Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Phytophthora ramorum Werres, De Cock & Man in't Veld

GESETZLICHE REGELUNG

Phytophthora ramorum unterliegt gemäß Entscheidung 2002/757/EG, zuletzt geändert durch Entscheidung 2004/426/EG, vorläufigen Sofortmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in der Gemeinschaft.

Beim Verbringen von Pflanzen im Binnenmarkt ist folgende Pflanzenpass-Regelung zu beachten:

a) Viburnum spp., Camellia spp. Rhododendron spp., ausgenommen Rh. simsii, mit Ursprung in Drittländern, ausgenommen USA, dürfen nur mit einem Pflanzenpass gemäß § 6 (4) Pflanzenschutzverordnung BGBl. Nr. 253/1996, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 471/2004, verbracht werden.

b) Die in nachfolgender Tabelle angeführten anfälligen Pflanzen mit Ursprung in den USA dürfen nur mit einem Pflanzenpass gemäß § 6 (5) Pflanzenschutzverordnung BGBl. Nr. 253/1996, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 471/2004, verbracht werden.

Dieser Pilz unterliegt der Meldepflicht gemäß § 40 PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.

INFORMATIONEN ÜBER PHYTOPHTHORA RAMORUM

Phytophthora ramorum führt in Deutschland seit etwa Mitte der 1990er Jahre zu Schäden, vor allem an Pflanzen der Gattungen Rhododendron und Viburnum. Die Schadsymptome konnten lange keinem speziellen Erreger zugeordnet werden, sodass erst im Jahre 2001 die neu beschriebene Phytophthora-Art Phytophthora ramorum als Ursache beschrieben wurde (Werres et al. 2001). Parallel zu dem Auftreten in Deutschland und anderen europäischen Staaten wurde Phytophthora ramorum in Kalifornien/USA aus absterbenden Eichen isoliert. Nach gegenwärtigem Wissensstand sind jedoch beide Populationen des Schadorganismus unabhängig voneinander aufgetreten, sodass man von europäischen und nordamerikanischen Isolaten spricht.

Schadbild

Phytophthora ramorum verursacht drei verschiedene Schadbilder:

  • Blattflecken
  • Triebsterben
  • Kambiumnekrosen mit "Teerflecken" und Schleimfluss

Je nach Gehölzart können eine oder mehrere dieser Symptomausprägungen auftreten. Am häufigsten findet man Blattflecken. Diese können dunkelbraun bis schwarzbraun gefärbt sein, wie zum Beispiel bei Rhododendron, oder auch hellbraun bis dunkelbraun wie bei der Kalifornischen Rosskastanie. Die Flecken sind meist scharf begrenzt. Wenn sie im Zusammenhang mit Triebinfektionen stehen, verläuft die Infektion über die Blattbasis hin zur Blattspitze. Die Mittelrippe ist dann stark verbräunt. Beim Triebsterben verfärben sich die infizierten Triebe meist dunkelbraun bis schwarzbraun. Die Verfärbung kann – je nach Gehölzart – entweder von der Triebspitze (Rhododendron), von der Triebmitte oder auch von der Triebbasis ausgehen. Kambiumnekrosen findet man überwiegend an Pflanzen aus der Familie der Fagaceae (Fagus, Quercus, Lithocarpus) und an Viburnum. Äußerlich kann man diese Kambiumnekrosen häufig anhand dunkler Verfärbungen der Rinde, so genannten "Teerflecken", kombiniert mit Schleimfluss, erkennen. Entfernt man die verfärbten Rindenbereiche, so findet man das Gewebe meist deutlich rot bis schwarzbraun verfärbt. Oft sind je nach Holzart zahlreiche scharf vom gesunden, aber auch vom erkrankten Gewebe abgegrenzte Bereiche in Form von rötlichen Linien sichtbar. Zu Beginn der Infektion sind diese Verfärbungen meist auf einige wenige, linsenförmige Stellen beschränkt. Mit Fortschreiten der Krankheit fließen diese immer mehr ineinander. Diese Stammnekrosen treten bevorzugt am Stammgrund auf und ziehen sich dann stammaufwärts. Mitunter kommt es jedoch auch zu Nekrosen im Kronenbereich, bei denen jedoch keine Verbindung zur Stammbasis beobachtet werden konnte.

Verbreitung

Die Verbreitung der Krankheit erfolgt in erster Linie durch kranke Pflanzen, aber auch über den Boden, Wasser, Luft, Regen- und Nebeltropfen und erkranktes Holz.

Wunden stellen ideale Eintrittspforten für den Erreger dar, doch vermutlich kann er auch in gesundes Gewebe eindringen. Feucht-warme Witterung fördert die Krankheit.

 

Anfällige Pflanzen gemäß Entscheidung 2004/426/EG:
Pflanze Familie Symptome
Acer macrophyllum Aceraceae Blattflecken
Aesculus californica, Aesculus hippocastanum Hippocastanaceae Blattflecken Stammnekrosen
Arbutus menziesii, Arbutus unedo Ericaceae Astnekrosen, Blattflecken, Triebnekrosen
Arctostaphylos spp. Ericaceae Stamm- und Astnekrosen, Blattflecken, Zweigsterben
Camellia spp. Theaceae Wässrige Blattflecken
Castanea sativa Fagaceae Blattflecken
Fagus sylvatica Fagaceae Stammnekrosen
Hamamelis virginiana Hamamelidaceae Blattflecken, Triebsterben
Heteromeles arbutifolia Rosaceae Astnekrosen, Aststerben, Blattflecken
Kalmia latifolia Ericaceae Blattflecken, Triebsterben
Leucothoe fontanesiana Ericaceae Blattflecken
Lithocarpus densiflorus Fagaceae Alle Pflanzenteile werden befallen! Wurzel-, Stamm- und Astnekrosen, Blattflecken; Bäume aller Altersstufen sterben ab
Lonicera hispidula Caprifoliaceae Blattflecken
Pieris spp. Ericaceae Stammnekrosen, Triebsterben, Blattflecken
Pseudotsuga menziesii Pinaceae Astnekrosen, Blattflecken, Absterben neuer Triebe
Quercus spp. Fagaceae Stammnekrosen bisher nur Absterben großer Bäume
Rhamnus californica Rhamnaceae Blattflecken
Rhododendron spp., ausgenommen Rh. simsii Ericaceae Triebnekrosen, Triebsterben, Blattflecken
Sequoia sempervirens Taxodiaceae Astnekrosen, Blattflecken, Zweigsterben, infizierte Sämlinge
Syringa vulgaris Oleaceae Blattverfärbungen, Triebsterben
Taxus spp. Taxaceae Nadelverfärbungen, Triebsterben
Trientalis latifolia Primulaceae Blattflecken
Umbellularia californica Lauraceae Blattflecken
Vaccinium ovatum Vaccinium vitis-idea Ericaceae Stamm- und Astnekrosen, Blattflecken, Zweigsterben
Viburnum spp. Caprifoliaceae Stammnekrosen, Triebsterben, Welke, schnelles Absterben der Pflanzen

Vorkommen, Bedeutung

In Europa wurde das Auftreten von Phytophthora ramorum bisher in nachfolgend aufgeführten Ländern gemeldet:

Niederlande, Deutschland, Großbritannien, Spanien, Frankreich, Belgien, Dänemark, Irland, Norwegen, Schweden, Slowenien, Polen, Schweiz.

In vielen Fällen wird allerdings, insbesondere bei erstmaligen Feststellungen in einem Gebiet, der Befall auf die Zulieferung von infiziertem Pflanzgut zurückgeführt.

Ende 2003 meldeten die Niederlande und Großbritannien erstmals das Vorkommen von Phytophthora ramorum an Waldbäumen in Europa. Nahezu zeitgleich wurde im November 2003 unabhängig voneinander aus den Niederlanden der Fund von Phytophthora ramorum an einer Eiche der Art Quercus rubra und an einem Baum von Quercus falcata in Großbritannien gemeldet. In beiden Fällen waren in unmittelbarer Nähe der infizierten Bäume ebenfalls stark befallene Rhododendren zu finden. Anfang Dezember 2003 meldete der Pflanzenschutzdienst aus Großbritannien den ersten Fund einer natürlichen Phytophthora ramorum -Infektion in Europa an Buche (Fagus sylvatica), Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) und Quercus ilex.

BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN

Vorbeugende Maßnahmen

Maßnahmen bei Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

Notmaßnahmen bei bestätigtem Verdacht (gemäß Entscheidung 2002/757/EG und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

KONTAKT

Fachliche Beratung

Astrid Plenk, Tel. 050 555, Dw 33331, astrid.plenk@ages.at

Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst

Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at

Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at

Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at

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