Fachbereich Wirksamkeit
Basis jeder Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bildet die Prüfung von Wirksamkeit und Phytotoxizität. Der zu bekämpfende Schadorganismus (Unkraut, Schädling, Krankheitserreger) soll auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß zurückgedrängt werden, die behandelten Pflanzen und das Erntegut dürfen dabei aber nicht beeinträchtigt werden. Für die Beurteilung müssen umfangreiche Studien amtlicher oder amtlich anerkannter Versuchseinrichtungen vorlegt werden. Diese werden von den ExpertInnen der AGES nach internationalen Standards (u.a. der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und EPPO-Richtlinien) und gemäß dem österreichischen Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 bewertet.
Bewertungskriterien sind die lokale Relevanz des zu bekämpfenden Schaderregers, die hinreichende Wirksamkeit in der beantragten Aufwandmenge und die Pflanzenverträglichkeit (Phytotoxizität).
Weiters wird überprüft, ob belegt ist, dass die geringste wirksame Aufwandmenge beantragt wurde, kein negativer Einfluss des Pflanzenschutzmittels, auf benachbarte Kulturen, auf die Qualität des Ernteguts oder auf Verarbeitungsprozesse zu erwarten ist und Resistenzmanagementmaßnahmen werden festgelegt.
Die festgelegten Anwendungsbestimmungen regeln, auf welche Kulturpflanze mit welcher Menge, zu welchem Zeitpunkt, wie oft und mit welcher Applikationsmethode ein Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden darf und bilden die Grundlage für die Bewertungen der anderen Fachbereiche.
Die Liste der Versuchseinrichtungen ist auf der Homepage des Bundesamtes für Ernährungssicherheit abrufbar.
AGES
Ort: 1220, Spargelfeldstraße 191
Dienstort: Wien
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit