Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Heliothis armigera syn. Helicoverpa armigera, Baumwolleule, Baumwollkapselwurm
GESETZLICHE REGELUNG
Heliothis armigera ist im Anhang I A II (a)3. des PSG 2011 idgF. als Schadorganismus gelistet, dessen Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist.
Dieses Insekt unterliegt der Meldepflicht gemäß § 40 PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.
INFORMATIONEN ÜBER HELIOTHIS ARMIGERA
Schadbild, Biologie
Die Raupen erzeugen Lochfraß an Blättern, vor allem aber Fraßgänge in massiven Pflanzenteilen wie Knospen, Blüten oder Früchten.
Beim Baumwollkapselwurm handelt sich um die Raupe eines Nachtschmetterlings, der zu den Eulenfaltern (Noctuidae) zählt. Der Falter misst etwa 35 mm in der Spannweite und ist unscheinbar hellbraun bis grünbraun gefärbt, die Vorderflügel besitzen am Seitenrand eine Querbinde, die außen von einer Reihe dunkler Pünktchen begrenzt wird sowie ein kleines graues Feld (Nierenmakel) in der Mitte. Die Hinterflügel sind durch eine ziemlich breite dunkle Binde vom Rand her eingesäumt Die genaue Identifizierung ist nur anhand des Genitalapparates möglich. Die Falter legen ihre cremefarbenen 0,5 mm großen kugelförmigen, fein ziselierten Eier einzeln, aber in kleineren Gruppen an ihren Wirtspflanzen ab. Zumeist wird dabei die Nähe von Blüten bevorzugt. Weibchen können – abhängig vom Ernährungszustand der Raupe, aus der sie sich entwickelt haben – bis weit über 1000 Eier ablegen! Ihre Larvenstadien sind Raupen. Diese sind weichhäutig und besitzen eine Kopfkapsel sowie Bauchbeine an den Hinterleibssegmenten. Ihre Färbung variiert von bräunlich bis grünlich, das Zeichnungsmuster ist durch zahlreiche Längsstreifen gekennzeichnet. Sie tragen Borsten, die auf kleinen, sklerotisierten Schildchen der Körperoberfläche entspringen. Am 4. Körpersegment sind diese etwas vergrößert, sodass dort der Eindruck eines dunkleren Flecks entsteht. Die gesamte Raupenhaut ist mit sehr feinen Stacheln besetzt, die allerdings erst unter dem Stereomikroskop sichtbar werden. Im Zuge der Entwicklung werden 6 Larvenstadien durchlaufen – die Raupen erreichen dadurch eine Länge bis zu 4 cm – und fressen bevorzugt in Blüten, Triebspitzen oder Früchten. Wenn sie die Möglichkeit haben, so bohren sie sich in Pflanzenteile ein, und halten sich dann in den selbst genagten Fraßgängen auf. Als Nahrung werden die heranreifenden Samen bevorzugt. Zur Verpuppung verläßt die Raupe ihre Wirtspflanze und gräbt eine kleine Erdhöhle, die sie mit Spinnseide auskleidet und in der sie sich verpuppt. Je nach Temperatur können sich in jeder Saison mehrere Generationen entwickeln. In Österreich ist jedoch - wahrscheinlich - infolge unregelmäßiger Zuwanderung keine deutliche Generationenfolge erkennbar. In wärmeren Ländern erfolgt die Überwinterung im Puppenstadium.
Die Falter fliegen sehr gut und sind - mit Hilfe der Winddrift - in der Lage, auch größere Entfernungen von bis zu 1000 Kilometern zurückzulegen! Hilfreich beim Vordringen in neue Lebensräume ist auch der außerordentlich große Eivorrat der Weibchen (>1000) sowie die Tatsache, dass die Raupen nicht auf Kulturpflanzen angewiesen sind, sondern auch an Wildpflanzen leben. Nach bisherigen Untersuchungsergebnissen können die Puppen bei uns nur sehr schlecht überwintern, die Falter wandern jedoch in einzelnen Jahren in Massen aus dem Süden zu. Möglicherweise wird dies durch Dürreperioden in ihrer Heimat ausgelöst.
Verbreitung
Heliothis armigera ist weltweit in den Tropen und Subtropen, aber auch in den Mittelmeer-Anrainerstaaten heimisch. In klimatisch günstigen Jahren wandern die Falter nordwärts und erzeugen dort Nachkommen, die aber im darauf folgenden Winter überwiegend zugrunde gehen. Dieses temporär besiedelte Gebiet umfaßt beispielsweise Österreich, Ungarn, Deutschland, Holland, Großbritannien.
Wirtspflanzen
Die Raupen können an mehr als 120 verschiedenen Wirtspflanzen fressen. Bevorzugt werden dabei Mais (Zea mays), Nachtschattengewächse (Solanaceae), Schmetterlingsblütler (Fabaceae), Korbblütler (Asteraceae), Malvengewächse (Malvaceae) und Storchschnabelgewächse (Geraniaceae). Neben Kulturpflanzen werden auch Wildpflanzen befallen.
Vorkommen, Bedeutung
Weltweit sind die Raupen vor allem durch den Befall von Baumwollkapseln gefürchtet, woher auch ihr deutscher Name rührt - in Frankreich wird der Schädling hingegen als "Tomateneule" bezeichnet. In den gemäßigten Breiten werden die Raupen an Mais, Fisolen, Tomaten, Paprika, Gerbera und Pelargonien sowohl im Freiland als auch unter Glas gefunden. Da bevorzugt Früchte, Blüten und Knospen befressen werden, kann der Schaden beträchtlich sein. Zudem ist diese Schädlingsart durch das Entwickeln von Resistenz gegenüber zahlreichen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen gekennzeichnet.
BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN
Präventivmaßnahmen
- bei Zukauf sofortige Kontrolle der Pflanzen beim Eintreffen im Betrieb
- vor Kulturbeginn die Befallsfreiheit von Gewächshäusern und Folientunnel visuell überprüfen und dabei Pheromonfallen unterstützend einsetzen
- vor Kulturbeginn in Folientunneln und Gewächshäusern intensive Bodenbearbeitung durchführen
- regelmäßige Befallskontrollen während der Kultur
- Maßnahmen bei Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet):
- Probennahme und Einsendung von Pflanzen bzw. Pflanzenteilen mit typischen Symptomen an ein Untersuchungslabor
- Ermittlung des Befalls im gesamten Betrieb; auch die benachbarten Kulturen prüfen
- Absonderung symptomtragender Pflanzen bis zur Klärung, sodass keine weitere Ausbreitung im Betrieb stattfinden kann
- vorläufiges Aussetzen der Weitergabe und des Verkaufs von Pflanzen und Pflanzenteilen, die lebende Raupen oder Eier beherbergen könnten
- Ursprung des Befalls eruieren (z.B. Zukauf,...)
- Ermitteln, ob bereits Pflanzen aus dieser Kultur weitergegeben worden sind
Notmaßnahmen bei bestätigtem Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- Raupen von befallenem Pflanzenmaterial entfernen und schadlos vernichten
Behandlung mit einem zugelassenen, wirksamen Pflanzenschutzmittel Verzeichnis der in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel
- Vernichtung des befallenen Pflanzenbestandes, wenn kein geeignetes Pflanzenschutzmittel zur Verfügung steht
- intensive Bodenbearbeitung (beispielsweise unterpflügen, häckseln)
- unverzügliche Benachrichtigung der Eigentümer oder sonstiger Verfügungsberechtigter (z.B. Pächter) von benachbarten Grundstücken
KONTAKT
Fachliche Beratung
Dr. Andreas Kahrer, Tel. 050 555-3321, anderas.kahrer@ages.at
Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst
Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at
Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at
Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at
Nachhaltige Pflanzenproduktion
Institut: Nachhaltige Pflanzenproduktion
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien
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