Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Apricot chlorotic leafroll mycoplasm (ACLR), Chlorotisches Blattrollen der Marille

GESETZLICHE REGELUNG

Apricot chlorotic leafroll mycoplasm ist im Anhang I A II (d)2. des des PSG 2011 idgF. als Schadorganismus gelistet, dessen Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist.

Diese Phytoplasmose unterliegt der Meldepflicht gemäß §§ 15 und 40 des PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.

Für das Inverkehrbringen von Pflanzgut für Obstarten gelten darüber hinaus die Bestimmungen der §§ 6 und 13 des Pflanzgutgesetzes 1997.

INFORMATION ÜBER DIE KRANKHEIT

Biologie, Schadbild

Folgende Symptome sind typisch für den Erreger:

Unter Umständen auch:

Verbreitung

Verbreitung durch Vektor Cacopsylla pruni  (Pflaumenblattsauger) und vegetative Vermehrung

Wirtspflanzen

Die Hauptwirte sind: Marille (P. armeniaca), Pfirsich (P. persica) und die Zierform P. salicina. Die Anfälligkeit der Marille hängt stark von der verwendeten Unterlage ab. Pfirsich und Marillenunterlagen sind hochempfindlich, Myrobalane mittelempfindlich, während Zwetschkenunterlagen relativ tolerant sind.

Daneben treten Symptome auf Süßkirsche (P. avium), Mandel (P. amygdalus), Mirabelle (P. domestica spp. syriaca) und der Zierform P. serrulata auf.

Zwetschke und Pflaume (P. domestica) sind symptomlose Wirtspflanzen. Der Erreger tritt auch auf Unkrautarten z.B. der Ackerwinde (Convolvulus arvensis) und Bermudagras (Cynodon dactylon) auf.

Vorkommen, wirtschaftliche Bedeutung

Vorkommen nur in Europa: Österreich (NÖ), in Frankreich in allen Marillenanbaugebieten, Spanien (v.a. in der Provinz Valencia), Italien (Emilia-Romagna), Deutschland, Ungarn, Rumänien, Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro und Slowenien

ACLR ist im Steinobstbau von wirtschaftlicher Bedeutung. Vor allem im Marillenanbau führt die Krankheit zu sehr hohen Ausfällen (Apoplexie). Die Apoplexie ("Schlagtreffen", plötzliches Absterben des Baumes oder Astpartien) tritt meist erst auf, wenn die Bäume in die Ertragsphase kommen.

BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN

Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von ACLR

Anlagen zur Pflanzgutproduktion

Für die Herstellung von CAC (Conformitas-Agrarias-Communitatis)-Material ist hinsichtlich Pflanzengesundheit §6 Z3 lit. a Pflanzgutgesetz 1997 i.d.g.F. relevant:

Das Pflanzgut hat grundsätzlich frei zu sein von Befall von folgenden qualitätsmindernden Schadorganismen:

Die Verwendung von auf ACLR getestetem Ausgangsmaterial wird auch bei CAC-Material empfohlen.

Für die Herstellung von zertifiziertem Pflanzgut gelten gem. §§ 6 Z3 lit.b, c und d sowie 13 Pflanzgutgesetz 1997 i.d.g.F. (Amtliche Anerkennung von Pflanzgut von Obstarten) folgende Anforderungen:

Labortestung des Ausgangsmaterials auf:

Abwesenheit von Symptomen der o. a. Schaderreger während der Vegetationsperiode

Produktion, die Infektionen während der Vegetationsperiode verhindert

Vorbeugende Maßnahmen in Anlagen zur Fruchtproduktion

Folgende vorbeugende Maßnahmen verhindern eine weitere Verbreitung von ACLR:

(falls dies nicht möglich ist: Testung des Pflanzguts auf Latenzinfektionen)

Maßnahmen bei Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

Notmaßnahmen bei bestätigtem Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

 

KONTAKT

Fachliche Beratung

DI Robert Steffek, Tel. 050 555-33341,robert.steffek@ages.at

Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst

Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at

Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at

Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at

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