Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Globodera rostochiensis  bzw. Globodera pallida, Kartoffelzystenälchen

GESETZLICHE REGELUNG

Globodera rostochiensis  ist im Anhang I A II (a)2., Globodera pallida im Anhang I A II (a)1. und im Anhang I B (a)2. (Schutzgebiete: Finnland, Lettland, Slowenien und Slowakei) des des PSG 2011 idgF. als Schadorganismus gelistet, dessen Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist.

Die Kartoffelzystennematoden unterliegen der Meldepflicht gemäß § 40 des PSG 2011 idgF. und das Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) ist dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.

INFORMATIONEN ÜBER DIE KARTOFFELZYSTENNEMATHODEN GLOBODERA ROSTOCHIENSIS BZW. GLOBODERA PALLIDA 

Biologie/Schadbild

Schadbild an der Kartoffelpflanze:

oberirdisch:

  • nesterweise schlechtes Auflaufen
  • verringertes und verkümmertes Wachstum
  • Vergilbungen und Welkeerscheinungen der Pflanzen in der Bearbeitungsrichtung des Feldes

Wurzelbereich:

  • an der Wurzel ca. ab 10 Wochen nach dem Legen sehr kleine, kugelförmige Zysten, in denen sich Eier und Larven der Kartoffelzystennematoden befinden

Schadbild an anderen Wirtspflanzen:

An anderen Wirtspflanzen können an den Wurzeln sehr kleine, kugelförmige Zysten mit freiem Auge sichtbar sein.

Die Zysten können auch ohne geeignete Wirtspflanzen jahrelang (bis zu 12 Jahren) lebensfähig im Boden überdauern.

Verbreitung

Die Verbreitung von Globodera rostochiensis  bzw. Globodera pallida erfolgt auf größere Distanzen passiv und kann durch befallenes Kartoffelpflanzgut, durch anhaftendes Substrat an Baumschulware oder anderem Pflanzgut, durch Verfrachtung der Zysten durch Wind und Wasser von befallenen Flächen sowie über Erntemaschinen und Bearbeitungsgeräte stattfinden.
Erfolgt in Verarbeitungsbetrieben von Kartoffeln keine geeignete Behandlung der anfallenden Abwässer, die beim Waschen der Kartoffelknollen entstehen, können diese Schaderreger in ruhende und fließende Gewässer eingebracht werden.

Wirtspflanzen

Als Wirtspflanzen gelten neben Kartoffeln, Tomaten und Auberginen auch diverse andere Nachtschattengewächse, wie z.B. Unkräuter.

Vorkommen, wirtschaftliche Bedeutung

Das Vorkommen von G. rostochiensis  bzw. G. pallida  wurde weltweit beschrieben. In Europa treten G. rostochiensis  bzw. G. pallida  in fast allen EU Mitgliedstaaten (bis auf einige wenige Schutzgebiete) bzw. EPPO Staaten auf. Kartoffelzystennematoden zählen zu den wichtigsten Schaderregern an Kartoffeln in gemäßigten Klimazonen. Der Erreger gilt als  ein typischer Fruchtfolgeschädling bei zu enger bzw. bei Verzicht auf eine geeignete Fruchtfolge. Bei der Kartoffelproduktion können Ertragsausfälle bis zu 80% auftreten.

BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN

Präventivmaßnahmen

Maßnahmen bei Verdacht (bis zum Vorliegen des Laborbefundes und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

Maßnahmen bei bestätigtem Verdacht (positiver Laborbefund und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

KONTAKT

Fachliche Beratung

Ines Gabl, Tel. 050 555, Dw 33315, ines.gabl@ages.atgerhard.bedlan@ages.at

Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst

Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at

Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at

Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at

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