Bekämpfung von Feuerbrand
Die wichtigste Maßnahme stellt die mechanische Bekämpfung dar. Bei Feuerbrand-Befall sollten stark geschädigte Pflanzen sofort gerodet und an Ort und Stelle verbrannt oder bis zum Abtransport zur Entsorgungsstelle (so rasch wie möglich nach dem Schnitt) sicher in Plastiksäcke verpackt werden, da der Erreger auch an gerodetem Holz monatelang am Leben bleiben kann. Bei weniger geschädigten Pflanzen genügt unter Umständen das Ausschneiden erkrankter Äste, wobei der Schnitt mindestens 0.5 m im optisch gesunden Holz zu führen ist.
Um eine Verschleppung der Krankheit zu verhindern, müssen ausnahmslos bei allen Arbeiten in befallenen Anlagen Schnittwerkzeuge, Hände und Schuhwerk desinfiziert werden.
Befallenes Pflanzenmaterial darf nicht offen innerhalb des Pflanzenbestandes transportiert werden. Die Schnitt- und Entsorgungsmaßnahmen sollten möglichst bei trockener Witterung durchgeführt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise der Landespflanzenschutzdienste.
Zur Verringerung der Infektionsgefahr sollten die Stämme der Bäume auf "Canker" (krebsartige Brandherde) hin sorgfältig überprüft und diese beseitigt werden. Zusätzlich können im Frühjahr zur Verringerung des Infektionspotentials von nicht entdeckten "Cankern" bei 52 Grad Tagen >12,7°C Behandlungen mit zugelassenem Kupferoxychlorid + Austriebsspritzmittel auf Paraffinölbasis durchgeführt werden.
Informationen zu den zur Feuerbrandbekämpfung einsetzbaren Pflanzenschutzmitteln finden sie auf der Seite Pflanzenschutzmittel und Feuerbrand
Informationen zur Verwendung von Pflanzenhilfsmittel finden sie auf der Seite Pflanzenhilfsmittel und Feuerbrand
Feuerbrandbekämpfung mit Streptomycin
Die wirksamste und derzeit einzige verfügbare Substanz mit einem beständigen hohen Wirkungsgrad gegen den Feuerbranderreger ist das Antibiotikum Streptomycin.
Um den massiven Feuerbrandbefall in den Obstanlagen zu stoppen, hat z. B. die Schweiz Ende Januar 2008 die Bekämpfung mit Streptomycin befristet zugelassen.
In Österreich hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) nach einer umfangreichen Risikobewertung die Bedingungen ausgearbeitet, unter denen eine Gefahr-im-Verzug-Zulassung möglich ist. Der Streptomycin-Einsatz als Ergänzung zur bestehenden Bekämpfungsstrategie ist dabei an strengste Auflagen geknüpft, so dass daraus keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt resultiert. Der etwaige Einsatz von Streptomycin kommt demnach nur bei akuter Gefahr in von den zuständigen Landesbehörden festgelegten, geografisch abgegrenzten Gebieten in der Kernobst-Intensivproduktion in Frage und ist auch dort nur als ergänzende Maßnahme im Rahmen einer gesamtheitlichen Bekämpfungsstrategie vorgesehen. Die Anzahl der möglichen Behandlungen ist auf maximal drei während der Blüte beschränkt. Sie dürfen außerdem nur nach einem Warnhinweis der zuständigen Landesbehörde vorgenommen werden. Im Rahmen der Anwendung müssen Mindestabstände zu Gewässern und Wohngebäuden eingehalten werden. Die Obstbauern erhalten das Antibiotikum nur gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines, der auch die maximal zu beziehende Produktmenge festlegt.
Ziel ist es, unter Wahrung des Gesundheits- und Umweltschutzes, die Ausbreitung des Erregers bestmöglich zu verhindern.
Artikel und Stellungnahmen
2008
Nachhaltige Pflanzenproduktion
Institut: Nachhaltige Pflanzenproduktion
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit