Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Tomato apical stunt viroid (TASVd)

1. Gesetzliche Regelung
Tomato apical stunt viroid ist gemäß EU-Richtlinie 2000/29/EG idgF. nicht als Quarantäne-schadorganismus gelistet, jedoch wird dieser Schaderreger auf der Alert-Liste der EPPO geführt.

Dieses Viroid unterliegt der Meldepflicht gemäß §§ 15 und 40 PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen anordnet.

2. Information über die Krankheit

2.1. Schadbild
Der Erreger zählt zu den Viroiden und wird dem Genus der Pospiviroide zugerechnet. Folgende Symptome sind typisch für den Erreger:

a)      an Tomaten

b)   an Zierpflanzen wie z.B. Solanum jasminoides, Lycianthes rantonnetii, Streptosolen jamesonii, Cestrum spp.

2.2. Übertragung

Dieses Viroid ist leicht mechanisch übertragbar (Werkzeug, Hände, Kleidung, Maschinen und Geräte). Weiters kann es auch durch infiziertes Saatgut oder Stecklinge verbreitet werden. Hummeln können durch die Verschleppung infizierter Pollen ebenfalls für die Verbreitung dieses Erregers sorgen. Eine Übertragung durch Blattläuse oder Weiße Fliegen findet nicht statt.

2.3. Wirtspflanzen

Die Hauptwirte sind:

2.4. Vorkommen, wirtschaftliche Bedeutung

Vorkommen in Europa: Einzelfunde in Belgien, Deutschland, Finnland  und                                    Österreich an Solanum jasminoides

Vorkommen in Afrika:   Elfenbeinküste, Senegal und Tunesien an Tomaten

Asien:                       Israel (an Tomaten und Solanum jasminoides),                                        Indonesien

Amerika:                    USA (Monrovia) an Cestrum sp.

TASVd hat im Tomatenanbau große wirtschaftliche Bedeutung. Ein Befall kann bis zu 100% Ertragseinbußen führen. An Zierpflanzen tritt die Krankheit zwar nur latent, also ohne spezifische Symptome, auf, doch gelten sie als potentielle Infektionsquelle und sollten daher bei bestätigtem Befall vernichtet werden.

3. Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von TASVd

3.1. Anlagen zur Pflanzgutproduktion

3.2. Vorbeugende Maßnahmen in Endverkaufsbetrieben

4. Maßnahmen bei Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet):

5. Notmaßnahmen bei bestätigtem Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet):

 

Kontakt

Fachliche Auskunft (Zierpflanzen):

Mag. Astrid Plenk, Tel. 050 555, Dw 33331, astrid.plenk@ages.at

Diagnose:

Dr. Sabine Grausgruber-Gröger, Tel. 050 55    Dw 33319, sabine.grausgruber-groeger@ages.at

Allgem. Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst:

Ing. Elisabeth Jägersberger, Dw 33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at

Dr. Barbara Langbauer, Dw 33309, barbara.langbauer@ages.at

Ing. Elisabeth Ottendorfer, Dw 33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at

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