Toxikologische Bewertung von Pflanzenschutzmitteln

Um zu gewährleisten, dass durch die sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine Gesundheitsgefährdung ausgeht, erfolgt eine Bewertung der möglichen gesundheitlichen Risken für die Personengruppen „Verbraucher“, „Anwender“ (= Landwirte bei der Ausbringung des Mittels) und „zufällig beteiligte Dritte“. Mögliche toxische Wirkungen eines Pflanzenschutzmittels bzw. deren Wirkstoffe werden auf Basis umfangreicher wissenschaftlicher Untersuchungen ermittelt. Großteils handelt es sich dabei um tierexperimentelle Untersuchungen und Studien, wobei deren Art und Umfang durch die EU-Verordnung 1107/2009 vorgegeben und geregelt ist.

Eine Differenzierung erfolgt insofern als die Bewertung der Wirkstoffe in einem Gemeinschaftsverfahren der EU unter Beteiligung sämtlicher Mitgliedsstaaten (die AGES ist hier das zuständige nationale Gremium für Österreich) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), und die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln auf nationaler Ebene durch die ExpertInnen der AGES erfolgt.

Aus der Gesamtheit der bewerteten Untersuchungen und sonstiger vorliegender Informationen werden zum einen wichtige toxikologische Grenzwerte für den Wirkstoff abgeleitet: die duldbare tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI), bzw. die akute Referenzdosis (acute Reference Dose, ARfD) als Basis für die Risikobewertung für den Konsumenten, und die akzeptierbare Anwenderexposition (Acceptable Operator Exposure Level, AOEL) für eine Risikoabschätzung für den Anwender und zufällig beteiligte Dritte.

Zweiter wichtiger Aspekt aus der toxikologischen Bewertung ist die chemikalienrechtliche Einstufung und Kennzeichnung des Pflanzenschutzmittels mit Gefahrensymbolen und Risikosätzen, die die gefährlichen Eigenschaften des Pflanzenschutzmittels oder seiner Inhaltstoffe beschreiben. Dies Kennzeichnung beinhaltet aber vor allem alle für eine sichere Anwendung notwendigen Sicherheitsratschläge und sonstige Anwendungshinweise.

Die auf Basis der zu den einzelnen Wirkstoffen eingereichten Studien auf EU-Ebene erstellten wissenschaftlichen Bewertung einschließlich der abgeleiteten gesundheitsbezogenen Grenzwerte sowie Vorschläge für die chemikalienrechtliche Einstufung und Kennzeichnung kann auf der Homepage der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA eingesehen werden.

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