Möglichkeiten zur Eintragung in die Biosaatgutdatenbank

  1. Biosaatgut, welches im Rahmen des Zertifizierungs- und Zulassungsverfahrens (z.B. Saatgutanerkennung) im Bundesamt für Ernährungssicherheit anhängig ist, wird nach positiver Beendigung des Verfahrens direkt in die Datenbank übernommen. Ist dies vom Antragsteller unerwünscht, ist dies schriftlich bekanntzugeben. 
  2. Biosaatgut von Arten, die dem Saatgutrecht unterliegen, aber aus dem EG-Raum verbracht wird und im Bundesamt keinem Verfahren unterliegen oder Bio-Saatgut von Anbieter (Händler), die nicht für die Aufbereitung und Anerkennung der Ware verantwortlich sind, können mittels Formular vom Saatgutanbieter für die Eintragung beantragt werden. 
  3. Biosaatgut von Arten, die nicht dem Saatgutrecht unterliegen, können ebenfalls für die Eintragung gemeldet werden. Formular, Nachweise und Ausfüllanleitung sind ebenfalls im Punkt "Erfordernisse und Nachweise zur Eintragung" zu finden.

 

Vorgangsweise für die Eintragung in die Biosaatgutdatenbank

 

 

Austragung aus der Biosaatgutdatenbank

  1. In der EU-Verordnung ist ausdrücklich geregelt, dass Änderungen in der Verfügbarkeit der Sorte eines Anbieters unverzüglich an den Datenbankmanager (Bundesamt für Ernährungssicherheit - Institut für Saatgut) zu melden sind. Wir ersuchen sie diesen Punkt besonders zu beachten, und einen dementsprechenden Informationsfluss einzurichten, sodass keine Folgekosten aus mangelhafter Aktualität des Angebotes entstehen.
  2. Meldungen über die Nicht-Verfügbarkeit von Sorten werden entweder formlos per e-mail oder Fax oder auch mittels auf der Homepage befindlichem Formular per e-mail, Fax oder Post entgegengenommen.

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