Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Phytophthora ramorum Werres, De Cock & Man in't Veld
GESETZLICHE REGELUNG
Phytophthora ramorum unterliegt gemäß Entscheidung 2002/757/EG, zuletzt geändert durch Entscheidung 2004/426/EG, vorläufigen Sofortmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in der Gemeinschaft.
Beim Verbringen von Pflanzen im Binnenmarkt ist folgende Pflanzenpass-Regelung zu beachten:
a) Viburnum spp., Camellia spp. Rhododendron spp., ausgenommen Rh. simsii, mit Ursprung in Drittländern, ausgenommen USA, dürfen nur mit einem Pflanzenpass gemäß § 6 (4) Pflanzenschutzverordnung BGBl. Nr. 253/1996, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 471/2004, verbracht werden.
b) Die in nachfolgender Tabelle angeführten anfälligen Pflanzen mit Ursprung in den USA dürfen nur mit einem Pflanzenpass gemäß § 6 (5) Pflanzenschutzverordnung BGBl. Nr. 253/1996, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 471/2004, verbracht werden.
Dieser Pilz unterliegt der Meldepflicht gemäß § 40 PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.
INFORMATIONEN ÜBER PHYTOPHTHORA RAMORUM
Phytophthora ramorum führt in Deutschland seit etwa Mitte der 1990er Jahre zu Schäden, vor allem an Pflanzen der Gattungen Rhododendron und Viburnum. Die Schadsymptome konnten lange keinem speziellen Erreger zugeordnet werden, sodass erst im Jahre 2001 die neu beschriebene Phytophthora-Art Phytophthora ramorum als Ursache beschrieben wurde (Werres et al. 2001). Parallel zu dem Auftreten in Deutschland und anderen europäischen Staaten wurde Phytophthora ramorum in Kalifornien/USA aus absterbenden Eichen isoliert. Nach gegenwärtigem Wissensstand sind jedoch beide Populationen des Schadorganismus unabhängig voneinander aufgetreten, sodass man von europäischen und nordamerikanischen Isolaten spricht.
Schadbild
Phytophthora ramorum verursacht drei verschiedene Schadbilder:
- Blattflecken
- Triebsterben
- Kambiumnekrosen mit "Teerflecken" und Schleimfluss
Je nach Gehölzart können eine oder mehrere dieser Symptomausprägungen auftreten. Am häufigsten findet man Blattflecken. Diese können dunkelbraun bis schwarzbraun gefärbt sein, wie zum Beispiel bei Rhododendron, oder auch hellbraun bis dunkelbraun wie bei der Kalifornischen Rosskastanie. Die Flecken sind meist scharf begrenzt. Wenn sie im Zusammenhang mit Triebinfektionen stehen, verläuft die Infektion über die Blattbasis hin zur Blattspitze. Die Mittelrippe ist dann stark verbräunt. Beim Triebsterben verfärben sich die infizierten Triebe meist dunkelbraun bis schwarzbraun. Die Verfärbung kann – je nach Gehölzart – entweder von der Triebspitze (Rhododendron), von der Triebmitte oder auch von der Triebbasis ausgehen. Kambiumnekrosen findet man überwiegend an Pflanzen aus der Familie der Fagaceae (Fagus, Quercus, Lithocarpus) und an Viburnum. Äußerlich kann man diese Kambiumnekrosen häufig anhand dunkler Verfärbungen der Rinde, so genannten "Teerflecken", kombiniert mit Schleimfluss, erkennen. Entfernt man die verfärbten Rindenbereiche, so findet man das Gewebe meist deutlich rot bis schwarzbraun verfärbt. Oft sind je nach Holzart zahlreiche scharf vom gesunden, aber auch vom erkrankten Gewebe abgegrenzte Bereiche in Form von rötlichen Linien sichtbar. Zu Beginn der Infektion sind diese Verfärbungen meist auf einige wenige, linsenförmige Stellen beschränkt. Mit Fortschreiten der Krankheit fließen diese immer mehr ineinander. Diese Stammnekrosen treten bevorzugt am Stammgrund auf und ziehen sich dann stammaufwärts. Mitunter kommt es jedoch auch zu Nekrosen im Kronenbereich, bei denen jedoch keine Verbindung zur Stammbasis beobachtet werden konnte.
Verbreitung
Die Verbreitung der Krankheit erfolgt in erster Linie durch kranke Pflanzen, aber auch über den Boden, Wasser, Luft, Regen- und Nebeltropfen und erkranktes Holz.
Wunden stellen ideale Eintrittspforten für den Erreger dar, doch vermutlich kann er auch in gesundes Gewebe eindringen. Feucht-warme Witterung fördert die Krankheit.
| Pflanze | Familie | Symptome |
| Acer macrophyllum | Aceraceae | Blattflecken |
| Aesculus californica, Aesculus hippocastanum | Hippocastanaceae | Blattflecken Stammnekrosen |
| Arbutus menziesii, Arbutus unedo | Ericaceae | Astnekrosen, Blattflecken, Triebnekrosen |
| Arctostaphylos spp. | Ericaceae | Stamm- und Astnekrosen, Blattflecken, Zweigsterben |
| Camellia spp. | Theaceae | Wässrige Blattflecken |
| Castanea sativa | Fagaceae | Blattflecken |
| Fagus sylvatica | Fagaceae | Stammnekrosen |
| Hamamelis virginiana | Hamamelidaceae | Blattflecken, Triebsterben |
| Heteromeles arbutifolia | Rosaceae | Astnekrosen, Aststerben, Blattflecken |
| Kalmia latifolia | Ericaceae | Blattflecken, Triebsterben |
| Leucothoe fontanesiana | Ericaceae | Blattflecken |
| Lithocarpus densiflorus | Fagaceae | Alle Pflanzenteile werden befallen! Wurzel-, Stamm- und Astnekrosen, Blattflecken; Bäume aller Altersstufen sterben ab |
| Lonicera hispidula | Caprifoliaceae | Blattflecken |
| Pieris spp. | Ericaceae | Stammnekrosen, Triebsterben, Blattflecken |
| Pseudotsuga menziesii | Pinaceae | Astnekrosen, Blattflecken, Absterben neuer Triebe |
| Quercus spp. | Fagaceae | Stammnekrosen bisher nur Absterben großer Bäume |
| Rhamnus californica | Rhamnaceae | Blattflecken |
| Rhododendron spp., ausgenommen Rh. simsii | Ericaceae | Triebnekrosen, Triebsterben, Blattflecken |
| Sequoia sempervirens | Taxodiaceae | Astnekrosen, Blattflecken, Zweigsterben, infizierte Sämlinge |
| Syringa vulgaris | Oleaceae | Blattverfärbungen, Triebsterben |
| Taxus spp. | Taxaceae | Nadelverfärbungen, Triebsterben |
| Trientalis latifolia | Primulaceae | Blattflecken |
| Umbellularia californica | Lauraceae | Blattflecken |
| Vaccinium ovatum Vaccinium vitis-idea | Ericaceae | Stamm- und Astnekrosen, Blattflecken, Zweigsterben |
| Viburnum spp. | Caprifoliaceae | Stammnekrosen, Triebsterben, Welke, schnelles Absterben der Pflanzen |
Vorkommen, Bedeutung
In Europa wurde das Auftreten von Phytophthora ramorum bisher in nachfolgend aufgeführten Ländern gemeldet:
Niederlande, Deutschland, Großbritannien, Spanien, Frankreich, Belgien, Dänemark, Irland, Norwegen, Schweden, Slowenien, Polen, Schweiz.
In vielen Fällen wird allerdings, insbesondere bei erstmaligen Feststellungen in einem Gebiet, der Befall auf die Zulieferung von infiziertem Pflanzgut zurückgeführt.
Ende 2003 meldeten die Niederlande und Großbritannien erstmals das Vorkommen von Phytophthora ramorum an Waldbäumen in Europa. Nahezu zeitgleich wurde im November 2003 unabhängig voneinander aus den Niederlanden der Fund von Phytophthora ramorum an einer Eiche der Art Quercus rubra und an einem Baum von Quercus falcata in Großbritannien gemeldet. In beiden Fällen waren in unmittelbarer Nähe der infizierten Bäume ebenfalls stark befallene Rhododendren zu finden. Anfang Dezember 2003 meldete der Pflanzenschutzdienst aus Großbritannien den ersten Fund einer natürlichen Phytophthora ramorum -Infektion in Europa an Buche (Fagus sylvatica), Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) und Quercus ilex.
BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN
Vorbeugende Maßnahmen
- bei Zukauf sofortige Kontrolle der Pflanzen beim Eintreffen im Betrieb
- keine Überkopfbewässerung zur Vermeidung langer Blattnässe
- Staunässe vermeiden
- auf ausgewogene Düngung achten (keine Stickstoffüberdüngung)
- Desinfektion von Werkzeug und Schuhen
- regelmäßige Befallskontrollen während der Kultur
Maßnahmen bei Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- Probennahme und Einsendung von Pflanzen mit typischen Symptomen an ein Untersuchungslabor
- Ermittlung des Befalls im gesamten Betrieb
- Alle Pflanzen, bei denen der Verdacht einer Infektion mit Phytophthora ramorum besteht, müssen bis zum Vorliegen der Laborergebnisse im Betrieb verbleiben.
- Alle Pflanzen der Partie, aus der die möglicherweise infizierte Pflanze stammt, und alle weiteren möglichen Wirtspflanzen von Phytophthora ramorum, die im Umkreis von 10 m stehen, müssen gründlich auf Symptome untersucht werden.
- Die Bestände dürfen nicht überkopf bewässert werden, um so eine mögliche Verbreitung des Erregers durch Spritzwasser oder das Einschwemmen des Erregers in den Boden zu verhindern.
Notmaßnahmen bei bestätigtem Verdacht (gemäß Entscheidung 2002/757/EG und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- Alle befallenen Pflanzen und alle anfälligen Pflanzen im Umkreis von 2m von der/den befallenen Pflanze/n sind durch Verbrennen zu vernichten.
- Alle anfälligen Pflanzen im Umkreis von 10m von der/den befallenen Pflanze/n und alle restlichen Pflanzen der betroffenen Partie müssen für mindestens 3 Monate am Erzeugungsort zurückbehalten werden UND
- wenigstens 2 mal in drei Monaten nach Durchführung der Ausrottungsmaßnahmen müssen zusätzliche amtliche Untersuchungen während des aktiven Wachstums der Pflanzen erfolgen und
- während des genannten Dreimonatszeitraumes darf keine Behandlung vorgenommen werden, die die Symptome des Schadorganismus unterdrücken kann.
- Nach dem Entfernen befallener Containerpflanzen müssen die Stellflächen gründlich desinfiziert werden.
- Werden befallene Pflanzen von Freilandflächen entfernt, dürfen im Umkreis von 4m dieser Stellen für 3 Jahre keine möglichen Wirtspflanzen von Phytophthora ramorum gepflanzt werden oder
- der Boden muss an dieser Stelle chemisch entseucht oder gedämpft werden.
KONTAKT
Fachliche Beratung
Astrid Plenk, Tel. 050 555, Dw 33331, astrid.plenk@ages.at
Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst
Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at
Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at
Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at
Nachhaltige Pflanzenproduktion
Institut: Nachhaltige Pflanzenproduktion
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Dienstort: Wien
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