ERSTELLT: 31.03.2011

Mischungen von Gemüsesorten (Beschluss der Europäischen Kommission vom 23.3.2011)

Für den HobbygärtnerInnenbereich besteht seit geraumer Zeit Bedarf nach Mischungen von Gemüsesorten in Kleinpackungen, um die Vielfalt im Sinne der Biodiversität im Hausgarten mit minimalem Aufwand zu steigern.

Zum Schutz der KonsumentInnen und zur Harmonisierung des Marktzuganges innerhalb der Europäischen Union hat nun auf Initiative Österreichs der Ständige Saatgutausschuss als Grundlage für einen Kommissionsbeschluss eine Stellungnahme betreffend Bestimmungen für die Inverkehrbringung solcher Mischungen erarbeitet.

Am 23. März 2011 hat die Europäische Kommission den Beschluss „zur Durchführung der Richtlinie 2002/55/EG des Rates in Bezug auf die Voraussetzungen, unter denen das Inverkehrbringen von Kleinpackungen mit Mischungen von Standardsaatgut verschiedener Gemüsesorten der gleichen Art gestattet werden darf “(2011/180/EU) erlassen.

Es wurden genaue Kennzeichnungsvorschriften erlassen, um die Rückverfolgbarkeit und eine angemessene Information der AnwenderInnen sicherzustellen. Gemischt werden darf Standardsaatgut verschiedener Sorten einer Art; Mischungen mehrerer Arten sind gemäß der Basisrichtlinie über den Verkehr mit Gemüsesaatgut (2002/55/EG) nicht zulässig. Die Vermarktung erfolgt nur in Kleinpackungen mit festgelegtem Netto-Höchstgewicht des enthaltenen Saatgutes.

Standardsaatgut von Gemüse unterliegt gesetzlichen Regelungen zur Sicherung definierter Qualitätskriterien wie z. B. einer Mindestkeimfähigkeit, aber auch der Gewährleistung der Gentechnikfreiheit. Im Zuge der Saatgutverkehrskontrolle wird die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz vor Täuschung und gegen unlauteren Wettbewerb überprüft.

Den Gesetzestext des Kommissionsbeschlusses finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Ernährungssicherheit

Rückfragehinweis:

Institut für Saatgut:
DI Charlotte Leonhardt
Tel: 050 555-34800
E-Mail: charlotte.leonhardt@ages.at

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