Seide in Saatgut: Ein scheinbar ausgestorbenes Problem ist wieder im Kommen
In jüngster Zeit sehen sich manche Landwirte mit einem Problem konfrontiert, das lange Zeit als "ausgestorben" galt. Die Rede ist von der Seide, wissenschaftlich Cuscuta, im Volksmund auch Teufelszwirn genannt. Besatz mit Seide im Saatgut galt als einer der Hauptgründe, warum mit der Prüfung von Saatgut im deutschsprachigen Raum durch Friedrich Nobbe um etwa 1869 begonnen wurde. Seit Jahrzehnten durch strengste Kontrollen in der Saatgutvermarktung kein Thema, muss der Umgang mit derartigen Herausforderungen erst wieder erlernt werden. Speziell im Bio-Landbau mit eingeschränkten Pflanzenschutzmaßnahmen in der Kulturführung kann mit Seide verunreinigtes Saatgut zu ernsthaften Problemen führen. Den besten Schutz biete die Verwendung von Saatgut, das von der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, geprüft und zertifiziert wurde.
Die Seide aus der Familie der Windengewächse (Convolvulaceae) ist eine Schmarotzerpflanze. Sie kommt ohne Wurzeln und ohne Chlorophyll aus, denn sie parasitiert an den verschiedensten Kulturpflanzen wie Kleearten (Rotklee, Luzerne und andere), aber auch in so manchen Sonderkulturen wie z. B. Kümmel, Fenchel oder Lein. Mit blattlosen Stängeln umschlingt der Parasit seine Wirtspflanzen. Der Schaden macht sich in erster Linie in einem massiven Ertragsausfall bemerkbar. Befallene Pflanzenbestände werden nieder gezogen und sind meist deutlich heller, da der Wirtspflanze durch den Parasiten Nährstoffe entzogen werden. Die Verbreitung von Seide erfolgt vor allem durch verunreinigtes Saatgut, aber auch durch Erntemaschinen und Arbeitskleidung sowie durch organische Dünger, der von verunreinigtem Futter stammt. Ein Besatz mit Seide kann zu einer nachhaltigen Verseuchung von Feldern und der Böden führen. Der wirtschaftliche Schaden kann beachtlich sein: In extremen Fällen können der Verlust der Futterbasis oder massiv eingeschränkte Möglichkeiten im Anbau von vielen Kulturarten (v. a. Futterleguminosen oder Lein) auf den betroffenen Flächen die Folge sein.
Jede Bekämpfungsmaßnahme ist mit massivem finanziellem Aufwand verbunden und bedarf einer nachhaltigen Strategie von Folgemaßnahmen. Neben dem Einsatz zugelassener Pflanzenschutzmittel kann als Maßnahme gegen Seide am Feld nur das Abbrennen wirklich Erfolg bringen. Der Gestaltungsfreiraum in der Fruchtfolge wird massiv eingeschränkt, da viele Kulturarten von Seide befallen werden können. Es ist davon auszugehen, dass mindestens fünf Jahre keine Leguminosen mehr angesät werden können. Getreide dagegen wird nicht befallen.
Gemäß aktuellem Saatgutgesetz 1997 ist Saatgut von kleinsamigen Leguminosen wie Rotklee, Luzerne, Alexandrinerklee, Inkarnatklee, Persischer Klee und Weißklee für eine Inverkehrbringung anerkennungspflichtig. Die Anforderungen an den Feldbestand sowie an die Qualität des Saatgutes in der Laborprüfung müssen den Methoden für Saatgut und Sorten entsprechen. In diesen Methoden ist in allen Fällen, wo Seide (Cuscuta spp.) als Beschaffenheitskriterium angeführt ist, in Abhängigkeit der zu untersuchenden Probenmenge, der Grenzwert "Null" festgelegt. Das bedeutet, dass ausnahmslos keine Seide in der Untersuchungsprobe gefunden werden darf. In der gesetzlich vorgeschriebenen Saatgutprüfung wird in Österreich jedes in Verkehr gebrachte zertifizierte Saatgut auf Besatz mit Seide geprüft. Das Institut für Saatgut in der AGES führt derartige Prüfungen gerne auch auf Anfrage durch.
Die Reinigung von Saatgut mit Besatz von Seide erfolgt technisch mit Spezialapparaten, so genannten Gomppermaschinen. Das befallene Saatgut wird dabei mit Eisenfeilspänen versetzt, die in der rauen Oberfläche der Seidesamen haften bleiben. Über ein Magnetband erfolgt die anschließende Trennung.
AGES
Ort: 1220, Spargelfeldstraße 191
Dienstort: Wien
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit