Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Potato spindle tuber viroid (PSTVd), Kartoffel-Spindelknollen-Viroid

GESETZLICHE REGELUNG

Potato spindle tuber viroid ist im Anhang I A I (d) 2.(e) des PSG 2011 idgF. als Schadorganismus gelistet, dessen Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist.
Darüberhinaus sind in der Entscheidung der Kommission 2007/410/EG bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Potato spindle tuber viroid festgelegt.
Dieses Viroid unterliegt der Meldepflicht gemäß § 40 PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.

INFORMATION ÜBER POTATO SPINDELE TUBER VIROID (PSTVd)

 

2.1. Biologie, Schadbild
Der Erreger zählt zu den Viroiden und wird dem Genus der Pospiviroide zugerechnet. Diese bestehen aus einer einzelsträngigen, zirkulären, relativ kurzen (150–400 Nukleotide) Ribonukleinsäure und kann sich nur in geeigneten Wirtszellen vermehren. Von einem Virus unterscheidet sich ein Viroid durch das Fehlen einer Proteinhülle und von Genen. Das heißt, sie codieren keine Proteine und sind daher bei ihrer Replikation und ihrem Transport völlig auf die Enzyme ihrer Wirtspflanze angewiesen.
Folgende Symptome sind typisch für den Erreger:

1) an Kartoffeln ist das Schadbild abhängig von der Kartoffelsorte, dem PSTVd-Isolat und den Umweltbedingungen

2) an Tomaten

3) an Zierpflanzen

 

Übertragung

Dieses Viroid ist leicht mechanisch übertragbar (Werkzeug, Hände, Kleidung, Maschinen und Geräte). Weiters kann es auch durch infiziertes Saatgut oder Stecklinge verbreitet werden.
Das Risiko einer Blattlausübertragung ist gering. Es konnte in Versuchen gezeigt werden, dass diese nur bei gleichzeitiger Infektion durch das Kartoffelblattroll-Virus (PLRV) möglich ist. Derartige Doppelinfektionen wurden aber bereits nachgewiesen.
Das Übertragungsrisiko durch Pflanzenreste im Substrat, Pflanzgefäße, Stellflächen, Nährlösungen und Wasser ist gering.

Wirtspflanzen
Die Hauptwirte sind:

 

Vorkommen, wirtschaftliche Bedeutung

Vorkommen in Europa: Belgien, Dänemark, Frankreich Deutschland, Niederlande, Polen, Russland, Ukraine, Weißrussland, Slowenien und das Vereinigte Königreich
Vorkommen in Afrika: Ägypten, Nigeria
Vorkommen in Amerika: USA, Argentinien, Peru, Costa Rica
Vorkommen in Ozeanien: Neuseeland
Vorkommen in Asien: Afghanistan, China, Indien

PSTVd kann vor allem bei Vorkommen im Kartoffel- und Tomatenanbau große wirtschaftliche Bedeutung haben. Ein Befall führt zu mehr oder weniger großen Ertragseinbußen (abhängig vom Isolat und den Umweltbedingungen). An Zierpflanzen tritt die Krankheit zwar nur latent, also ohne spezifische Symptome auszubilden, auf, doch gelten sie als potentielle Infektionsquelle und sollten daher bei bestätigtem Befall vernichtet werden.

BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN

Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von PSTVd

Anlagen zur Pflanzgutproduktion


Vorbeugende Maßnahmen in Endverkaufsbetrieben

Maßnahmen bei Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

Notmaßnahmen bei bestätigtem Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

KONTAKT

 

Fachliche Auskunft (Zierpflanzen):

   Mag. Astrid Plenk, Tel. 050 555, Dw 33331, astrid.plenk@ages.at

Fachliche Auskunft (Kartoffelbau):

   DI Paul Freudenthaler, Tel. 050 555, Dw 41200, paul.freudenthaler@ages.at

Diagnose:    

   Mag. Helga Reisenzein, Tel. 050 555, Dw 33340, helga.reisenzein@ages.at
   Dr. Richard Gottsberger, Tel. 050 555 Dw 33343, richard.gottsberger@ages.at

Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst

Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at

Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at

Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at

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