Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Viruskrankheiten an Pflanzen der Gattung Rubus
Arabis mosaic virus (ARMV), Strawberry latent ringspot virus (SLRSV), Raspberry ringspot virus (RRSV), Tomato black ring virus (TBRV)
GESETZLICHE REGELUNG
Die angegebenen Viruserkrankungen der Gattung Rubus (Himbeere, Brombeere bzw. deren Kreuzungen) sind im Anhang II A II (d)1., (d)9., (d)12. und (d)14. des PSG 2011 idgF. als Schadorganismen gelistet, deren Einschleppung und Ausbreitung bei Befall bestimmter Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist.
Diese Viren unterliegen der Meldepflicht gemäß § 40 PSG 2011 idgF. und sind beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.
INFORMATION ZU DEN SCHADERREGERN
Biologie, Schadbild
Art und Stärke der durch Viren verursachten Symptome sind von der Anfälligkeit der verwendeten Sorte und der Aggressivität des jeweiligen Virusstamms abhängig und können stark variieren. Mischinfektionen mit anderen Viren treten auf und können die Symptomausprägung verstärken bzw. verändern. Weiters sind die Symptome auch von der Jahreszeit bzw. der Temperatur und vom Abstand zwischen Infektion und Inspektion abhängig. Generell können hohe Temperaturen und Trockenheit zu einer Maskierung von Virussymptomen führen.
Eine genaue Zuordnung der visuell sichtbaren Symptome auf ein einzelnes Virus ist daher nur bedingt möglich. Stattdessen sollte auf allgemeine Virussymptome geachtet werden. Im Verdachtsfall ist eine Laboruntersuchung unerlässlich.
Virussymptome an Rubus:
- Wachstumshemmungen an Jungruten, Tragruten mit schwach entwickelten Seitenachsen; die Ruten können zur Brüchigkeit neigen
- Früchte verkleinert oder fehlend; Krümelfrüchtigkeit, etc.
- Anomalien des Chlorophyllapparates (z.B. Mosaike, Ringflecken, Vergilbungen, Adernaufhellung, usw.) bzw. Nekrosen
- Formveränderungen, z.B. Rollen, Kräuseln der Blätter, Reduktion der Blattfläche oder Gewebewucherungen (Enationen [blattähnliche Ausstülpungen]), Sprossdeformationen
Verbreitung
Arabis mosaic virus (ARMV), Strawberry latent ringspot virus (SLRSV), Raspberry ringspot virus (RRSV) und Tomato black ring virus (TBRV) sind Nepoviren. Sie werden durch Bodennematoden der Arten Longidorus sp. und Xiphinema sp. übertragen.
Wirtspflanzen
- Arabis mosaic virus (ARMV): sehr großer Wirtspflanzenkreis; Hauptwirte: Himbeere, Erdbeere, Hopfen, Wein und Holunder
- Strawberry latent ringspot virus (SLRSV): sehr großer Wirtspflanzenkreis, im Obstbau an Erdbeere, Johannisbeere, Himbeere und Brombeere, Holunder, Pfirsich, Zwetschke, Kirsche sowie an Wein.
- Raspberry ringspot virus (RRSV): sehr großer Wirtspflanzenkreis; Hauptwirte sind Himbeere, Erdbeere, Kirsche, Hopfen, Wein und Holunder.
- Tomato black ring virus (TBRV): großer Wirtspflanzenkreis; Ertragseinbußen von wirtschaftlicher Bedeutung an Erdbeere, Himbeere, Johannisbeere und Pfirsich
Vorkommen, wirtschaftliche Bedeutung
In Europa sind die genannten Viren weit verbreitet. Von Bedeutung sind bei Rubus Raspberry ringspot virus, Arabis mosaic virus und Strawberry latent ringspot virus. Sie führen vor allem bei Mischinfektionen zu hohen Ertragseinbußen und können bei manchen Sorten erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN
Präventivmaßnahmen
- Zukauf von zertifizierten Jungruten als Ausgangsmaterial für die Vermehrung
- Untersuchung von Pflanzgut auf latente Infektionen mittels Laboranalyse
- Jungruten bevorzugt auf jungfräulichen Böden produzieren. Standorte, auf denen in der Vergangenheit bereits Obstbau betrieben wurde, sind aufgrund der möglichen Übertragung von Nepoviren zu meiden bzw. sollten die Böden auf das Vorhandensein der virusübertragenden Nematodenarten (Longidorus sp., Xiphinema sp.) untersucht werden.
- Der Abstand der Vermehrungsfläche zu anderen Himbeeranlagen für die Fruchtproduktion sollte mindestens 25 m betragen.
Maßnahmen bei Verdacht (bis zum Vorliegen eines Laborbefundes und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- Probenahme und Einsendung von Pflanzen mit typischen Symptomen an ein Untersuchungslabor
- Aussetzen des Verkaufs von Pflanzen aus verdächtigen Pflanzenbeständen bzw. -lieferungen bis zum Vorliegen des Laborergebnisses
- Ermittlung des Befalls im gesamten Betrieb
- Entfernen und schadloses Vernichten erkrankter Pflanzen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern
- Ursprung des Befalls eruieren (z.B. Zukauf,…)
- Ermitteln, ob bereits Pflanzen aus dieser Kultur weitergegeben worden sind
Maßnahmen bei bestätigtem Verdacht (positiver Laborbefund und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- Entfernen und schadloses Vernichten aller Pflanzen mit visuell sichtbaren Symptomen
- Überprüfung des gesamten Vermehrungsquartiers (jede Sorte) auf latente Infektionen mittels Laboruntersuchung
- Reichen die gesetzten Maßnahmen nicht, bzw. ist auch die nochmalige Laboruntersuchung positiv, so sollte als einzig verbleibende Notmaßnahme die Anlage gerodet werden.
- Bei positivem Nachweis von nematodenübertragenden Viren sollte das Feldstück für die Pflanzgutproduktion nicht mehr herangezogen werden.
- Unverzügliche Benachrichtigung der Eigentümer und sonstiger Verfügungsberechtigter (z.B. Pächter,…) von benachbarten Grundstücken
KONTAKT
Fachliche Beratung
DI Robert Steffek, Tel. 050 555-33341,robert.steffek@ages.at
Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst
Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at
Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at
Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at
Institut für Saat- und Pflanzgut, Phytosanität, Bienen
Institut: Institut für Saat- und Pflanzgut, Phytosanität, Bienen
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien
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