Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Grapevine flavescence dorée MLO

GESETZLICHE REGELUNG

Grapevine flavescence dorée MLO ist im Anhang II A II (d)6. des PSG 2011 idgF. als Schadorganismus gelistet, dessen Einschleppung und Ausbreitung bei Befall von Vitis - Pflanzen in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist.

Dieser Erreger unterliegt der Meldepflicht gemäß § 40 des PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.

INFORMATION ÜBER GRAPEVINE FLAVESCENCE DORÉE MLO 

Biologie, Schadbild

Grapevine flavescence dorée MLO, auch Goldgelbe Vergilbung der Rebe genannt, wird durch Phytoplasmen hervorgerufen.

Durch Stoffwechselstörungen der Pflanze kommt es zu Vergilbungen und Wachstumsstörungen an Trieben, Blättern, Gescheinen und Trauben. Erkrankte Triebe sind je nach Infektionszeitpunkt und Sortenempfindlichkeit schlecht oder nicht verholzt.

Symptome von Grapevine flavescence dorée MLO:

Bei Grapevine flavescence dorée MLO zeigt der gesamte Rebstock Symptome - im Unterschied zur Vergilbungskrankheit (Stolbur phytoplasma), bei der auch nur einzelne Triebe betroffen sein können.

Auch andere Phytoplasmen rufen ähnliche Krankheitsbilder hervor; eine exakte Bestimmung des Erregers Grapevine flavescence dorée MLO kann nur im Labor erfolgen.

Übertragung

Der einzige Vektor von Grapevine flavescence dorée MLO ist die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus). Durch die Saugaktivität der Zikade wird die Krankheit von Rebe zu Rebe übertragen.

Wirtspflanzen

Europäische Rebe (Vitis vinifera), Unterlagsrebsorten und die Gewöhnliche Waldrebe (Clematis vitalba).

Vorkommen, wirtschaftliche Bedeutung

Europa: Frankreich, Spanien, Italien, Schweiz, Slovenien und Serbien

Im Jahr 2009 konnte in Österreich in einem abgegrenzten Gebiet der Südoststeiermark der erste Krankheitsauasbruch in einigen Rebanlagen festgestellt werden. Die wirtschaftliche Bedeutung der Krankheit ist hoch. Neben quantitativen und qualitativen Einbußen bei der Traubenernte werden durch den zusätzlichen Einsatz von Insektiziden zur Bekämpfung des Vektors die Betriebsmittelkosten erhöht. Da diese Phytoplasmose weder mit Pflanzenschutzmitteln noch durch Rückschnittmaßnahmen bekämpft werden kann, müssen erkrankte Reben gerodet werden, um das Infektionspotential zu reduzieren. Bei einem starken Befall müsste sogar die gesamte Anlage gerodet werden, wodurch es zu hohen Kosten für eine Neuanlage und in Folge zu einem mehrjährigen Ertragsausfall auf dieser Fläche kommt.

BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN

Präventivmaßnahmen

Maßnahmen bei Verdacht (bis zum Vorliegen des Laborbefundes und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

Maßnahmen bei bestätigtem Verdacht (positiver Laborbefund und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

KONTAKT

Fachliche Beratung

Mag. Helga Reisenzein, Tel. 50555-33340, helga.reisenzein@ages.athelga.reisenzein@ages.at

helga.reisenzein@ages.atAllgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst

Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at

Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at

Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at

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