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ERSTELLT: 28.04.2011

Stellungnahme zum Artikel "Glyphosate-based Herbicides produce teratogenic effects on vertebrates by impairing retinoic acid signaling" (Paganelli A., Gnazzo V., Acosta H., Lopez S.L., Carrasco A.E., Chem. Res. Toxicol., 2010, 23 (10), pp 1586-1595)

Der Artikel "Glyphosate-based Herbicides produce teratogenic effects on vertebrates by impairing retinoic acid signaling" (Paganelli A., Gnazzo V., Acosta H., Lopez S.L., Carrasco A.E., Chem. Res. Toxicol., 2010, 23 (10), pp 1586-1595) berichtet über Neuralleistendefekte und kraniofaziale Missbildungen beim Krallenfrosch Xenopus laevis und bei Hühnerembryonen nach Exposition gegenüber dem Pflanzenschutzmittel "Roundup Classic" (Monsanto) bzw. dessen Wirkstoff Glyphosate.
Hier soll bezüglich der Relevanz dieser Ergebnisse für die Risikobewertung für den Menschen Stellung genommen werden:

Allgemeine Informationen zum Wirkstoff:

Der Wirkstoff Glyphosat ist von geringer akuter Toxizität (LD50 oral und dermal > 2000mg/kg KG/Tag, LC50 (4h) > 5 mg/l Luft). Hautreizende oder sensibilisierende Eigenschaften wurden nicht beobachtet. Glyphosatsäure ist augenreizend; daher ist der Wirkstoff als Xi, R41 gekennzeichnet. In einer umfangreichen Testserie zur Gentoxizität wurden weder in vitro noch in vivo mutagene oder klastogene Eigenschaften beobachtet. Auch in Langzeitstudien an Ratten und Mäusen wurden keinerlei Hinweise auf Kanzerogenität gefunden. Das vollständige Datenpaket an OECD-Testrichtlinienkonformen und nach GLP durchgeführten Studien zur Reproduktions- und Entwicklungstoxizität ergab ebenfalls keinerlei Hinweise auf nachteilige Eigenschaften des Wirkstoffes.
Es konnten daher aus dem vorliegenden Datenpaket ein ADI-Wert von 0,3 mg/kg KG/Tag und ein AOEL-Wert von 0,2 mg/kg KG/Tag festgesetzt werden. Eine Akutreferenzdosis wurde wegen der geringen akuttoxischen Eigenschaften nicht abgeleitet.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Wirkstoff Glyphosat bei sachgerechter Anwendung toxikologisch weitgehend „unbedenklich“ ist.

Die gesetzlich festgesetzten Höchstmengen (harmonisierte Höchstmengen gem. VO. 396/2005) wurden von Experten und Wissenschaftern der Europäischen Union (Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit – EFSA, Kommission der Europäischen Union, Mitgliedstaaten der EU) auf ihre Konsumentensicherheit überprüft. Es wurde sowohl das chronische (lebenslange Exposition) als auch das akute (hier wird auf den einmaligen Verzehr Rücksicht genommen) Risiko überprüft. Auf Basis der derzeitigen Datenlage konnte im Hinblick auf die geltenden Höchstmengen (auch für 20 mg/kg in Soja) kein Risiko für den Konsumenten identifiziert werden. Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die im internationalen Verfahren angewendeten Methoden zur Risikoabschätzung äußerst konservativ sind, d.h. eine Vielzahl von Sicherheitsfaktoren eingebaut sind.


Relevanz der Publikation Paganelli A., Gnazzo V., Acosta H., Lopez S.L., Carrasco A.E.: Glyphosate-based Herbicides produce teratogenic effects on vertebrates by impairing retinoic acid signaling.  Chem. Res. Toxicol., 2010, 23 (10), pp 1586-1595, für die Risikobewertung für den Menschen

Die oben genannte wissenschaftliche Publikation war u.a. Gegenstand des Legislation Meetings von 28.-29. Sept. 2010, wo die EU-Kommission Deutschland als RMS (Rapporteur Member State) dazu aufforderte eine Stellungnahme hierfür zu verfassen. Deutschland präsentierte diese Stellungnahme im Legislation Meeting am 28.10.2010. Die von Deutschland gezogenen Schlussfolgerungen wurden von den anderen Mitgliedsstaaten geteilt, was im Legislation Meeting am 23.11.2010 erneut bestätigt wurde. Als Konsequenz wurde von der EU-Kommission geschlossen, dass es derzeit keine solide Basis für das Verbot oder spezifische Beschränkungen für die Anwendung von Glyphosat in der EU gibt.

Das Ergebnis der deutschen Stellungnahme war, dass die publizierten Ergebnisse keine Relevanz für die gegenwärtige Risikobewertung von Glyphosat und Glyphosat-basierten Herbiziden (GBH) für den Menschen haben (siehe Anhang). Dieser Schlussfolgerung liegen folgende Begründungen zugrunde:

  • -Das Test-Modell (Krallenfrosch- und Hühnerembryo) ist ungeeignet zur Feststellung von teratogenen Effekten für den Menschen. Aufgrund des gewaltigen Unterschieds in der Toxikokinetik der Chemikalie kann nicht von der Embryonalentwicklung im Wasser bzw. in (Hühner-) Eiern auf die Embryonalentwicklung in utero geschlossen werden. Hingegen sehr wohl geeignet sind Studien an Ratten und Kaninchen, deren Embryonal- und Fetalentwicklung unter Bedingungen stattfindet, die mit dem Menschen vergleichbar sind. Die zahlreichen im DAR (Draft Assessment Report) zwecks Annex I-Aufnahme evaluierten Studien (7 Studien an der Ratte, 5 Studien am Kaninchen) erbrachten keinerlei Hinweise auf ein teratogenes Potenzial von Glyphosat.
  • Der Expositionsweg in der Publikation von Paganelli et al., nämlich Co-Kultivierung von Krallenfroscheiern mit GBH, Injektion von Glyphosat in Krallenfroschembyonen und Injektion von GBH in Hühnereier, ist hoch artifiziell und komplett irrelevant für eine Risikobewertung für den Menschen. Exposition von schwangeren Frauen würde primär über die Haut und Atmung erfolgen. Die orale Aufnahme von Rückständen über die Nahrung wird aufgrund der geringen oralen Absorption (max. 30%) als gering angesehen.
  • In zahlreichen verfügbaren Entwicklungstoxizitätsstudien an Säugetieren wurden auch bei hohen getesteten Dosen keine Hinweise auf Teratogenität im Allgemeinen und keine kraniofazialen Missbildungen im Speziellen beobachtet. Die beobachteten Effekte an Krallenfrosch und Hühnerembryonen sind daher qualitativ nicht mit Säugetieren vergleichbar und daher für die Risikobewertung des Menschen irrelevant.
  • Es gibt keine epidemiologischen Studien, welche einen Zusammenhang zwischen einer Exposition an Glyphosat und einer erhöhten Inzidenz an teratogenen Effekten aufzeigen. Die in der Publikation von Paganelli et al. zitierte Publikation von Benitez Leite et al. (2009) beruht auf einer kleinen Datenbasis und vermutet zwar einen Zusammenhang von Missbildungen und Pestizidexposition, erwähnt aber dabei nicht den Wirkstoff Glyphosat. Bis jetzt gibt es keine Hinweise auf teratogene Effekte von Glyphosat auf den Menschen.

Stellungnahme des deutschen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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