
"Pflanzenschutzmittel" ist ein weit gefasster Begriff. Im Prinzip fallen alle Produkte darunter, die verwendet werden, um Schadorganismen unter Kontrolle zu halten und Pflanzen zu schützen. Gemäß § 2. (1) Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 sind "Pflanzenschutzmittel" Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind,
"Pflanzenschutzmittel" sollen Schadorganismen unter Kontrolle halten und Pflanzen schützen.
Der Bedarf des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ergibt sich in allen Produktionsformen. Auch der ökologische Landbau kann kaum auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten. Präventive Maßnahmensetzungen und mechanische, sowie biologische Bekämpfungsstrategien haben eine definierte Vorrangstellung.
Gezielt ausgebrachte Nützlinge, biologische Antagonisten zu Schadorganismen, Schneckenkorn oder Unkrautvernichter für den Hausgarten fallen ebenso unter den Begriff Pflanzenschutzmittel – wie auch chemisch synthetische Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft gegen Schädlinge, Pilze, Bakterien, Überträger von Viren und Mycoplasmen oder Unkräuter verwendet werden. Zulassung und Handel von Pflanzenschutzmitteln werden in Österreich durch das Pflanzenschutzmittelgesetz (PMG) 1997 geregelt.
Zugelassene Pflanzenschutzmittel (ausgenommen Zulassungen gemäß § 12 Abs. 10 PMG 1997 idgF.) sind im Pflanzenschutzmittelregister abrufbar. Über die Adressen www.psm.ages.at bzw. psm.ages.at kann das Pflanzenschutzmittelregister auch direkt aufgerufen werden.
Hier kommen Sie zum Institut für Pflanzenschutzmittelbewertung und-zulassung.