Grundzüge der Dachmarke - Die "5 Qualitäten"
Genetische Qualität
- Keine durch Gentechnik hergestellte Sorten : dies bedeutet , dass bei den Kreuzungen keine Sorten und Stämme verwendet werden dürfen, die unter Zuhilfenahme der Gentechnik entstanden sind. D. h. alle Sorten die in der Österreichischen Sortenliste stehen sowie alle Landsorten sind verwendbar.
- Keine durch Gametozide hergestellte Hybride; Keine Verwendung von aktiv induzierten Mutanten als Kreuzungspartner bei der Züchtung.
- Keine Weizenkreuzungen bei Dinkel; Dinkel ist der Inbegriff für Bio. Eine Kreuzung ist alleine schon aus Imagegründen abzulehnen. Darüber hinaus gibt es Personen, die unter Neurodermitis leiden. Diese Personen reagieren auf den Konsum von Weizenprodukten meist allergisch, vertragen in den meisten Fällen aber Dinkelprodukte.
- Keine durch Protoplastenfusion hergestellte Kartoffelsorten
Saatgutqualität
- Es gilt das Österreichische Saatgutgesetz (SaatG 1997) für unbehandeltes Saatgut. Da der Biobauer keine chemischen Mittel zur Krankheits- und Schädlingsbekämpfung anwenden darf, ist der Vorsorge höchste Aufmerksamkeit zu schenken. Saatgut ist im Wesentlichen das einzige Betriebsmittel, das der Biobauer zur Verfügung hat. Das derzeitige Saatgutgesetz garantiert die Gesundheit von Saatgut in ausreichendem Maß.
- Saatgutverfügbarkeit --- wesentlich für das Wissen um die Verfügbarkeit von Biosaatgut ist eine Datenbank. Diese Datenbank wird von der AGES geführt .
Produktionsqualität
- Produziert von österreichischen Biobetrieben, die Mitglied bei einem österreichischen Bioverband sind
- Produziert auf Bioflächen in Österreich
Prozessqualität
- Saatgutaufbereitung in Österreich
- Aufbereitungsstandorte sollten nur Biosaatgut aufbereiten ( 100 % Standorte )
- Lückenlose Kennzeichnung des Biosaatgutes von Anbau bis Verkauf; die Kennzeichnung etc. wird von der AGES überwacht.
Sortenqualität
- Nur Sorten gemäß einer Positiv - Sortenliste dürfen für Dachmarkensaatgut verwendet werden. Vorerst ist dies die österreichische Sortenliste.
- Ab 2005 , wenn also erste Ergebnisse der dreijährigen Biowertprüfung vorliegen, dann nur Sorten, die aufgrund der Biowertprüfung von der Sortenzulassungskommission für den Biolandbau zugelassen werden bzw. weiterhin ( oder nur zum Teil ) die Sortenliste, falls die Biowertprüfung keine anderen Ergebnisse wie die herkömmliche Sortenprüfung bringen sollte.
AGES
Ort: 1220, Spargelfeldstraße 191
Dienstort: Wien
Autor/Autorin kontaktieren
Weitere Artikel des Autors / der Autorin
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit