Abdriftmindernde Pflanzenschutzgeräte und -geräteteile und staubabdriftmindernde pneumatische Einzelkornsägeräte

Durch bestimmte Vorkehrungen in der Geräteausstattung und -bedienung kann der Regelabstand zu Oberflächengewässern reduziert werden, ohne dass die Gefahr einer unannehmbaren Belastung für Gewässerorganismen besteht.

Ähnlich wie bei der Verwendung von abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen lässt sich bei pneumatischen Einzelkornsägeräten mit Saugluftsystem die Staubabdrift durch technische Maßnahmen reduzieren, um unannehmbare Belastungen für die Umwelt – insbesondere von „Nicht-Ziel-Organismen“ wie z.B. Bienen – hintan zu halten.

Der Erlass des BMLFUW, die Abänderung des Erlasses sowie die aktuelle Liste der abdriftmindernden Geräte und -geräteteile und die Liste der staubabdriftmindernden pneumatischen Einzelkornsägeräte mit Saugluftsystem sind nachfolgend zu finden.

Prüfung von Pflanzenschutzgeräten vor dem Inverkehrbringen:

Im Gegensatz zu Pflanzenschutzmittel müssen Pflanzenschutzgeräte in Österreich vor dem Inverkehrbringen weder geprüft noch zugelassen werden.

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz (ÖAIP) vergibt an Geräte, die den Anforderungen der ÖAIP hinsichtlich Ausstattung und Funktion entsprechen, ein Gütezeichen. Das jeweils aktuelle Register der Gütezeichengeräte ist auf der Homepage der ÖAIP unter www.oeaip.at abrufbar.

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