Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Synchytrium endobioticum, Kartoffelkrebs

GESETZLICHE REGELUNG

Synchytrium endobioticum  ist im Anhang I A II (c)2. des PSG 2011 idgF. als Schadorganismus gelistet, dessen Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist.

Diese Pilzerkrankung unterliegt der Meldepflicht gemäß § 40 des PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.

INFORMATION ÜBER  DEN KARTOFFELKREBS

Biologie, Schadbild

Der Erreger überdauert im Boden in Form von Dauersporen (bis zu 20 Jahre, manche Literaturstellen sprechen auch von 50 Jahren und mehr), aus denen in den folgenden Vegetationsperioden unter geeigneten Umweltbedingungen, wie zum Beispiel hohe Bodenazidität, genügend Feuchtigkeit und Temperaturen zwischen 10 und maximal 20°C Schwärmsporen austreten. Sie dringen im Bereich der Augen in die Kartoffelknolle ein. In der sich vergrößernden Wirtszelle bildet sich ein Sommersorus, der mehrere Sporangien enthält, in welchen je 200 – 300 Schwärmsporen zur Ausbildung kommen. Diese werden nach dem Aufreißen des Sorus und der Wirtszelle frei und infizieren nach kurzer Schwärmperiode die Nachbarzellen. Das Gewebe infizierter Pflanzen reagiert mit Zellneubildungen, wodurch die karfiolartigen Wucherungen entstehen. Der Erreger kann sich im Boden nur über kurze Distanzen weiter bewegen. Wichtigstes Verbreitungsmittel ist daher das Pflanzgut.

Schadbild an infizierten Kartoffel-Pflanzen

Die Krankheitssymptome sind während der Vegetationsperiode an den Pflanzen sehr deutlich zu sehen. Knollen, Stolonen und Stängelgründe weisen Auswüchse von Stecknadelgröße bis faustgroße, karfiol- oder morchelartige Wucherungen auf. Die Wucherungen zeigen im Sommer eine gelblichweiße, später eine dunkelbraune Färbung und können bis zur Ernte, besonders in nassen Böden, in Fäulnis übergehen.

Schadbild an infizierten Knollen

An den Knollen entstehen die Wucherungen an den Augen ausgehend. Bei starkem Befall kann die Knollenanlage völlig in diese Krebswucherungen umgebildet sein.

Die Symptome des Kartoffelkrebses können mit dem so genannten Scheinkrebs, der physiologisch bedingt ist, oder mit dem Pulverschorf (Spongospora subterranea) verwechselt werden und können nur durch mikroskopische Untersuchung bestimmt werden.

Übertragung

Der Erreger kann sich über kurze Distanzen im Boden mittels Schwärmsporen bewegen.

Wichtigstes Verbreitungsmittel ist aber infiziertes Pflanzgut.

Wirtspflanzen

Neben Erdäpfeln befällt der Kartoffelkrebs auch Tomaten, Auberginen und Unkräuter aus der Familie der Nachtschattengewächse.

Vorkommen, Bedeutung

Der Kartoffelkrebs hat durch die Züchtung krebsresistenter Sorten und den Erlass strenger landesgesetzlicher phytosanitärer Bestimmungen in unseren Anbaugebieten weitgehend an Bedeutung verloren. Eine Brechung der Resistenz durch Auftreten neuer Pathotypen des Erregers kann jedoch jederzeit erfolgen. Der Pilz tritt besonders in niederschlagsreichen Gebieten (über 700 mm durchschnittliche Niederschläge/Jahr) und maritimen Klima (mittlere Jahrestemperatur 8-9°C, Juli-Mittel bis 18°C) auf.

Verbreitung in Europa: Armenien, Weißrussland, Belgien, Tschechische Republik, Finnland, Deutschland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Serbien-Montenegro und Mazedonien.

In Österreich wurde in den letzten 30 Jahren kein Auftreten des Kartoffelkrebses festgestellt.

BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN

Präventivmaßnahmen

Maßnahmen bei Verdacht (bis zum Vorliegen des Laborbefundes und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

Maßnahmen bei bestätigtem Verdacht (positiver Laborbefund und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

KONTAKT

Fachliche Beratung

Univ.-Doz. Dr. Gerhard Bedlan, Tel. 050 555-33330, gerhard.bedlan@ages.at

Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst

Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at

Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at

Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.a

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