Autor: Saatgut

Z-Saatgut: Saatgutzertifizierung und Saatgutuntersuchung


Das "Bundesamt für Ernährungssicherheit" für die Vollziehung gesetzlicher Aufgaben und die Mitarbeiter der "Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit" sind stets bemüht höchste Qualität der Leistungen anzubieten und die gestellten Aufgaben serviceorientiert wahrzunehmen. Die Informationsstelle des Institutes für Saatgut gibt gerne nähere Informationen.
 
Ziele
Dieses österreichische Saatgutzertifizierungssystem berücksichtigt im besonderen Maße die Anforderungen des Biolandbaus und sichert jedenfalls die gesetzlichen Mindestnormen:

  • Hohe technische Qualität des Saatgutes
  • Hohe Sortenreinheit des Saatgutes von zugelassenen Sorten
  • Hohen Gesundheitszustand des Saatgutes
  • Hohe Keimfähigkeit und hohen Gebrauchswert für den Anbau
  • Nichtvorhandensein von Verunreinigungen des Saatgutes mit GVO (Gentechnisch veränderten Organismen)
  • Sicherheit in der Nachvollziehbarkeit und Kennzeichnung, mit der "Garantiekarte": amtliches Saatgutetikett.

Umsetzung der Zielvorgaben
Die hohe Sicherheit in der Erreichung der Qualitätsnormen in der amtlichen Saatgutzertifizierung wird erzielt durch:
1. die Feldanerkennung von Saatgutvermehrungsbeständen mit Prüfung

  • des Ausgangssaatgutes (u.a. Sorte, Identität, Qualität, Gentechnikfreiheit gem. Saatgut-Gentechnik-Verordnung 2001)
  • der Vermehrungsfläche (u.a. Fruchtfolge, Vorfruchtwirkungen, Mindestgröße, Identität)
  • des Pflanzenbestandes der Vermehrung (u.a. Gesundheitszustand, Sortenreinheit, Besatz mit Unkräutern und schwer herausreinigbaren Arten)

2. die Überwachung der Nachvollziehbarkeit im gesamten Produktionsprozeß beginnend vom Ausgangssaatgut, der Feldidentität, der Ernte, den Transport, der Lagerung, Aufbereitung bis hin zum fertig aufbereiteten Saatgut im Sack mit dem amtlichen Etikett.

3. die Laboranerkennung, d.h. die Überprüfung der Saatgutqualität auf

  • technische Reinheit (z.B. Bruch, Spreu, Erde)
  • Besatz mit anderen Samen und gefährlichen Beimengungen (z.B. Sklerotien, Mutterkorn)
  • Keimfähigkeit
  • Gesundheitszustand (z.B. Steinbrande bei Weizen, Flugbrand bei Gerste und Weizen, Brennfleckenkrankheit bei Erbse, Lupine, Ackerbohne und Phaseolus-Bohnen)
  • GVO-Freiheit (Untersuchungen werden nur vorgenommen sofern es sich um eine botanische Art handelt, bei denen eine potentielle Gefährdung einer GVO-Verunreinigung besteht (Saatgut-Gentechnik-Verordnung)

4. die Saatgutverkehrskontrolle überprüft, unabhängig von der Saatgutzertifizierung und Saatgutzulassung, die Einhaltung der Bestimmungen des Saatgutgesetzes an in Verkehr befindlichem Saatgut in Österreich
Sämtliche Prüfungen werden von geschultem,ausschließlich für die Tätigkeiten qualifiziertem und autorisiertem Personal sowie akkreditierten Laboratorien vorgenommen.

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