Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus Bakterienringfäule der Kartoffel

GESETZLICHE REGELUNG

Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus ist im Anhang I A II (b)1. des PSG 2011 idgF. als Schadorganismus gelistet, dessen Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist.

Dieses Bakterium unterliegt der Meldepflicht gemäß § 40 PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet. In diesem Zusammenhang wird auf die landesrechtlichen Bekämpfungsvorschriften verwiesen.

Weiters wird auf die amtlich zu überwachenden Maßnahmen gemäß Anhang IV und die amtlich zugelassenen Abfallentsorgungsverfahren gemäß Anhang V der Richtlinie 93/85/EWG des Rates zur Bekämpfung der bakteriellen Ringfäule der Kartoffel wird hingewiesen.

INFORMATIONEN ÜBER DIE BAKTERIENRINGFÄULE

Schadbild an infizierten Kartoffelpflanzen

Unter europäischen Klimabedingungen zeigen sich Symptome in Feldbeständen meist gegen Ende der Saison. Die Symptome sind außerdem oft verschleiert und können daher leicht übersehen werden. Welkesymptome unterscheiden sich stark von Schleimkrankheitssymptomen, der Welkeprozess ist gewöhnlich langsam und zunächst auf die Blattränder beschränkt. An Blättern entstehen häufig Chlorosen.

Schadbild an infizierten Kartoffelknollen

Erste Symptome sind eine leichte Glasigkeit, Gelbfärbung oder Durchsichtigkeit des Gewebes insbesondere um das Nabelende. Wenn auf die Knolle ein leichter Druck ausgeübt wird, tritt aus den Gefäßen eine käsige Substanz aus. Mit fortschreitender Infektion wird das Gefäßgewebe zerstört. Später erscheinen auf der Oberfläche der Knolle Risse, die an den Rändern oft eine gelblich-braune Färbung aufweisen.

Übertragung

Eine der wichtigsten Infektionsquellen ist krankes bzw. vor allem latent infiziertes und damit augenscheinlich gesundes Pflanzgut. Die Übertragung von Pflanze zu Pflanze erfolgt über das Bodenwasser. Besonders günstige Bedingungen für die Ausbreitung im Bestand herrschen bei stauender Nässe. Bei enger Fruchtfolge (weniger als drei bis vier Jahre) kann der Erreger auch an Pflanzenrückständen im Boden überdauern. Bei mechanischer Belastung fauler Knollen während des Legens, der Ernte, der Sortierung, des Transportes oder auch infolge von Lagerdruck werden diese Knollen zerdrückt, und das breiige Innere wird über die Oberflächen von Lege- und Erntemaschinen, Sortieranlagen, Transporteinrichtungen, Fahrzeugen und Lagerbehältern verschmiert. Beim Waschen von Knollen für Konsumzwecke gelangen die Bakterien aus den kranken Knollen ins Waschwasser.

Wirtspflanzen

Die Kartoffel ist vermutlich der natürliche Wirt des Bakteriums. Darüber hinaus werden auch zahlreiche andere Arten der Gattung Solanum  befallen, z. B. Tomaten, Auberginen; gelegentlich auch Rüben.

Vorkommen, wirtschaftliche Bedeutung

Europa: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Russland, Schweden, Tschechische Republik, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Weißrussland, Zypern, Asien, Amerika

BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN

Präventivmaßnahmen

Maßnahmen bei Verdacht (bis zum Vorliegen des Laborbefundes und soweit vom APSD angeordnet)

Maßnahmen bei bestätigtem Verdacht (positiver Laborbefund und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

KONTAKT

Fachliche Beratung

Univ.-Doz. Dr. Gerhard Bedlan, Tel. 050 555-33330, gerhard.bedlan@ages.at

Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst

Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at

Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at

Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at

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