Abstandsauflagen bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
Um das Risiko für die Umwelt im Zuge der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu minimieren, werden im Rahmen der Zulassung - wenn notwendig - unter anderem Abstandsauflagen zu Gewässern festgelegt. Dabei werden die der Berechnung zu Grunde liegenden Bedingungen so gewählt, dass eine so genannte "Worst case"-Situation simuliert wird, d.h. es wird von den denkbar ungünstigsten Verhältnissen ausgegangen um das Risiko auch bei unvorhergesehenen Bedingungen nicht zu unterschätzen.
Das Verfahren zur Berechnung der Abstandsauflagen setzt sich aus folgenden Teilschritten zusammen:
- Ermittlung der zu erwartenden Konzentration (PEC-Wert):
Die Abschätzung der Konzentrationen basiert auf verschiedenen Modellen, die Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer vor allem mittels Drift und Oberflächenabfluss berücksichtigen. Dabei können auch Daten zum Abbau und zur Adsorption an Bodenpartikel neben anderen Parametern Berücksichtigung finden.
Um die durch Abdrift verfrachteten Wirkstoffanteile abschätzen zu können, werden die Abdrifteckwerte nach Ganzelmeier herangezogen. Diese Abdrifteckwerte wurden auf der Grundlage umfangreicher Praxisversuche ermittelt. Hierbei wurden auch die unterschiedlichen Bedingungen bei Raumkulturen (Obst, Wein und Hopfen) und Flächenkulturen berücksichtigt. - Ermittlung der Toxizität (NOEC bzw. EC) auf Basis von ökotoxikologischen Tests an ausgewählten Organismen
- Risikoabschätzung:
Hierbei werden Toxizität und Exposition in Verhältnis gesetzt (TER-Wert = Toxizitäts-/Expositionsverhältnis). Für akute Effekte kommt ein TER-Wert von > 100 und für längerfristige Effekte ein TER-Wert von > 10 zur Anwendung. Sollten diese Werte nicht erreicht werden, besteht bei Produken, die vor allem über Drift eingetragen werden, die Möglichkeit, die Exposition durch die Berücksichtigung von Abständen und Drift-reduzierenden Düsen herabzusetzen und so das Toxizitäts-Expositionsverhältnis zu verschieben.
Rückfragehinweis:
AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Institut für Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung
Dipl.Ing.Dr. Johann Kohl
E-Mail: johann.kohl@ages.at
Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung
Institut: Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien
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