Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Globodera rostochiensis bzw. Globodera pallida, Kartoffelzystenälchen
GESETZLICHE REGELUNG
Globodera rostochiensis ist im Anhang I A II (a)2., Globodera pallida im Anhang I A II (a)1. und im Anhang I B (a)2. (Schutzgebiete: Finnland, Lettland, Slowenien und Slowakei) des des PSG 2011 idgF. als Schadorganismus gelistet, dessen Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist.
Die Kartoffelzystennematoden unterliegen der Meldepflicht gemäß § 40 des PSG 2011 idgF. und das Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) ist dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.
INFORMATIONEN ÜBER DIE KARTOFFELZYSTENNEMATHODEN GLOBODERA ROSTOCHIENSIS BZW. GLOBODERA PALLIDA
Biologie/Schadbild
Schadbild an der Kartoffelpflanze:
oberirdisch:
- nesterweise schlechtes Auflaufen
- verringertes und verkümmertes Wachstum
- Vergilbungen und Welkeerscheinungen der Pflanzen in der Bearbeitungsrichtung des Feldes
Wurzelbereich:
- an der Wurzel ca. ab 10 Wochen nach dem Legen sehr kleine, kugelförmige Zysten, in denen sich Eier und Larven der Kartoffelzystennematoden befinden
Schadbild an anderen Wirtspflanzen:
An anderen Wirtspflanzen können an den Wurzeln sehr kleine, kugelförmige Zysten mit freiem Auge sichtbar sein.
Die Zysten können auch ohne geeignete Wirtspflanzen jahrelang (bis zu 12 Jahren) lebensfähig im Boden überdauern.
Verbreitung
Die Verbreitung von Globodera rostochiensis bzw. Globodera pallida erfolgt auf größere Distanzen passiv und kann durch befallenes Kartoffelpflanzgut, durch anhaftendes Substrat an Baumschulware oder anderem Pflanzgut, durch Verfrachtung der Zysten durch Wind und Wasser von befallenen Flächen sowie über Erntemaschinen und Bearbeitungsgeräte stattfinden.
Erfolgt in Verarbeitungsbetrieben von Kartoffeln keine geeignete Behandlung der anfallenden Abwässer, die beim Waschen der Kartoffelknollen entstehen, können diese Schaderreger in ruhende und fließende Gewässer eingebracht werden.
Wirtspflanzen
Als Wirtspflanzen gelten neben Kartoffeln, Tomaten und Auberginen auch diverse andere Nachtschattengewächse, wie z.B. Unkräuter.
Vorkommen, wirtschaftliche Bedeutung
Das Vorkommen von G. rostochiensis bzw. G. pallida wurde weltweit beschrieben. In Europa treten G. rostochiensis bzw. G. pallida in fast allen EU Mitgliedstaaten (bis auf einige wenige Schutzgebiete) bzw. EPPO Staaten auf. Kartoffelzystennematoden zählen zu den wichtigsten Schaderregern an Kartoffeln in gemäßigten Klimazonen. Der Erreger gilt als ein typischer Fruchtfolgeschädling bei zu enger bzw. bei Verzicht auf eine geeignete Fruchtfolge. Bei der Kartoffelproduktion können Ertragsausfälle bis zu 80% auftreten.
BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN
Präventivmaßnahmen
- Verwendung nur von amtlich anerkanntem Pflanzgut, welches aufgrund phytosanitärer Vorschriften auf Befallsfreiheit mit Kartoffelzystennematoden kontrolliert wurde.
- Rechtzeitige Feststellung eines Befalls durch Bodenuntersuchung auf Kartoffelzystennematoden ein Jahr vor dem geplanten Anbau (verpflichtend bei Pflanzkartoffelanbau).
- Betriebshygiene - bei Befall mit Kartoffelzystennematoden im Betrieb kommt der Reinigung von Bearbeitungsgeräten große Bedeutung zu, um eine Verschleppung der Zysten mit Erde auf weitere Flächen zu verhindern. Abfallerde vom Sortieren soll auf keinen Fall auf Ackerflächen oder auf den Misthaufen ausgebracht werden (Gefahr einer Verschleppung der Kartoffelzystennematoden mit der Mistausbringung).
- Fruchtfolge: Kartoffelzystennematoden sind typische Fruchtfolgeschädlinge, daher verringert eine weitgestellte Fruchtfolge das Befallsrisiko bzw. die Befallsdichte (z.B. Kartoffeln höchstens alle 7 Jahre auf der gleichen Fläche).
- Anbau von nematodenresistenten Kartoffelsorten: verhindert eine starke Befallszunahme und die Nematodendichte kann bis zu 88% nach 1 Anbaujahr und bis zu 99% nach 3 Anbaujahren vermindert werden.
- Unkrautbekämpfung: diverse Unkräuter, wie z. B. der Schwarze Nachtschatten tragen als Wirtspflanze zur weiteren Vermehrung der Kartoffelzystennematoden bei.
- Durchwuchsbekämpfung: durchwachsende Kartoffeln bieten ideale Vermehrungsmöglichkeiten für die Kartoffelzystennematoden; nach der Ernte sollen liegen gebliebene Kartoffeln entfernt oder zum Ausfrieren an die Oberfläche gebracht werden.
Maßnahmen bei Verdacht (bis zum Vorliegen des Laborbefundes und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- Probenahme und Einsendung von Erde an ein Untersuchungslabor
- entfernen und schadloses Vernichten erkrankter Pflanzen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern
- Aussetzen des Anbaus von Pflanzkartoffeln und Anbau von nematodenresistenten Kartoffelsorten bzw. Fruchtfolge gemäß landesrechtlicher Bestimmungen.
- Ursprung des Befalls eruieren (z.B. Zukauf,…)
Maßnahmen bei bestätigtem Verdacht (positiver Laborbefund und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- Wirkungsvollste Bekämpfung ist konsequentes Aussetzen des Kartoffelanbaues für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren.
- Nematodenbefallene Flächen können durch den Anbau von Kartoffel-Sorten mit Resistenz gegenüber Kartoffelzystennematoden im Konsumanbau langfristig saniert werden. Dazu ist eine vorherige Bestimmung der Pathotypen bzw. Virulenzgruppen (Ro1, Ro2/3, Ro4, Ro5, Pa1, Pa2/3) auf der befallenen Fläche notwendig. Die Fruchtfolge sollte weiterhin eingehalten werden, um nicht Resistenzbrecher zu selektieren.
- unverzügliche Benachrichtigung der Eigentümer oder sonstiger Verfügungsberechtigter (z.B. Pächter) von benachbarten Grundstücken
Bei Befall von Kartoffeln für Verarbeitungsbetriebe kommt der Behandlung des Prozesswassers beim Waschen der Kartoffeln besondere Bedeutung zu, um ein Risiko einer Ausbreitung der Kartoffelzystennematoden mit dem Prozesswasser zu vermeiden.
KONTAKT
Fachliche Beratung
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Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst
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Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at
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