Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Bemisia tabaci Genn. (außereuropäische Populationen)
GESETZLICHE REGELUNG
Bemisia tabaci (Baumwoll-Weiße Fliege) ist im Anhang I A I (a)7. für außereuropäische Populationen und nach Anhang I B (a)1. für europäische Populationen (Schutzgebiete: Finnland, Irland, bestimmte Gebiete in Portugal, Schweden, Vereinigtes Königreich) des PSG 2011 idgF. als Schadorganismus gelistet, dessen Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist.
Dieses Insekt unterliegt der Meldepflicht gemäß § 40 PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.
INFORMATION ÜBER BEMISIA TABACI
Biologie, Schadbild
Bemisia tabaci, die Baumwoll-Weiße Fliege oder Tabak-Mottenschildlaus, gehört zur Gruppe der Pflanzensauger. Die erwachsenen Tiere sind etwa 1,5 mm groß mit 4 dachförmig stehenden, weißen Flügeln, die wie der Körper mit feinem, mehligem Wachsstaub bepudert sind. Sowohl die Adulttiere, als auch die unbeweglichen, schildlaus-ähnlich aussehenden Larven (grünlich-weißlich gefärbt) sitzen bevorzugt an der Blattunterseite, wo sie Pflanzensaft saugen. Auf den Blättern entstehen dadurch zunächst oberseitig gelbliche Flecken und bei starkem Befall in weiterer Folge welken die Blätter und fallen ab. Zusätzlich scheiden die Larven große Mengen an klebrigem Kot (Honigtau) auf unterhalb befindliche Pflanzenteile aus, auf dem sich Rußtaupilze ansiedeln und zu schwärzlichen Belägen führen können.
Eine Bestimmung kann entweder morphologisch erfolgen oder mittels molekulargenetischer bzw. serologischer Nachweisverfahren und mit letzteren Methoden auch die bis zu 24 Biotypen von Bemisia tabaci unterschieden werden, von denen der bekannteste der Subtyp B („silverleaf whitefly“, Bemisia argentifolii) ist.
Verbreitung, Vorkommen
Bemisia tabaci ist weltweit in warmen Ländern (z.B. Tropen, Subtropen, Südeuropa) verbreitet, auch im ganzen Gebiet der EPPO-Region, vor allem in geschützten Kulturen. In manchen Ländern gibt es Ausrottungsprogramme, wie in Dänemark, Deutschland, Niederlande, Großbritannien, Irland.
In Österreich ist die Einschleppung und Etablierung in Gewächshäusern möglich – in deren unmittelbarer Umgebung auch im Freiland während des Sommers.
Die erwachsenen Tiere von Bemisia tabaci können zwar nicht ausdauernd fliegen, aber in der Luft durch den Wind über weite Strecken vertragen werden. Alle Entwicklungsstadien können durch Pflanzmaterial und Schnittblumen bzw. Schnittgrün übertragen werden. Wahrscheinlich ist der internationale Handel mit Poinsettien der größte Verbreiter des Schädlings.
Wirtspflanzen
Das Wirtspflanzenspektrum für B. tabaci besteht aus über 300 Wirtspflanzen aus 63 Familien (wie Asteraceae, Brassicaceae, Convolvulaceae, Cucurbitaceae, Euphorbiaceae, Fabaceae, Malvaceae, Solanaceae, etc.), nach Schätzungen können es sogar 600 Arten sein. Ursprünglich war B. tabaci hauptsächlich als Schädling an Feldkulturen tropischer und subtropischer Länder bekannt, wie z.B. Maniok (Manihot esculenta), Baumwolle (Gossypium), Süßkartoffeln (Ipomoea batatas), Tabak (Nicotiana) und Tomaten (Lycopersicon esculentum). Durch die Entwicklung des so polyphagen B Biotyps wurde B. tabaci auch ein bedeutender Glashaus-Schädling in vielen Teilen der Welt, wie im Gemüsebau besonders für Paprika (Capsicum), Zucchini (Cucurbita pepo), Gurken (Cucumis sativus), Salat (Lactuca sativa) und Tomaten (Lycopersicon esculentum) und im Zierpflanzenbau für Hibiscus, Gerbera, Gloxinia und Poinsettie (Euphorbia pulcherrima).
Wirtschaftliche Bedeutung
Bemisia tabaci ist ein polyphager Pflanzensaftsauger und verursacht Schäden an Feldbaukulturen (tropische und subtropische Länder) und bei Zierpflanzen. Durch die Saugtätigkeit werden Vitalität und Wachstum der Pflanze reduziert, Chlorosen verursacht und physiologische Störungen ausgelöst. Durch die Honigtau-Produktion wird das Auftreten von Rußtaupilzen gefördert, wodurch die Photosyntheseleistung eingeschränkt wird, die Blätter verkrüppeln und schließlich abfallen. Weiters ist B. tabaci ein Überträger von mehr als 100 Pflanzenvirosen der Gattungen Begomovirus (Geminiviridae), Crinivirus (Closteroviridae) und Carlavirus oder Ipomovirus (Potyviridae). Die Begomovirosen werden von B. tabaci am häufigsten übertragen und können Ertragsverluste zwischen 20% und 100% verursachen.
Bemisia tabaci ist in den letzten Jahren nahezu weltweit verbreitet worden und daher auf der ganzen Welt ein bedeutender Schädling.
BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN
Präventivmaßnahmen
- bei Zukauf sofortige Kontrolle der Pflanzen beim Eintreffen im Betrieb
- besondere Vorsicht bei Lieferungen (Pflanzen) aus Ländern, in denen durch B. tabaci übertragbare Virosen vorkommen, die in der EU als Quarantäneschaderreger gelten
- vor Kulturbeginn die Befallsfreiheit von Gewächshäusern und Folientunnel visuell überprüfen und dabei Gelbfallen unterstützend einsetzen
- regelmäßige Befallskontrollen während der Kultur (visuell, Gelbtafeln)
Maßnahmen bei Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutz-dienst angeordnet)
- Probennahme und Einsendung von Pflanzen bzw. Pflanzenteilen mit typischen Symptomen an ein Untersuchungslabor
- Ermittlung des Befalls im gesamten Betrieb; auch die benachbarten Kulturen prüfen
- Absonderung symptomtragender Pflanzen bis zur Klärung, so dass keine weitere Ausbreitung im Betrieb stattfinden kann
- vorläufiges Aussetzen der Weitergabe und des Verkaufs von Pflanzen und Pflanzenteilen, die lebende Stadien von Bemisia beherbergen könnten
- Ursprung des Befalls eruieren (z.B. Zukauf,...)
- Ermitteln, ob bereits Pflanzen aus dieser Kultur weitergegeben worden sind
Notmaßnahmen bei bestätigtem Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- Entfernen und schadloses Vernichten befallener Pflanzenteile
- Behandlung befallener Pflanzenteile mit einem zugelassenen, wirksamen Pflanzenschutzmittel. Verzeichnis der in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel.
- Vernichtung des befallenen Pflanzenbestandes, wenn kein geeignetes Pflanzenschutzmittel zur Verfügung steht
- unverzügliche Benachrichtigung der Eigentümer oder sonstiger Verfügungsberechtigter (z.B. Pächter) von benachbarten Grundstücken
KONTAKT
Fachliche Beratung
Dr. Christa Lethmayer, Tel. 050 555-33311, christa.lethmayer@ages.at
Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutz-dienst
Ing. Elisabeth Jägersberger, Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at
Dr. Barbara Langbauer, Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at
Ing. Elisabeth Ottendorfer, Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at
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Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien
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