Pflanzenschutzmittel und Feuerbrand
Was sind Pflanzenschutzmittel?
Pflanzenschutzmittel sind dazu bestimmt, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen. Sie können allerdings auch Risiken und Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt in sich bergen, insbesondere wenn sie ungeprüft und ohne amtliche Zulassung in Verkehr gebracht oder unsachgemäß angewendet werden.
Aus diesem Grund ist für Pflanzenschutzmittel ein umfassendes Zulassungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben.
Gemäß § 2. (1) Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 sind "Pflanzenschutzmittel" Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind,
"Pflanzenschutzmittel" sollen Schadorganismen unter Kontrolle halten und Pflanzen schützen. Schneckenkorn oder Unkrautvernichter für den Hausgarten fallen ebenso unter den Begriff Pflanzenschutzmittel – wie auch Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft gegen Schädlinge, Pilze oder Unkräuter verwendet werden. Zulassung und Handel von Pflanzenschutzmitteln werden in Österreich durch das Pflanzenschutzmittelgesetz (PMG) 1997 geregelt.
Durch die generelle Zulassungspflicht für Pflanzenschutzmitteln soll einerseits ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt gewährleistet werden und andererseits natürlich auch der Verwender (Landwirt) vor Täuschung und finanziellen Schaden geschützt werden (d.h. die Frage der Wirksamkeit ist ebenfalls Gegenstand einer Prüfung im Zulassungsverfahren). Gerade am Beispiel von Feuerbrand und der nur sehr eingeschränkten Möglichkeit der Bekämpfung dieser Krankheit besteht natürlich die Gefahr, dass durch das Anbieten von so genannten "Wundermitteln" den betroffenen und verzweifelten Landwirten weiterer finanzieller Schaden entsteht.
Grundsätzlich ist für die Zulassungspflicht von Pflanzenschutzmitteln nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 primär entscheidend, was die Zweckbestimmung eines Präparates ist bzw. für welchen Zweck ein Präparat beworben wird. Wird ein Produkt als Pflanzenschutzmittel eingesetzt und beworben, ist grundsätzlich eine Zulassung notwendig, unabhängig davon, ob auch andere Anwendungen (z.B. als Düngemittel - Beispiel Eisensulfat) möglich sind.
Woraus bestehen Pflanzenschutzmittel?
Pflanzenschutzmittel sind in der Regel Formulierungen aus einem oder mehreren Wirkstoffen und Beistoffen. Der Wirkstoff ist die aktive Komponente, die den Schaderreger bekämpft. Beistoffe sorgen unter anderem dafür, dass Pflanzenschutzmittel leicht zu handhaben, gut auszubringen und lagerstabil sind. Sie können die Sicherheit für den Anwender beim Ansetzen der Spritzflüssigkeit erhöhen und ermöglichen eine gute Verteilung der Wirkstoffe in der Spritzflüssigkeit und auf den zu behandelnden Pflanzen. Pflanzenschutzmittel sind zumeist flüssig formuliert, es sind aber auch Formulierungen als Granulate, Pulver, Pasten oder Stäube möglich.
Biologischer Pflanzenschutz
Unter dem Begriff „Biologischer Pflanzenschutz“ sind Methoden und Verfahren zusammengefasst, die ohne den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auskommen. Im engeren Sinne versteht man unter biologischem Pflanzenschutz den Einsatz natürlicher Gegenspieler, so genannter Nützlinge. Nützlinge im klassischen Sinn sind z. B. Marienkäfer oder Florfliegenlarven als Blattlausräuber oder die im Obst- und Weinbau eingesetzten Raubmilben. Daneben können aber auch spezielle Viren, Bakterien oder Pilze zur Bekämpfung von Schaderregern eingesetzt werden.
Biologische Pflanzenschutzmittel finden sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Landbau Anwendung.
Auch für biologische Pflanzenschutzmittel gilt, dass sie erst dann zugelassen werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz erfüllt sind.
Feuerbrandbekämpfung mit Streptomycin
Das Antibiotikum Streptomycin gilt derzeit als einzige Substanz mit einem beständigen Wirkungsgrad von über 70 Prozent gegen den Feuerbranderreger Erwinia amylovora. Der Einsatz als Pflanzenschutzmittel ist grundsätzlich untersagt; allerdings besteht die Möglichkeit einer befristeten Zulassung bei Gefahr im Verzug.
In Österreich hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) nach einer umfangreichen Risikobewertung die Bedingungen ausgearbeitet, unter denen eine Gefahr-im-Verzug-Zulassung möglich ist. Auf Basis dieser Risikobewertung wurde die Zulassung der streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmittel "Strepto" und "Firewall 17 WP" am 30.03.2009 durch das BAES erteilt.
Der etwaige Einsatz von Streptomycin kommt dabei nur bei akuter Gefahr in von den zuständigen Landesbehörden festgelegten, geografisch abgegrenzten Gebieten in der Kernobst-Intensivproduktion in Frage und ist auch dort nur als ergänzende Maßnahme im Rahmen einer gesamtheitlichen Bekämpfungsstrategie vorgesehen. Die Anzahl der möglichen Behandlungen wurde auf maximal zwei während der Blüte beschränkt, selbst wenn Prognosemodelle mehr als zwei Infektionstermine voraussagen. Die Anwendungen dürfen außerdem nur nach einem Warnhinweis der zuständigen Landesbehörde vorgenommen werden. Diese müsste auch die Einhaltung der umfangreichen Auflagen sicherstellen. Weitere Details bezüglich zugelassener Pflanzenschutzmittel können auch im amtlichen Pflanzenschutzmittelregister im Internet unter www.psm.ages.at abgefragt werden.
Um den massiven Feuerbrandbefall in Obstbaumanlagen zu stoppen, hat auch die Schweiz und Deutschland 2009 die Bekämpfung mit Streptomycin befristet zugelassen. Ziel ist es, die Ausbreitung des Erregers mit allen Mitteln zu verhindern. Der Streptomycin-Einsatz als Ergänzung zur bestehenden Bekämpfungsstrategie ist auch hier an strenge Auflagen geknüpft.
Weitere in Österreich zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Feuerbrandbekämpfung
Als Alternativen zu einem Antibiotikaeinsatz stehen in der Saison 2009 nachfolgend angeführte Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlicher Teilwirkung gegen den Feuerbranderreger zur Verfügung:
Cuprofor flüssig, Pfl.Reg.Nr. 382
Blossom Protect fb, Pfl.Reg.Nr. 2994
Regalis, BRD-Zulassungs-Nr. 5254-00
Serenade, BRD-Zulassungs-Nr. 5135-00
In Deutschland gelistete Pflanzenstärkungsmittel mit einer Anwendungsempfehlung gg. Feuerbrand 1)
Als Stärkungsmittel werden gemäß BRD-Rechtslage unter anderem Stoffe angesehen, deren Anwendungszweck ausschließlich die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Pflanzen ist, die jedoch keine pflanzenschützerische Wirkung haben und auch nicht als Düngemittel anzusehen sind. Nach der derzeitigen Rechtslage dürfen die Vielzahl an gelisteten deutschen Stärkungsmitteln in Österreich legal als Pflanzenhilfsmittel ausgebracht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass keine pflanzenschützerische Wirkung beworben/angepriesen wird.
Bezeichnung, Listungsnummer | Listungsinhaber | Inhaltsstoffe | Anwendungsempfehlungen |
BIOPRO | Bio-Protect GmbH | Bakterielles Mittel | Obst / Feuerbrand |
BioZell-2000B | Gisela Zeller, | Ätherisches Öl, Pflanzenöle | Kernobst / Feuerbrand, Apfelmehltau; |
Blossom-Protect | Bio-Protect GmbH | Aureobasidium pullulans | Kernobst, Ziergehölze / Feuerbrand |
Myco-Sin | Dr. Schaette AG | Tonerde, Pflanzenextrakte | Apfel, Kirsche, Wein, Erdbeere, Stachelbeere, Kartoffel, Gemüse, Rosen und weitere Zierpflanzen |
PHYTO-VITAL | Dr. Hans-Joachim Zschiegner | Ligninsulfonate | Obst, Wein, Getreide / pilzliche und bakterielle Schaderreger (Obstbaumkrebs, Feuerbrand), Hydroponik, weitere land- und forstwirtschaftliche Kulturen |
1) Quelle: Homepage des BVL, Beschreibende Liste der Pflanzenstärkungsmittel, Stand: April 2009
2) Es sind Anwendungsbereiche entsprechend den Etiketten wiedergegeben, die von den Antragstellern im Listungsverfahren vorgelegt wurden. Für diese Empfehlungen ist allein der Listungsinhaber verantwortlich. Im Listungsverfahren werden keine Nachweise zur Wirksamkeit eingefordert. Das bedeutet, dass die Wirksamkeit der Mittel nicht durch die Behörden überprüft werden kann.
Rückfragehinweis: AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Institut für Pflanzenschutzmittelbewertung und –zulassung, Dipl.Ing.Dr. Johann Kohl, E-Mail: johann.kohl@ages.at