Abstandsauflagen bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln

Um das Risiko für die Umwelt im Zuge der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu minimieren, werden im Rahmen der Zulassung - wenn notwendig - unter anderem Abstandsauflagen zu Gewässern festgelegt. Dabei werden die der Berechnung zu Grunde liegenden Bedingungen so gewählt, dass eine so genannte "Worst case"-Situation simuliert wird, d.h. es wird von den denkbar ungünstigsten Verhältnissen ausgegangen um das Risiko auch bei unvorhergesehenen Bedingungen nicht zu unterschätzen.

Das Verfahren zur Berechnung der Abstandsauflagen setzt sich aus folgenden Teilschritten zusammen:

Rückfragehinweis:

AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Institut für Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung
Dipl.Ing.Dr. Johann Kohl
E-Mail: johann.kohl@ages.at

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