe, 2010/C 337 A/01.
Nachhaltige Pflanzenproduktion
Institut: Nachhaltige Pflanzenproduktion
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien
Autor/Autorin kontaktieren
Weitere Artikel des Autors / der Autorin
- Neue EU-Richtlinien zur Förderung alter Sorten
- Neue Futtermittelverordnung
- Agrargesetzestag 2010 (08.06.2010)
- Saatgutuntersuchungen
- Methoden für Saatgut und Sorten
- Qualitätsmanagement
- Versuchssaatgut
- Österreichische Sortenliste
- Sorte
- Sonstige Information
- Formulare
- Grundzüge der Dachmarke - Die "5 Qualitäten"
- Dachmarkengremium
- Dachmarkensäcke
- Ziele der Dachmarke
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit