Neue Auflagen für insektizide Beizmittel zum Schutz der Umwelt für die Anbausaison 2009
In Deutschland wurden nach Bienenschäden im Frühjahr 2008 die Zulassungen von insektiziden Beizmitteln in Mais ruhend gestellt und diese Anordnungen seitens der deutschen Zulassungsbehörde bislang nicht wieder aufgehoben.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse in Deutschland hat sich auch für die österreichische Zulassungsbehörde (BAES) ein unmittelbarer Handlungsbedarf dahingehend ergeben, aus Vorsorgegründen zusätzliche risikomindernde Auflagen und weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, insbesondere der Bienen für insektizide Saatgutbehandlungsmittel in Mais vorzuschreiben.
Bienenschäden in Deutschland durch Beizmittelstaub
Im Frühjahr 2008 kam es in Deutschland zu einem massiven Autreten von Bienenschäden. Während das Schadensausmaß in Bayern nur verhältnismäßig gering war, wurden in Baden-Württemberg mehr als 11.500 Bienenvölker geschädigt.
Nach umfangreichen chemischen Analysen von Bienen- und Pflanzenproben konnte als Ursache für die Schädigung der Wirkstoff Clothianidin aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide festgestellt werden. In den Untersuchungen hat sich auch herausgestellt, dass der Wirkstoff nicht aus Fehlanwendungen von Pflanzenschutzmitteln (z.B. Spritzanwendung in blühenden Kulturen) stammt, sondern von mit Poncho Pro® behandeltem Maissaatgut. Beizmittelabrieb aus dem Saatgutsack und der Sämaschine gelangte beim Sävorgang durch den Abluftstrom von pneumatischen Sämaschinen auf benachbarte blühende Pflanzen wie z.B. Raps oder Obstbäume. Von dort wurde der Wirkstoff von Bienen aufgenommen und auch in den Bienenstock eingetragen.
Als Konsequenz aus den Schadensfällen wurde von der deutschen Behörde das sofortige Ruhen der Zulassungen für alle insektiziden Beizmittel in Raps und Mais verfügt. Mittlerweile sind die Zulassungen für die Rapsbeizmittel wieder in Kraft, nicht jedoch für die insektiziden Maisbeizmittel.
Für die starken Schäden in Deutschland waren mehrere Faktoren ausschlaggebend:
- Durch die isolierten Befallsausbrüche des Maiswurzelbohrers in diesem Gebiet und der Notwendigkeit, in den Befalls- und Sicherheitszonen Maßnahmen zur Ausrottung des Schädlings zu ergreifen (siehe Entscheidungen der EU Kommission 2003/766/EG, 2006/564/EG und 2008/644/EG), war der Großteil des Maissaatgutes mit „Pocho Pro® “, d.h. mit der um das 2,5 fache höheren Aufwandmengen als bislang zugelassen, gebeizt.
- Das teils erforderliche Nachbeizen, die geringe Erfahrung der Beizstellen mit den hohen Aufwandmengen und der teilweise Verzicht auf Zusatzstoffe (Haftmittel) führte zu stark unterschiedlichen Beizqualitäten mit z.T. hohem Abriebanteil und starker Staubbildung. Einige Maissaatgutpartien wiesen Staubanteile von bis zu 40 g Staub je 50.000 Körner auf.
- Die starke Verbreitung von pneumatischen Sämaschinen mit ungünstiger Gebläseauslassöffnung sowie starker Wind während des Maisanbaus.
- Witterungsbedingt fiel die Maisaussaat 2008 mit der Raps-, Obstbaum- und Löwenzahnblüte zusammen, der verdriftete Staub gelangte so direkt auf blühende Kulturen.
- Zusätzlich kommt hinzu, dass im betroffenen Oberreihngraben in Baden Württemberg die höchste Bienendichte Deutschlands zu verzeichnen ist.
Keine Schäden in Österreich – Anpassung der Zulassungen von insektziden Beizmitteln als Vorsorgemaßnahme
In Österreich wurden bis dato keine Bienenschäden, die in direktem Zusammenhang mit der Behandlung von Saatgut mit Wirkstoffen aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide stehen, nachgewiesen. Verdachtsproben wurden in der AGES untersucht, Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen dieser Wirkstoffgruppe konnten jedoch nicht gefunden werden.
Die Zulassungen für insektizide Beizmittel in Mais sind in Österreich nach wie vor aufrecht.
Auf Basis der in Deutschland gemachten Erfahrungen wurden seitens des BAES folgende kritische Punkte identifiziert:
- Qualität des gebeizten Saatgutes (Beiztechnik, Haftmittelzusatz, mechanische Belastung des Saatgutes, Nachbeizung, Überlager)
- Witterungsbedingungen bzw. Entwicklungsstand der Kulturen bei der Maisaussaat
- Sägerätetechnik bei Mais
Daher wurden zusätzliche risikomindernde Maßnahmen zum Schutz der Bienen gesetzt und die Zulassungen für die nachstehenden insektziden Maisbeizmitteln bzw. Repellents abgeändert:
Produkt | Reg.Nr. | Wirkstoff | Zugelassen gegen |
Cruiser 350 FS® | 2864 | Thiametoxam | Drahtwurm, Fritfliege, Maiswurzelbohrer |
Gaucho 600 FS® | 2634 | Imidacloprid | Drahtwurm, Fritfliege, Blattläuse |
Poncho® | 2839 | Clothianidion | Drahtwurm, Fritfliege, Maiswurzelbohrer |
Mesurol flüssig® | 2330 | Methiocarb | Vogelfraß |
Die vollständigen und detaillierten Anwendungsbestimmungen finden Sie im Pflanzenschutzmittelregister.
Die Maßnahmen betreffen folgende Punkte:
Auflagen zur Sicherstellung einer hohen Beizqualität – betrifft Saatgutaufbereiter und Beizstellen
„Die Anwendung des Mittels darf nur mit einem vom Zulassungsinhaber freigegebenen Haftmittel erfolgen.“
„Beizchargen sind auf Abriebfestigkeit zu prüfen (maximal 1,3 g Abrieb/100.000 Körner gemäß Heubach-Methode).“
„Eine Anwendung des Mittels auf bereits gebeiztes Saatgut ist nicht zulässig.“
„Eine Nachbeizung des behandelten Saatgutes ist nicht zulässig.“
Risikomindernde Auflagen bezüglich Handhabung des Saatgutes und Aussaat – betrifft Beizstellen und Landwirte
„Zur Vermeidung von mechanischer Belastung des Saatgutes, Säcke nicht werfen oder stürzen.“
„Beim Befüllen der Säbehälter darauf achten, dass Staub aus dem Saatgutsack nicht eingebracht wird.“
“Säcke und Sackteile fachgerecht entsorgen.“
„Keine Aussaat des gebeizten Saatgutes, wenn Gefahr der Staubabdrift in benachbarte blühende Pflanzenbestände besteht. Nicht neben in Windrichtung liegenden Flächen mit blühenden Pflanzenbeständen säen.“
Für Poncho® - hohe Aufwandmenge (entspricht Zulassung Poncho Pro®-Beize in Deutschland):
„Die Ausbringung des Saatgutes mit pneumatischen Sämaschinen (Saugluftsysteme) ist ausschließlich nur mit staubabdriftmindernder Technik bezüglich der Abluftführung zulässig.“
Diese Änderungen sind auch im Pflanzenschutzmittelregister in den Registerauszügen der jeweiligen Präparate abrufbar bzw. werden Auflagen bezüglich Handhabung des Saatgutes und Aussaat auch auf dem Saatgutanhänger angeführt.
Abdriftmindernde Sätechnik
Ab 2010 wird die Aussaat von insektizidgebeiztem Saatgut mit pneumatischen Sämaschinen voraussichtlich nur mehr mit – von der deutschen Behörde (JKI) geprüfter - staubabdriftmindernder Technik zulässig sein. Diese geprüfte Technik wird ab 2009 für alle gängigen pneumatischen Sämaschinen zur Nachrüstung zur Verfügung stehen. Ziel der Umrüstung der Sämaschinen ist die Reduktion der Luftgeschwindigkeit beim Auslass des Gebläses sowie die bodennahe Ableitung der Gebläseluft, die z.T. sogar in die Düngerschare erfolgt. Damit ist es möglich, das Abdriftpotential von Sägeräten um den Faktor 10 zu senken. Derzeit ist die Geräteindustrie dabei, Umrüstsätze für Geräte zu entwickeln und zu prüfen. Die Kosten für einen Umrüstsatz werden etwa im niedrigen dreistelligen Eurobereich liegen.
Abdriftmindernde Sägeräte sind damit eine wesentliche Maßnahme zur weiteren Reduktion des Risikos für die Umwelt (insbesondere für Bienen) und für den Anwender bei der Aussaat (weniger Belastung durch Insektizidstaub – mehr Gesundheitsschutz!).
Zusätzlich zu den verbindlichen Auflagen des BAES haben sich die Zulassungsinhaber freiwillig verpflichtet, europaweit mit Züchtern und Beizstellen verbindliche Vereinbarungen bezüglich Qualitätssicherung zu treffen (Qualitäts-Charta bzw. Stewardship-Programm). Darüber hinaus werden Züchter und Beizstellen hinsichtlich der Beiztechnik noch umfassender beraten und die Abgabe von insektiziden Beizmitteln erfolgt kontrolliert und nachvollziehbar nur an Beizstellen, die an diesbezüglichen Qualitätssicherungsprogrammen teilnehmen.
Weiters wird seitens des BAES die Überprüfung der sachgemäßen Anwendung von Insektizidbeizungen in den Beizstellen anhand definierter Kriterien (Durchführung von Audits, Abnahme von technischen Einrichtungen usw.) vorbereitet.
Ergänzend ist noch zu erwähnen, dass für die Beizung von Kürbissaatgut mit Gaucho 600 FS® nahezu die gleichen Auflagen und Maßnahmen zur Risikominderung zur Anwendung kommen.
Zusätzlich ist derzeit in der AGES ein Forschungsprojekt betreffend Bienengesundheit in Ausarbeitung, das sich unter anderem auch mit der Thematik der Anwendung von Insektiziden in Mais und Raps beschäftigen wird.
Fazit
Insektizide Beizmittel spielen derzeit eine wichtige Rolle im österreichischen Maisanbau. Viele Betriebe könnten ihre derzeitige Bewirtschaftungsform ohne den Einsatz von Saatgutbehandlungsmitteln gegen den Maiswurzelbohrer nicht aufrechterhalten. Darüber hinaus stellen insektizide Saatgutbehandlungsmittel die einzig praktikable Pflanzenschutzmaßnahme gegen Drahtwurm und Fritfliege in Mais dar. Ein Verlust der insektziden Saatgutbehandlungsmittel hätte daher gravierende Folgen für die Maisproduktion in Österreich.
Ohne die neuen Maßnahmen und Auflagen zur Riskominderung wäre eine Aufrechterhaltung der Zulassungen von insektiziden Beizmitteln in Mais nicht möglich.
Ganz entscheidend ist, dass diese vorgeschriebenen Maßnahmen und Auflagen in der Praxis lückenlos umgesetzt und eingehalten werden, andernfalls besteht das Risiko, dass in Zukunft die ganze Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide der Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung steht.
Johann Kohl
Institut: Institut für Pflanzenschutzmittel
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit