Harmonisierte Höchstmengen von Pestiziden in Lebens- und Futtermittel seit 1. September 2008
Seit dem 1. September 2008 gelten gemäß der EU-Verordnung 396/2006 in der gesamten EU einheitliche Höchstwerte von Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln. Damit genießen erstmals 493 Millionen Menschen denselben Schutz vor möglichen Risiken für ihre Gesundheit.
Wie werden Höchstwerte von Pestiziden in Lebens- und Futtermitteln erarbeitet und festgelegt?
Seit Jahren fließen die Forschungsergebnisse unabhängiger WissenschaftlerInnen aus ganz Europa in die Bewertung der Pflanzenschutzmittelrückstände ein, auf deren Basis die Grenzwerte der Pestizide ermittelt werden um so sicherzustellen, dass keine gesundheitliche Gefährdung für den Menschen auftreten kann. Spezielle Berücksichtigung finden dabei in der Risikobewertung sensible Bevölkerungsgruppen wie Kinder und Kleinkinder oder ältere Menschen, aber auch Menschen mit extremen Verzehrgewohnheiten wie z.B. Vegetarier. Das von der EFSA entwickelte Modell stellt die neueste Methode zur Bewertung eines möglichen Risikos für den Konsumenten aus der chronischen und der akuten Exposition dar und wird auch in Folge im nationalen Zulassungsverfahren bzw. im Rahmen der EU-weiten Bewertung von Pflanzenschutzmitteln zur Festsetzung von Rückstands-Höchstmengen angewandt.
In der Risikobewertung sind eine Reihe von Sicherheitsmargen eingebaut: so ist bei der Ableitung von toxikologischen Endpunkten ein Sicherheitsfaktor von mindestens 100 inkludiert. Das heißt die Schwelle, ab der ein toxikologischer Effekt für Mensch oder Tier zu erwarten ist, wird noch um den Faktor 100 reduziert. Bei der Berechnung der akuten Aufnahmemengen von Pflanzenschutzmittelrückständen wird zusätzlich noch ein Variabilitätsfaktor, beispielsweise 7 bei Äpfel, Birnen zur Bewertung eines möglichen Risikos einbezogen. Die Ableitung der Höchstmenge selbst erfolgt ausgehend von den in Versuchen am Feld und im Glashaus gefundenen Rückstandswerten. Unter Berücksichtigung aller Sicherheitsfaktoren in der Risikobewertung ergibt sich ein „Pufferfaktor“ letztlich von ungefähr 1000. Dies bedeutet, dass selbst bei der Aufnahme von Lebens- und Futtermitteln in Extremfällen normalerweise nicht mit einer gesundheitlichen Gefährdung zu rechnen ist.
Rückstands-Höchstmengen sind theoretische maximale Werte, die eingehalten werden müssen, damit ein Produkt in Verkehr gebracht werden darf. Wie auch die laufend in den Labors der AGES durchgeführten Untersuchungen zeigen, ist die tatsächliche Belastung der Lebensmittel geringer als die Fülle der festgesetzten Höchstmengen vermuten lässt. Das bedeutet, dass die reale Belastung der Lebens- und Futtermittel und damit die Exposition der Konsumenten mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen in der Regel deutlich unter den Höchstmengen liegen. Unbeschadet der konkreten eher geringen Belastung der Lebens- und Futtermittel mit Pestizidrückständen ist es das Selbstverständnis und die Aufgabe der AGES, an der stetigen Evaluierung und Minimierung des Risikos für die Gesundheit von Mensch und Tier und auch der Umwelt zu arbeiten.
Die aktuelle Situation betreffend in der EU und in Österreich geltender Höchstwerte für Pestizidrückstände für Lebens- und Futtermittel:
Ungefähr 250 Wirkstoffe wurden bis Ende 2007 über Richtlinien der Europäischen Union laufend harmonisiert. Diese wurden in den Anhang II der EU-VO 396/2005 aufgenommen. Diese Substanzen werden gemäß dem Artikel 12/2 im Laufe des laufenden Jahres einer Evaluierung durch die EFSA unter Berücksichtigung der Vorschläge der Mitgliedstaaten unterzogen. Seitens der AGES wurde eine größere Zahl an Wirkstoffen einer kritischen wissenschaftlichen Beleuchtung und Bewertung unterzogen. Darunter befinden sich u.a. die als problematisch eingestuften Wirkstoffe Procymidon, Dimethoate, Ethephon. Auf der Grundlage der Risikobewertung zu in der EU-VO 396/95 publizierten und mit 1. September geltenden Höchstwerten wurde seitens der AGES für mehrere Pflanzenschutzmittel ein mögliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier identifiziert. Dies bedeutet, dass die tolerierten Höchstmengen für diese Pflanzenschutzmittel in Lebens- und Futtermittel abgesenkt werden sollten. Entsprechende Korrekturen wurden für die nächste Änderung der VO 396/2005 seitens der AGES gegenüber den zuständigen Stellen in der EU bereits vorgeschlagen und eingebracht.
Weiterführende Informationen zur Verordnung 396/2005 - Harmonisierte Höchstmengen von Pestiziden in Lebens- und Futtermittel
Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren
Die mit 1.9.2008 gültigen Höchstmengen können über die Datenbank der Europäischen Kommission abgerufen werden.
Harmonisierte Höchstmengen haben direkte Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren: so muss ein Antragsteller, der beabsichtigt, ein Pflanzenschutzmittel in Verkehr zu bringen, bei einer Erhöhung der genannten Höchstmenge gleichzeitig eine Anmeldung zur Festsetzung eines Rückstandshöchstgehaltes stellen. In diesem Verfahren sind nicht nur die nationalen Behörden aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sondern auch die Europäische Kommission, die European Food Safety Authority und in Zukunft das Europäische Parlament eingebunden.
Die bestehenden nationalen Zulassungen wurden im Rahmen eines amtswegigen Verfahrens an die harmonisierten Höchstmengen angepasst. Eine Tabelle der Pflanzenschutzmittel mit geänderten Anwendungsbestimmungen ist unter Downloads zu finden.
Weiters sind unter Downloads auch folgende Formulare zur Anmeldung von Rückstandshöchstgehalten abrufbar:
- Formular 1: Anmeldung im Zusammenhang mit einem Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
- Formular 2: Anmeldung unabhängig von einem Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels (z.B. Importtoleranz)
Christian Prohaska
Institut: Institut für Pflanzenschutzmittel
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit