Vorbeugung und Bekämpfung

Um eine Einschleppung und Etablierung von Flavescence dorée zu verhindern, wurden von Experten der AGES risikobasierte Präventionspläne erarbeitet. Die vorbeugenden Maßnahmen wurden für Weinbaugebiete mit und ohne Vektorauftreten abgestimmt (Präventionspläne).

Im Falle eines Auftretens von Flavescence dorée (positiver Laborbefund) muss der amtliche Landespflanzenschutzdienst verständigt werden (Meldepflicht bei Quarantänekrankheiten). Die zuständigen Landespflanzenschutzbehörden veranlassen daraufhin die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung bzw. Eindämmung der Krankheit. Um ein rasches Handeln der Behörden zu erleichtern haben Experten der AGES, bereits Notfallpläne mit umfassenden Maßnahmen erarbeitet. Die wichtigsten Maßnahmen zur Bekämpfung von Flavescence dorée sind die Rodung der erkrankten Rebstöcke und eine forcierte Vektorbekämpfung.

Im Gegensatz zur Schwarzholzkrankheit dürfen keine Rückschnittsmaßnahmen durchgeführt werden, da erkrankte Reben einen gefährlichen Ausgangspunkt für eine weitere Verbreitung der Krankheit darstellen.

Die Bekämpfung des Vektors ist eine weitere Maßnahme zur Eindämmung der Krankheit.

Durch die an Wein gebundene, oberirdische Lebensweise ist die Amerikanische Rebzikade mit Insektiziden relativ leicht zu bekämpfen. Diese sollten vor dem Austrieb gegen die am Rebstock abgelegten Eier, als auch während der Vegetationsperiode gegen Larven und Adulte appliziert werden (s. Verzeichnis der in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel

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