Wirtschaftseigenes Saatgut - welche Rechtsvorschriften sind zu beachten?

Das Betriebsmittel Saatgut ist rechtlich ein umfangreich geregeltes Produkt. Die in Österreich dafür geltende Rechtsmaterie ist das Saatgutgesetz 1997. Neben den rechtlichen Vorgaben zu Saatgutanerkennungs- und zulassungsverfahren, der Einfuhr aus Drittstaaten etc. ist darin auch definiert, dass vom Landwirt selbst erzeugtes Saatgut (=wirtschaftseigenes Saatgut, Nachbau) nur am eigenen Betrieb verwendet werden und nicht in Verkehr gebracht werden darf...
Informationen und Tipps dazu sollen im folgenden Beitrag gegeben werden.

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