Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Synchytrium endobioticum, Kartoffelkrebs
GESETZLICHE REGELUNG
Synchytrium endobioticum ist im Anhang I A II (c)2. des PSG 2011 idgF. als Schadorganismus gelistet, dessen Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist.
Diese Pilzerkrankung unterliegt der Meldepflicht gemäß § 40 des PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.
INFORMATION ÜBER DEN KARTOFFELKREBS
Biologie, Schadbild
Der Erreger überdauert im Boden in Form von Dauersporen (bis zu 20 Jahre, manche Literaturstellen sprechen auch von 50 Jahren und mehr), aus denen in den folgenden Vegetationsperioden unter geeigneten Umweltbedingungen, wie zum Beispiel hohe Bodenazidität, genügend Feuchtigkeit und Temperaturen zwischen 10 und maximal 20°C Schwärmsporen austreten. Sie dringen im Bereich der Augen in die Kartoffelknolle ein. In der sich vergrößernden Wirtszelle bildet sich ein Sommersorus, der mehrere Sporangien enthält, in welchen je 200 – 300 Schwärmsporen zur Ausbildung kommen. Diese werden nach dem Aufreißen des Sorus und der Wirtszelle frei und infizieren nach kurzer Schwärmperiode die Nachbarzellen. Das Gewebe infizierter Pflanzen reagiert mit Zellneubildungen, wodurch die karfiolartigen Wucherungen entstehen. Der Erreger kann sich im Boden nur über kurze Distanzen weiter bewegen. Wichtigstes Verbreitungsmittel ist daher das Pflanzgut.
Schadbild an infizierten Kartoffel-Pflanzen
Die Krankheitssymptome sind während der Vegetationsperiode an den Pflanzen sehr deutlich zu sehen. Knollen, Stolonen und Stängelgründe weisen Auswüchse von Stecknadelgröße bis faustgroße, karfiol- oder morchelartige Wucherungen auf. Die Wucherungen zeigen im Sommer eine gelblichweiße, später eine dunkelbraune Färbung und können bis zur Ernte, besonders in nassen Böden, in Fäulnis übergehen.
Schadbild an infizierten Knollen
An den Knollen entstehen die Wucherungen an den Augen ausgehend. Bei starkem Befall kann die Knollenanlage völlig in diese Krebswucherungen umgebildet sein.
Die Symptome des Kartoffelkrebses können mit dem so genannten Scheinkrebs, der physiologisch bedingt ist, oder mit dem Pulverschorf (Spongospora subterranea) verwechselt werden und können nur durch mikroskopische Untersuchung bestimmt werden.
Übertragung
Der Erreger kann sich über kurze Distanzen im Boden mittels Schwärmsporen bewegen.
Wichtigstes Verbreitungsmittel ist aber infiziertes Pflanzgut.
Wirtspflanzen
Neben Erdäpfeln befällt der Kartoffelkrebs auch Tomaten, Auberginen und Unkräuter aus der Familie der Nachtschattengewächse.
Vorkommen, Bedeutung
Der Kartoffelkrebs hat durch die Züchtung krebsresistenter Sorten und den Erlass strenger landesgesetzlicher phytosanitärer Bestimmungen in unseren Anbaugebieten weitgehend an Bedeutung verloren. Eine Brechung der Resistenz durch Auftreten neuer Pathotypen des Erregers kann jedoch jederzeit erfolgen. Der Pilz tritt besonders in niederschlagsreichen Gebieten (über 700 mm durchschnittliche Niederschläge/Jahr) und maritimen Klima (mittlere Jahrestemperatur 8-9°C, Juli-Mittel bis 18°C) auf.
Verbreitung in Europa: Armenien, Weißrussland, Belgien, Tschechische Republik, Finnland, Deutschland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Serbien-Montenegro und Mazedonien.
In Österreich wurde in den letzten 30 Jahren kein Auftreten des Kartoffelkrebses festgestellt.
BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN
Präventivmaßnahmen
- Verwendung zertifizierten Pflanzguts
- Anbau resistenter Kartoffelsorten
- vor dem Auspflanzen während des Sortiervorganges auf Befall kontrollieren
- regelmäßige visuelle Befallskontrolle während der Kultur
- Kartoffeldurchwuchs auf befallenen Flächen vernichten
Maßnahmen bei Verdacht (bis zum Vorliegen des Laborbefundes und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- Probenahme und Einsendung von Pflanzen bzw. Knollen mit typischen Symptomen an ein amtliches Untersuchungslabor
- Ermittlung des Befalls im ganzen Betrieb
- Entfernen und schadloses Vernichten erkrankter Pflanzen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern
- Ursprung des Befalls eruieren (Zukauf,…)
- Desinfektion von Lagerräumen, Maschinen, Geräten, Transport- und Lagerbehältern
- keine Verfütterung von verdächtigen Kartoffeln an Tiere, da die Dauersporen auch durch den Mist verbreitet werden können
Maßnahmen bei bestätigtem Verdacht (positiver Laborbefund und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- schadlose Vernichtung befallener Pflanzen und/oder infizierter Knollen
- Anbauverbot für Erdäpfel auf befallenen Flächen bis zu ihrer nachweislichen Freiheit von dem Schadorganismus (frühestens nach 20 Jahren) gemäß landesgesetzlicher Pflanzenschutzbestimmungen
- Unverzügliche Benachrichtigung der Eigentümer oder sonstiger Verfügungsberechtigter (z.B. Pächter) von benachbarten Grundstücken
KONTAKT
Fachliche Beratung
Univ.-Doz. Dr. Gerhard Bedlan, Tel. 050 555-33330, gerhard.bedlan@ages.at
Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst
Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at
Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at
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Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
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