Tipps für den Saatgutkauf - Beachtung der Gentechnikfreiheit
Wie Sie den Kauf von gentechnisch verunreinigtem Saatgut verhindern
Grundsätzlich ist beim Kauf von Saatgut aus österreichischer Produktion und mit österreichischer Zertifizierungsherkunft das Risiko einer GVO-Verunreinigung vernachlässigbar. Immer wieder gestellte Fragen dazu werden kurz erläutert - die AGES informiert:
Welche für Saatgut relevante Regelungen gibt es in Österreich?
Einerseits regeln Verbotsverordnungen die Inverkehrbringung von gentechnisch verändertem Mais (MON863, MON810 und T25) und Raps (GT73, Ms8, Rf3 und Ms8xRf3) zum Zwecke des Anbaus.
Andererseits enthält die Saatgut-Gentechnik-Verordnung (BGBl. II Nr. 478/2001) bei Arten mit dem höchsten Risiko einer GVO-Verunreinigung wie Mais, Sojabohne und Raps Bestimmungen hinsichtlich Grenzwerte für GVO-Verunreinigungen von Saatgut nicht gentechnisch veränderter Sorten. Ziel dieser Verordnung ist es, GVO-Verunreinigungen mit NICHT-GVO-Saatgut auf heimischen Ackerflächen und in weiterer Folge in den Ernteprodukten zu vermeiden.
Welche Grenzwerte hinsichtlich GVO-Verunreinigungen in Saatgut gibt es in Österreich?
Gentechnikfreiheit nach der Saatgut-Gentechnik-Verordnung bedeutet, dass in der vorgeschriebenen Erstuntersuchung in Verfahren nach dem Saatgutgesetz 1997 keine Verunreinigung nachgewiesen werden darf. In einer Kontrolluntersuchung im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) darf der Wert von 0,1 % nicht überschritten werden. Die Saatguthändler in Österreich sind verpflichtet, für das angebotene Saatgut die genannte Verordnung einzuhalten.
Wie erkenne ich in Österreich zertifiziertes Saatgut?
Auf jedem Saatgutsack ist ein blaues amtliches Etikett angebracht. In Österreich zertifiziertes Saatgut weist auf dem Kopf des Etikettes das "Bundesamt für Ernährungssicherheit" als Saatgutanerkennungsbehörde aus. Dies garantiert in höchstem Maß die Sicherheit einer Freiheit von GVO-Verunreinigungen.
Gibt es ein GVO-Überwachungssystem bei Saatgut?
Durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) / Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wird bereits seit dem Jahr 2001 ein GVO-Monitoringssystem bei Saatgut durchgeführt. Die Implementierung von Vorsorgemaßnahmen, sowie die ständige Evaluierung und Überprüfung der gesetzten Maßnahmen führten zu einem hochgradig sensiblen Qualitätssystem zur Vermeidung von GVO-Verunreinigungen in der österreichischen Saatgutproduktion. Das „Gesamtpaket" der Vorsorgemaßnahmen und des GVO-Überwachungs- und Monitoringplanes trägt maßgeblich dazu bei, dass die Anforderungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung von in Österreich in Verkehr gebrachtem Saatgut erfüllt werden und darüber hinaus der Standort Österreich für die „GVO-freie Saatgutproduktion mit hoher Sicherheit" international anerkannt ist.
Ein wesentlicher Faktor ist, dass das "System" von und mit allen Wirtschaftsbeteiligten umgesetzt wird.
Hinsichtlich der Probenumfänge und Untersuchungsergebnisse weisen wir auf die jährlich publizierten Monitoringberichte hin.
Was muss ich beachten, wenn ich Saatgut in anderen EU-Mitgliedstaaten kaufe?
Generell ist Vorsicht geboten bei Kauf von Saatgut in anderen EU-Mitgliedsländern. In diesen Ländern (z.B.: Tschechien, Slowakei) ist die Vermarktung und der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen im Gegensatz zu Österreich erlaubt. Da es derzeit noch keine gemeinsamen Bestimmungen hinsichtlich GVO-Verunreinigungen bei Saatgut in der EU gibt, liegen in diesen EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Regelungen vor.
Fazit:
Aus der Sicht der AGES kann ein Saatgutkauf außerhalb Österreichs nicht empfohlen werden. Aufgrund unterschiedlicher Regelungen in den Mitgliedstaaten kann es bei der Verwendung derartigen Saatgutes in Österreich zu Problemen hinsichtlich GVO-Verunreinigungen kommen.
Saat- und Pflanzgut, Phytosanit
Institut: Saat- und Pflanzgut, Phytosanit
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien
Autor/Autorin kontaktieren
Weitere Artikel des Autors / der Autorin
- Zulassungsverfahren GVO
- Gentechnisch veränderte (gv) Kartoffel zum Anbau zugelassen
- gentechnikfreier Saatgutkauf
- Gentransfer bei Mais Studie Juli 2006
- Vermeidung einer GVO-Verunreinigung in der Saatgutproduktion
- GV-Sorten
- Projekte und Studien
- Koexistenz
- Saatgut - GVO-Monitoring und Überwachung
- Gentransfer bei Mais Studie Juni 2008
- GVO
- GVO-Machbarkeitsstudie
- Dachmarkengremium
- Grundzüge der Dachmarke - Die "5 Qualitäten"
- Dachmarkensäcke
- Ziele der Dachmarke
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit