Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Clavibacter michiganensis  ssp. michiganensis Bakterielle Tomatenwelke

GESETZLICHE REGELUNG

Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis ist im Anhang II A II (b)2. des PSG 2011 idgF. als Schadorganismus gelistet, dessen Einschleppung und Ausbreitung bei Befall bestimmter Pflanzen in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist.

Diese Bakteriose unterliegt der Meldepflicht gemäß § 40 PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.

INFORMATIONEN ÜBER CLAVIBACTER MICHIGANENSIS ssp. MICHIGANENSIS

Schadbild

Folgende Symptome sind typisch für diese Pflanzenkrankheit:

  • erste Symptome sind reversible Welkeerscheinungen von Pflanzen bei höheren Temperaturen
  • scharf begrenzte braune Flecken auf den Blattspreiten (so genannte Toxinflecken)
  • gelb bis dunkelbraun verfärbte Gefäßbündelringe
  • irreversible Welke von Pflanzen
  • an Früchten 2 bis 4 mm große Flecken mit braunem, kraterartig aufgerissenem Zentrum, das von einem deutlichen weißen Hof umgeben ist (so genannte Vogelaugenflecken)

Biologie

Das Bakterium ist ein nicht frei bewegliches, gebogenes Stäbchen, das keine Sporen bildet. Die Bakterien können mit dem Saatgut übertragen werden, dem sie vornehmlich äußerlich anhaften. Aus infizierten Tomatensamen wachsen kranke Sämlinge heran.

Die Bakterien dringen auch über die Spaltöffnungen oder sonstige natürliche Öffnungen (Hydathoden) der Pflanzen, aber auch über Haarfollikel, Wunden und Wurzeln in die Pflanzen ein. An den Früchten kann eine Infektion auch durch direkte Penetration geschehen.

Die Tomatenpflanzen sind während ihrer gesamten Lebensdauer hoch anfällig gegenüber dieser Krankheit. In der Regel sind Jungpflanzen etwas anfälliger als ältere Pflanzen.

Nach erfolgter Infektion folgt eine längere Latenzzeit bevor die ersten Symptome sichtbar werden.

Die Bakterien befinden sich im Xylem der Pflanzen, wo sie auch toxische Glycopeptide bilden. Die Krankheit breitet sich bei Temperaturen zwischen 26 und 28°C am stärksten aus. Geringfügige Sortenunterschiede in der Anfälligkeit sind bekannt.

Die Bakterien können bis zu 3 Jahren in befallenem Pflanzenmaterial im Boden und im Boden selbst bis zu einem Jahr überdauern. Die Bakterien überleben auch an Unkräutern (z. B. Solanum nigrum und anderen Solanum-Arten). In den Nährlösungen hydroponischer Kulturen können die Bakterien mehrere Monate am Leben bleiben.

An Saatgut überdauern die Bakterien in der Regel bis zu 8 Monaten.

Verbreitung

Tritt aus den Pflanzen Bakterienschleim aus, wird die Krankheit in einem Pflanzenbestand hauptsächlich durch Wassertropfen (Regenfälle, Über-Kopf-Bewässerung) und Kulturarbeiten (Ausgeizen, Aufbinden und -wickeln, Pflanzenschutzbehandlungen, Erntemaßnahmen) und Aneinanderreiben von Pflanzen verbreitet.

Wirtspflanzen

Hauptwirt ist die Tomate (Lycopersicon esculentum) sowie einige weitere Arten der Gattung Lycopersicon.

Nebenwirte: Wildpflanzen aus der Familie der Nachtschattengewächse, wie zum Beispiel Solanum nigrum, Solanum triflorum und Solanum douglasii.

Die Bakterien können auch epiphytisch auf Unkräutern und Pflanzen, die nicht zu den Nachtschattengewächsen gehören, überleben.

2007 wurde die Bakterielle Tomatenwelke auch an Paprika (Capsicum annuum) und Melanzani (Solanum melongena) in Österreich nachgewiesen.

Vorkommen, wirtschaftliche Bedeutung

Außer in Österreich kommt die Krankheit in Europa zum Beispiel noch in Belgien, den Niederlanden, in Frankreich, Deutschland, der Tschechischen Repuplik, Ungarn, Italien, Spanien, Portugal, der Schweiz, in Polen, Schweden und in Griechenland vor. Darüber hinaus zum Beispiel in Israel, Indien, Türkei, Ägypten, Tunesien, Südafrika, Kanada, USA, Mexiko, Kuba, Argentinien, Australien, Neuseeland und vielen Ländern mehr.

Ernteverluste bis zu 70% sind möglich.

BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN

Maßnahmen zur Verhinderung einer möglichen Verbreitung der Krankheit

Anlagen zur Pflanzgutproduktion

Vorbeugende Maßnahmen in Anlagen zur Fruchtproduktion

Folgende vorbeugende Maßnahmen verhindern das Risiko einer möglichen Ausbreitung von optisch befallsfreien Pflanzen:

Maßnahmen bei Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

Notmaßnahmen bei bestätigtem Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

Die Pflanzen sollten dazu während eines Tages austrocknen, damit sich der Gehalt an infiziertem Pflanzensaft reduziert. Danach sollten die Pflanzen vor Ort in einen Plastiksack verpackt, aus den Gewächshäusern entfernt und der Verbrennung zugeführt werden.

KONTAKT

Fachliche Beratung

Univ.-Doz. Dr. Gerhard Bedlan, Tel. 050 555-33330, gerhard.bedlan@ages.at

Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst

Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at

Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at

Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at

Seite empfehlen

Senden Sie den Link zur aktuellen Seite an einen E-Mail Empfänger:

(Sie müssen die *gekennzeichneten Felder ausfüllen!)