Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von
Citrus exocortis viroid (CEVd)

1. Gesetzliche Regelung

Citrus exocortis viroid ist gemäß EU-Richtlinie 2000/29/EG idgF. nicht als Quarantäneschadorganismus gelistet.

Dieses Viroid unterliegt der Meldepflicht gemäß §§ 15 und 40 PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen anordnet.

2. Information über die Krankheit

2.1. Schadbild

Der Erreger zählt zu den Viroiden und wird dem Genus der Pospiviroide zugerechnet. Folgende Symptome sind typisch für den Erreger:

 a) an Citrus:

b) an Zierpflanzen, wie z.B. Solanum jasminoides

c) an Tomaten (selten)

2.2. Übertragung

Dieses Viroid ist leicht mechanisch übertragbar (Werkzeug, Hände, Kleidung, Maschinen und Geräte). Weiters kann es auch durch infiziertes Pflanzmaterial verbreitet werden. Eine Übertragung durch Vektoren wie z.B. Thripse, Blattläuse, Zikaden, Hummeln etc. findet nicht statt.

2.3. Wirtspflanzen

2.4. Vorkommen, wirtschaftliche Bedeutung

Vorkommen in Europa: weit verbreitet an Solanum jasminoides; an Citrus in Frankreich, Italien, Montenegro, Portugal, Spanien, Zypern und der Türkei

Vorkommen in Afrika:   Ägypten, Algerien, Äthiopien, Kamerun, Elfenbeinküste, Ghana, La Reunion, Libyen, Madagaskar, Marokko, Mauritius, Mozambique, Nigeria, Sierra Leone,                                     Somalia, Süd Afrika, Sudan

Vorkommen in Asien:    China, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Israel, Japan, Jemen, Jordanien, Libanon, Malaysia, Oman, Pakistan, Philippinen, Republik Korea, Saudi Arabien,                                           Syrien, Taiwan, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam

Vorkommen in Amerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Cuba, Französisch West Indien, Guadeloupe, Jamaika, Kolumbien, Mexiko, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago,                                         USA, Uruguay, Venezuela

Vorkommen in Ozeanien: Australien, Cook Inseln, Fiji, Französisch Polynesien, Neuseeland, Papua Neu Guinea

CEVd kann in erster Linie an Citrus-Gehölzen zu ertragsrelevanten Schäden führen.

3. Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von CEVd

Derzeit sind in Österreich keine besonderen Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung dieser Krankheit notwendig, doch sollten Gemüsejungpflanzen, vor allem Tomaten, Auberginen und Paprika, nicht gemeinsam mit Zierpflanzen in einem Gewächshaus angezogen werden. Alle praxisüblichen Hygienemaßnahmen sind strikt einzuhalten. Von erkrankten Mutterpflanzen sollten keine Stecklinge geschnitten werden.

 

Kontakt

Fachliche Auskunft (Zierpflanzen): Mag. Astrid Plenk, Tel. 050 555, Dw 33331, astrid.plenk@ages.at

Diagnose: Dr. Sabine Grausgruber-Gröger, Tel. 050 555, Dw 33319, sabine.grausgruber-groeger@ages.at

Allgem. Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst:

                                            Ing. Elisabeth Jägersberger, Dw 33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at

                                            Dr. Barbara Langbauer, Dw 33309, barbara.langbauer@ages.at

                                            Ing. Elisabeth Ottendorfer, Dw 33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at

 

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