Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Pepino Mosaic Virus (PepMV)
GESETZLICHE REGELUNG
Pepino Mosaic Virus (PepMV) unterliegt gemäß Entscheidung 2004/200/EG vorläufigen Sofortmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in der Gemeinschaft.
Dieses Virus unterliegt der Meldepflicht gemäß § 40 PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.
INFORMATIONEN ÜBER PEPINO MOSAIC VIRUS
Biologie, Schadbild
Pepino Mosaic Virus ist hoch infektiös und breitet sich systemisch in der gesamten Pflanze aus. Die Ausprägung der Symptome variiert in Abhängigkeit von der Sorte, Standort, Umweltbedingungen, Stressfaktoren und vom Virusstamm. Häufig sind die Symptome nur sehr schwach ausgeprägt, auch latenter Befall ist möglich. Beobachtungen in der Praxis haben gezeigt, dass durch Düngemaßnahmen, besonders mit Stickstoff, die Ausbildung der Symptome unterdrückt wird. Gewisse Sorten zeigen Blattsymptome - gelbe, scharf begrenzte Flecken, oft nicht größer als kleine Tupfen, oder löffelförmige Deformationen. Andere Sorten zeigen anfänglich Fruchtverfärbungen, z.B. rote Flecken auf orange-farbigen Früchten. Im Frühling und Herbst sind die Symptome deutlicher ausgeprägt als im Sommer.
Bei einem starken Fruchtbefall treten deutliche Scheckungen und Flecken auf. Die Früchte sind dann nicht mehr vermarktungsfähig. An den Blättern und Pflanzen kann es zu Stauchungen, Verdrehungen, Intercostal-Chlorosen und der so genannten „Nesselköpfigkeit“ kommen.
Das Pepino Mosaic Virus ist mechanisch leicht übertragbar. Daher kann es bei Kulturmaßnahmen durch Werkzeuge oder Hände, oberirdisch über Blattkontakt und unterirdisch über Wurzelkontakt, durch Pfropfung oder Stecklingsvermehrung verbreitet werden. Ein weiterer Verbreitungsweg sind rezirkulierende Nährlösungen, hierbei können Wurzeln, Blätter und Früchte infiziert werden. Übertragungen durch Vektoren sind nicht bekannt.
Die Übertragung durch Saatgut kann nicht ausgeschlossen werden.
Wirtspflanzen
Als wichtigste Wirtspflanzen des PepMV gelten Tomate (Lycopersicon esculentum) und Pepino (Solanum muricatum).
Aus Spanien stammen Berichte, wonach das PepMV auch an Unkräutern (Amaranthus, Malva parviflora, Nicotiana glauca, Solanum nigrum und Sonchus oleraceus) vorkommt. In Peru wurde PepMV an wilden Lycopersicon-Arten (L. chilense, L. chmielewskii, L. parviflorum, L. peruvianum) nachgewiesen.
Vorkommen
Pepino mosaic virus stammt ursprünglich aus Südamerika.
Vorkommen in Europa: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Niederlande, Slowakei, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich
BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN
Präventivmaßnahmen
- Verwendung von gesundem Saatgut
- bei Zukauf sofortige Kontrolle der Pflanzen beim Eintreffen im Betrieb
- Desinfizieren von Werkzeugen, Transportsteigen, Tischen, usw.
- regelmäßige Kontrollen während der Kultur
Maßnahmen bei Verdacht (bis zum Vorliegen eines Laborbefundes und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- Probenahme und Einsendung von Pflanzen mit typischen Symptomen an ein Untersuchungslabor (Kennzeichnung der verdächtigen Pflanzen)
- Ermittlung des Befalls im gesamten Betrieb
- Aussetzen des Verkaufs von Pflanzen aus verdächtigen Pflanzenbeständen bzw. -lieferungen bis zum Vorliegen des Laborergebnisses
- Ursprung des Befalls eruieren (z.B. Zukauf,…)
- Wahrung aller hygienischen Maßnahmen, um eine Verschleppung im Bestand zu vermeiden (Desinfektion von Werkzeug, Schutzkleidung zwischen den verschiedenen Anlagen wechseln)
Maßnahmen bei bestätigtem Verdacht (positiver Laborbefund und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- Entfernen und schadloses Vernichten aller Pflanzen mit sichtbaren Symptomen
- gründliche Reinigung und Dekontamination der Glashäuser, Geräte, Werkzeuge, usw.
- Unverzügliche Benachrichtigung der Eigentümer und sonstiger Verfügungsberechtigter (z.B. Pächter,…) von benachbarten Grundstücken
Bild: © Humboldt Universität zu Berlin, Institut für Gartenbauwissenschaften, Fachgebiet Phytomedizin
KONTAKT
Fachliche Beratung
Astrid Plenk, Tel. 050 555, Dw 33331, astrid.plenk@ages.at
Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst
Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at
Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at
Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at
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