Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus Bakterienringfäule der Kartoffel
GESETZLICHE REGELUNG
Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus ist im Anhang I A II (b)1. des PSG 2011 idgF. als Schadorganismus gelistet, dessen Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist.
Dieses Bakterium unterliegt der Meldepflicht gemäß § 40 PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet. In diesem Zusammenhang wird auf die landesrechtlichen Bekämpfungsvorschriften verwiesen.
Weiters wird auf die amtlich zu überwachenden Maßnahmen gemäß Anhang IV und die amtlich zugelassenen Abfallentsorgungsverfahren gemäß Anhang V der Richtlinie 93/85/EWG des Rates zur Bekämpfung der bakteriellen Ringfäule der Kartoffel wird hingewiesen.
INFORMATIONEN ÜBER DIE BAKTERIENRINGFÄULE
Schadbild an infizierten Kartoffelpflanzen
Unter europäischen Klimabedingungen zeigen sich Symptome in Feldbeständen meist gegen Ende der Saison. Die Symptome sind außerdem oft verschleiert und können daher leicht übersehen werden. Welkesymptome unterscheiden sich stark von Schleimkrankheitssymptomen, der Welkeprozess ist gewöhnlich langsam und zunächst auf die Blattränder beschränkt. An Blättern entstehen häufig Chlorosen.
Schadbild an infizierten Kartoffelknollen
Erste Symptome sind eine leichte Glasigkeit, Gelbfärbung oder Durchsichtigkeit des Gewebes insbesondere um das Nabelende. Wenn auf die Knolle ein leichter Druck ausgeübt wird, tritt aus den Gefäßen eine käsige Substanz aus. Mit fortschreitender Infektion wird das Gefäßgewebe zerstört. Später erscheinen auf der Oberfläche der Knolle Risse, die an den Rändern oft eine gelblich-braune Färbung aufweisen.
Übertragung
Eine der wichtigsten Infektionsquellen ist krankes bzw. vor allem latent infiziertes und damit augenscheinlich gesundes Pflanzgut. Die Übertragung von Pflanze zu Pflanze erfolgt über das Bodenwasser. Besonders günstige Bedingungen für die Ausbreitung im Bestand herrschen bei stauender Nässe. Bei enger Fruchtfolge (weniger als drei bis vier Jahre) kann der Erreger auch an Pflanzenrückständen im Boden überdauern. Bei mechanischer Belastung fauler Knollen während des Legens, der Ernte, der Sortierung, des Transportes oder auch infolge von Lagerdruck werden diese Knollen zerdrückt, und das breiige Innere wird über die Oberflächen von Lege- und Erntemaschinen, Sortieranlagen, Transporteinrichtungen, Fahrzeugen und Lagerbehältern verschmiert. Beim Waschen von Knollen für Konsumzwecke gelangen die Bakterien aus den kranken Knollen ins Waschwasser.
Wirtspflanzen
Die Kartoffel ist vermutlich der natürliche Wirt des Bakteriums. Darüber hinaus werden auch zahlreiche andere Arten der Gattung Solanum befallen, z. B. Tomaten, Auberginen; gelegentlich auch Rüben.
Vorkommen, wirtschaftliche Bedeutung
Europa: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Russland, Schweden, Tschechische Republik, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Weißrussland, Zypern, Asien, Amerika
BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN
Präventivmaßnahmen
- Verwendung zertifizierten Pflanzguts
- Befallskontrolle gegen Ende der Vegetationsperiode (günstigster Zeitpunkt: ab Mitte Juli bis zur Vollreife)
- Kartoffeldurchwuchs auf möglicherweise befallenen Flächen vernichten
- Errichtung geschlossener Kreisläufe in der Kartoffel verwertenden Industrie
Maßnahmen bei Verdacht (bis zum Vorliegen des Laborbefundes und soweit vom APSD angeordnet)
- Probenahme und Einsendung von Pflanzen bzw. Knollen mit Symptomen an ein Untersuchungslabor
- Ermittlung des Befalls im ganzen Betrieb und Ursprung des Befalls eruieren (Zukauf,…)
- entfernen und schadloses Vernichten erkrankter Pflanzen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern
- Partien mit verdächtigem Material dürfen mit anderen Partien nicht in Kontakt kommen (überbetrieblicher Einsatz von Maschinen oder Transportfahrzeugen, Lager)
- Verarbeitung in einem Betrieb mit angemessenen Abfallbeseitigungsanlagen und Desinfektionseinrichtungen für die Verwendung der Knollen als Speise- oder Wirtschaftskartoffeln
- Desinfektion von Lagerräumen, Maschinen, Geräten, Transport- und Lagerbehältern
Maßnahmen bei bestätigtem Verdacht (positiver Laborbefund und soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- befallene Partie mit geeigneter Abfallentsorgung entsorgen
- Alle möglicherweise befallenen Partien des Betriebes, der die befallene Partie produziert hat und Partien, die dieser Betrieb in andere Betriebe geliefert hat und alle Kartoffeln, die möglicherweise über überbetriebliche, produktionstechnische Maßnahmen mit der kontaminierten Partie in Kontakt gekommen sind, mit geeigneter Abfallbeseitigung entsorgen.
- Sämtliche für die Produktion von Kartoffeln verwendeten Lagerräume, Maschinen, Transport- und Lagerbehälter sind nach gründlicher Säuberung mit zugelassenen Präparaten zu desinfizieren.
- Feste und flüssige Abfälle, sofern sie nicht als Nahrungs- oder Futtermittel Verwendung finden, können auch mit Produkten gemäß dem Biozid-Produkte-Gesetz behandelt werden.
- Alle Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind so durchzuführen, dass nachweislich keine Verschleppung des Schadorganismus erfolgen kann.
- Die Fläche, auf der die befallene Partie erwachsen ist, darf in den drei darauf folgenden Jahren nicht mit Kartoffeln bepflanzt werden. Sie muss während mindestens zwei aufeinander folgenden Jahren frei von Kartoffel-Durchwuchs sein.
- Im Jahr nach dem Befallsauftreten ist dem Betrieb die Pflanzkartoffel-Vermehrung untersagt.
- Auf den im Jahr des Krankheitsauftretens befallsfreien Flächen können in der folgenden Vegetationsperiode Speise-, Industrie- und Stärkekartoffeln unter Verwendung von nachweislich befallsfreiem, zugekauftem, zertifiziertem Pflanzgut produziert werden.
- Im 2. und 3. Jahr nach dem Befallsauftreten kann der Betrieb auf diesen Flächen Kartoffeln unter Verwendung von zugekauftem, befallsfreiem, zertifiziertem Pflanzgut erzeugen.
- Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Durchführung effizienter Sanierungsmaßnahmen ist die Rückverfolgung und Untersuchung aller klonal verbundenen Partien, also jener Partien, welche auch auf anderen Betrieben aus Pflanzgut gleichen Ursprungs wie die kontaminierte Partie erwachsen sind.
- unverzügliche Benachrichtigung der Eigentümer oder sonstiger Verfügungsberechtigter (z. B. Pächter) von benachbarten Grundstücken
KONTAKT
Fachliche Beratung
Univ.-Doz. Dr. Gerhard Bedlan, Tel. 050 555-33330, gerhard.bedlan@ages.at
Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst
Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at
Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at
Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at
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Institut: Nachhaltige Pflanzenproduktion
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
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