Zulassung und Risikomanagement
In Österreich ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das in der AGES eingerichtete Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) zuständig. Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen wurden die in der Vergangenheit auf verschiedene Bundesdienststellen verteilten Bewertungsbehörden nunmehr in der AGES als alleiniges Kompetenzzentrum zusammengefasst.
Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels wird auf die Dauer von maximal 10 Jahren ausgesprochen. Eine Verlängerung der Zulassung ist nur nach einer neuerlichen umfassenden Bewertung möglich.
Im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden Maßnahmen zur Risikominimierung behördlich vorgeschrieben und die diesbezügliche Produktkennzeichnung der Pflanzenschutzmittel festgelegt. Betreffend dieser Produktkennzeichnung finden sich in der Chemikalienverordnung Risikosätze (R-Sätze) und Sicherheitshinweise (S-Sätze). Beispielsweise werden Pflanzenschutzmittel, die als gefährlich für die Umwelt eingestuft werden, mit dem Gefahrensymbol „N“ und der Gefahrenbezeichnung „Umweltgefährlich“ gekennzeichnet. Darüber hinaus ermöglicht die Angabe wichtiger Stoffeigenschaften der Pflanzenschutzmittel eine weitere Gefahreneinschätzung durch Hinweise auf besondere Gefahren und Sicherheitsratschläge. Die Kriterien für die Kennzeichnung sind für alle Chemikalien und somit auch für Pflanzenschutzmittel durch EU-Richtlinien festgelegt.
Als weiterer Schritt zur Risikominimierung werden bei der Zulassung entsprechende Maßnahmen, die vom Anwender umzusetzen sind, vorgeschrieben. Dazu zählen beispielsweise Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern zum Schutz von aquatischen Nichtzielorganismen oder Einschränkungen der Anwendung bei blühenden Kulturpflanzen zum Schutz der Bienen.
Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung
Institut: Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit