Verbringen von Feuerbrandwirtspflanzen
Zur Verhinderung einer Ein- bzw. Verschleppung der Krankheit mit verseuchtem Pflanzenmaterial ist es wesentlich zu wissen, ob das Material aus einem feuerbrandfreien Gebiet stammt. Bei der Lieferung von Feuerbrandwirtspflanzen in Schutzgebiete sind strikte Anforderungen einzuhalten.
Das Verbringen von Feuerbrandwirtspflanzen ist im Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (Pflanzenschutzgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011) sowie der Pflanzenschutzverordnung 2011, BGBl. Nr. 299/2011) geregelt.
Nachhaltige Pflanzenproduktion
Institut: Nachhaltige Pflanzenproduktion
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