ERSTELLT: 08.08.2011

Stellungnahme zu Pflanzenschutzmittelrückständen im Grundwasser

Der Wirkstoff Thiamethoxam wurde gemäß RL 91/414/EWG einer umfassenden toxikologischen und ökotoxikologischen Bewertung und hinsichtlich seines Verhaltens in der Umwelt unterzogen, und mit RL 2007/6/EG als Insektizid in den Anhang I aufgenommen.

Die Genehmigung des neuen Wirkstoffes Thiamethoxam als Insektizid auf EU-Ebene ist seit 1. Februar 2007 in Kraft. Als Basis der Bewertung diente der Bewertungsbericht des Berichterstattenden Mitgliedstaates Spanien, welcher im Jänner 2002 der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vorgelegt wurde. Nach Prüfung der spanischen Bewertung durch ExpertInnen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission wurde das Ergebnis der Beurteilung schließlich dem Ständigen Ausschuss für die Nahrungskette und Tiergesundheit im Juli 2006 vorgelegt. Hierbei wurde bestätigt, dass davon auszugehen ist, dass das Risiko bei sachgerechter Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die diesen Wirkstoff enthalten, hinsichtlich der Gesundheit für Mensch und Tier, Pflanzen und der Umwelt als akzeptabel anzusehen ist.   

Laut Österreichischem Pflanzenschutzmittelverzeichnis sind in Summe 5 Produkte mit dem Wirkstoff Thiamethoxam für die Indikationen "Saatgutbeizung in Mais, Zuckerrüben und Futterrüben" ("Cruiser 350 FS"; Pfl.Reg.Nr. 2864, und Cruiser 600 FS"; Pfl.Reg.Nr. 3033) sowie als "Insektizid im Kartoffelbau" ("Actara"; Pfl.Reg.Nr. 2778/0 und 1; bzw. "Actara 25 WG"; Pfl.Reg.Nr. 2778/2) zugelassen.

Auf nationaler Ebene wurden für diese in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel erneut eine Risikobewertung insbesondere hinsichtlich des Umweltverhaltens unter Berücksichtigung nationaler Gegebenheiten (Klima, Bodentypen usw.) durchgeführt.

Weiters dürfen noch folgende in der BRD zugelassene Pflanzenschutzmittel in Österreich verwendet werden: "Cruiser OSR", Pfl.Reg.Nr. 900327; "Cruiser 70 WS", Pfl.Reg.Nr. 900334; "Compo Axoris Insekten-frei Quick-Granulat", Pfl.Reg.Nr. 900810; "Compo Axoris Insekten-frei Quick-Sticks", Pfl.Reg.Nr. 900811; "Compo Axoris Insekten-frei AF", 901050; "Actara", Pfl.Reg.Nr. 901108; "Compo Axoris Insekten-frei Spritz- und Gießmittel", Pfl.Reg.Nr. 901127; "Compo Axoris Zierpflanzenspray", Pfl.Reg.Nr. 901129; "Compo Axoris Insekten-frei für Orchideen", Pfl.Reg.Nr. 901247; "Compo Axoris Insekten-frei Konzentrat", Pfl.Reg.Nr. 901251; "Cruiser 600 FS"; Pfl.Reg.Nr. 901358; "Cruiser 350 FS"; Pfl.Reg.Nr. 901649. Für diese Produkte wurde in Deutschland eine gleichwertige Bewertung durchgeführt.

Der Wirkstoff Thiamethoxam ist gesundheitsschädlich bei oraler Aufnahme, jedoch nicht giftig/gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei dermaler Exposition. Thiamethoxam ist nicht haut- und augenreizend und besitzt auch keine hautallergisierenden Eigenschaften. Nach längerfristiger Verabreichung an Versuchstiere können vor allem Leber und Nieren als wesentliche Zielorgane bezeichnet werden. Thiamethoxam hat kein genotoxisches Potenzial, ist nicht neurotoxisch wirksam und besitzt auch keine kanzerogenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften. Als ADI-Wert wurden 0,026 mg/kg KG/Tag und als ARfD 0,5 mg/kg KG festgesetzt.

Ergebnisse der Standard-Modell-Berechnungen gemäß FOCUS sowie aus Lysimeterversuchen zeigen, dass bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung keine Überschreitung der gesetzlich zulässigen Konzentration von 0.1 µg Thiamethoxam/L im Grundwasser zu erwarten ist. Es kann daher ausgeschlossen werden, dass die im gegenständlichen Fall diskutierte bis zu achzigfache Überschreitung des Grenzwertes auf einer derartigen bestimmungsgemäße Anwendung im Pflanzenschutz zurückzuführen ist. Vielmehr muss auch die Möglichkeit unsachgemäßer oder missbräuchlicher Verwendung von Thiamethoxamhaltigen Pflanzenschutzmitteln in Betracht gezogen werden.

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