Stellungnahme zur Studie der Universität von Caen (Benachour N. und Seralini G.-E. (2009)) zur Toxizität des Wirkstoffes Glyphosat
Zur Studie der Universität Caen von Benachour N. und Seralini G.-E. (2009) mit dem Titel „Glyphosate Formulations Induce Apoptosis and Necrosis in Human Umbilical, Embryonic, and Placental Cells“, publiziert in Chem. Res. Toxicol. (derzeit in Druck) nimmt die AGES wie folgt Stellung:
In dieser Studie wurde die toxikologische Auswirkung von 4 verschiedenen glyphosathältigen Präparaten, Glyphosat selbst, AMPA (Aminomethylphosphonsäure; das primäre Glyphosat-Abbauprodukt) und dem Netzmittel POEA (polyethoxyliertes Tallowamin) in folgenden menschlichen Zellkulturen untersucht:
- Endothelzellen aus menschlichen Nabelschnurvenen (HUVEC)
- embryonale Nierenzelllinie (HEK293)
- plazentale Zelllinie (JEG3)
Folgende Parameter wurden dabei untersucht:
- Zellviabilität durch Succinatdehydogenase Inhibition (mitochondriale Atmungskette)
- Freisetzung von Adenylatkinase (Membranzerstörungspotential)
- Caspase 3/7 Aktivierung (Apoptoseinduktion)
- Mikroskopische Floureszenzmessung nach DAPI-Färbung (DNA Kondensation im Rahmen der Apoptose)
In allen Versuchsansätzen wurde die Zellviabilität signifikant vermindert, wobei der stärkste Effekt durch das Netzmittel alleine ausgelöst wurde (ab einer 0,0001%igen Verdünnung). Der zweitstärkste Effekt war mit den Präparaten festzustellen (ab einer 0,01%igen Verdünnung), wobei die Verminderung der Zellviabilität unabhängig vom Glyphosatgehalt der Präparate war. Glyphosat alleine verminderte die Zellviabilität erst ab der höchsten getesteten Dosis (einer 1%igen Verdünnung).
Ebenso zeigten die durchgeführten Tests auf Apoptoseinduktion (programmierter Zelltod) oder Zellmembranschädigungen aufgrund von Glyphosatexposition keine Dosis-Wirkungsbeziehung und sind daher nicht wissenschaftlich aussagekräftig.
Ein weiterer Punkt, der die Aussagekraft der Studie einschränkt, ist dass die gewählte Kanamycin-Konzentration (10 mg/ml) im EMEM-Medium (Suspensionsmedium für Zellkulturzellen) viel zu hoch ist und eigentlich zur Inhibition der Proteinsynthese in eukaryontischen Zellen führen müsste (und damit substantiell mit den gemessenen toxischen Effekten interferieren müsste). Weiters ist anzumerken, dass im Text sehr benutzerunfreundlich zwischen zahlreichen unterschiedlichen Mengenangaben/Konzentrationseinheiten (µM, ppm, %, g/l, 10-5 dilution etc.) herumgewechselt wird und die Figures sehr unübersichtlich präsentiert werden, was einen Vergleich und eine Interpretation der Werte erschwert.
In der zitierten Studie wurden keine genotoxischen Tests durchgeführt.
Generell sind getestete Zelllinien äußerst empfindlich auf osmotische Effekte und andere physikalisch chemische Parameter (so sterben sie zum Beispiel in Kontakt mit Wasser). Inwieweit eine veränderte Oberflächenspannung durch das Netzmittel wie POEA für die Wirkung verantwortlich ist geht aus der vorliegenden Studie nicht hervor.
Ergebnisse an Zelllinien sind meistens von eher geringer Aussagekraft für komplexe lebende Organismen (wie den Menschen) und nur bei spezifischen mechanistischen Fragestellungen, wie z.B.: Gentoxizität aussagekräftig. In diesem Fall, in dem auch in ausreichendem Maße Tierstudien zu Glyphosat vorliegen, wird die Studie von Benachour N. und Seralini G.-E. (2009) als nicht in vivo relevant beurteilt.
Der Wirkstoff Glyphosat wurde nach Abschluss des EU-Bewertungsverfahrens am 20. November 2001 mit der Richtlinie 2001/99/EG in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EEC aufgenommen.
Die für die EU-Bewertung eingereichten Studien entsprechen den derzeit gültigen Vorschriften und sind gemäß GLP durchgeführt und bewertet. Es gibt keinerlei Datenlücken.
Der Wirkstoff ist von geringer akuter Toxizität (LD50 oral und dermal > 2000mg/kg KG/Tag, LC50 (4h) > 5 mg/l Luft). Hautreizende oder sensibilisierende Eigenschaften wurden nicht beobachtet. Glyphosatsäure ist augenreizend; daher ist der Wirkstoff als Xi, R36/41 gekennzeichnet.
In einer umfangreichen Testserie zur Gentoxizität wurden weder in vitro noch in vivo mutagene oder klastogene Eigenschaften beobachtet. Auch in Langzeitstudien an Ratten und Mäusen wurden keinerlei Hinweise auf Kanzerogenität gefunden.
Das vollständige Datenpaket an OECD-Testrichtlinienkonformen und nach GLP durchgeführten Studien zur Reproduktions- und Entwicklungstoxizität ergab ebenfalls keinerlei Hinweise auf nachteilige Eigenschaften des Wirkstoffes.
Es konnten daher aus dem vorliegenden Datenpaket ein ADI-Wert von 0,3 mg/kg KG/Tag und ein AOEL-Wert von 0,2 mg/kg KG/Tag festgesetzt werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Wirkstoff Glyphosat toxikologisch weitgehend „unbedenklich“ ist und die zitierte Publikation zu keiner neuen Einschätzung führt.
Bettina Hrdina-Zödl
Institut: Institut für Pflanzenschutzmittel
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