Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Apricot chlorotic leafroll mycoplasm (ACLR), Chlorotisches Blattrollen der Marille
GESETZLICHE REGELUNG
Apricot chlorotic leafroll mycoplasm ist im Anhang I A II (d)2. des des PSG 2011 idgF. als Schadorganismus gelistet, dessen Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist.
Diese Phytoplasmose unterliegt der Meldepflicht gemäß §§ 15 und 40 des PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.
Für das Inverkehrbringen von Pflanzgut für Obstarten gelten darüber hinaus die Bestimmungen der §§ 6 und 13 des Pflanzgutgesetzes 1997.
INFORMATION ÜBER DIE KRANKHEIT
Biologie, Schadbild
Folgende Symptome sind typisch für den Erreger:
- Phloem-Nekrosen
- Chlorotische Blätter, die sich nach oben einrollen (bei Pfirsich rötliche Verfärbung zwischen den Blattnerven)
- Absterben von Hauptästen bzw. ganzen Bäumen (der Krankheitsverlauf ist je nach Anfälligkeit der verwendeten Unterlage unterschiedlich rasch, am stärksten bei Pfirsichunterlagen)
- Vorzeitige Fruchtreife, Früchte klein mit verbräuntem, schwammigem Fruchtfleisch
Unter Umständen auch:
- Verzögerte Blütenbildung (Blätter erscheinen im Frühling vor den Blüten)
- Blattrosettenbildung und verstärktes Öffnen von Knospen auf mehrjährigem Holz.
Verbreitung
Verbreitung durch Vektor Cacopsylla pruni (Pflaumenblattsauger) und vegetative Vermehrung
Wirtspflanzen
Die Hauptwirte sind: Marille (P. armeniaca), Pfirsich (P. persica) und die Zierform P. salicina. Die Anfälligkeit der Marille hängt stark von der verwendeten Unterlage ab. Pfirsich und Marillenunterlagen sind hochempfindlich, Myrobalane mittelempfindlich, während Zwetschkenunterlagen relativ tolerant sind.
Daneben treten Symptome auf Süßkirsche (P. avium), Mandel (P. amygdalus), Mirabelle (P. domestica spp. syriaca) und der Zierform P. serrulata auf.
Zwetschke und Pflaume (P. domestica) sind symptomlose Wirtspflanzen. Der Erreger tritt auch auf Unkrautarten z.B. der Ackerwinde (Convolvulus arvensis) und Bermudagras (Cynodon dactylon) auf.
Vorkommen, wirtschaftliche Bedeutung
Vorkommen nur in Europa: Österreich (NÖ), in Frankreich in allen Marillenanbaugebieten, Spanien (v.a. in der Provinz Valencia), Italien (Emilia-Romagna), Deutschland, Ungarn, Rumänien, Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro und Slowenien
ACLR ist im Steinobstbau von wirtschaftlicher Bedeutung. Vor allem im Marillenanbau führt die Krankheit zu sehr hohen Ausfällen (Apoplexie). Die Apoplexie ("Schlagtreffen", plötzliches Absterben des Baumes oder Astpartien) tritt meist erst auf, wenn die Bäume in die Ertragsphase kommen.
BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN
Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von ACLR
Anlagen zur Pflanzgutproduktion
Für die Herstellung von CAC (Conformitas-Agrarias-Communitatis)-Material ist hinsichtlich Pflanzengesundheit §6 Z3 lit. a Pflanzgutgesetz 1997 i.d.g.F. relevant:
Das Pflanzgut hat grundsätzlich frei zu sein von Befall von folgenden qualitätsmindernden Schadorganismen:
- Tierische Schaderreger: Pfirsichmotte (Anarsia lineatella), Pfirsichprachtkäfer (Capnoidis tenebrionis), Wurzelgallennematoden (Meloidogyne spp.), Schildläuse
- Bakterien: Wurzelkropf (Agrobacterium tumefaciens), Infektionen durch Pseudomonas syringae pv. mors prunorum und Pseudomonas syringae pv. syringae
- Pilze: Honiggelber Hallimasch (Armillaria mellea), Bleiglanz (Chondrostereum purpureum), Obstbaumkrebs (Nectria galligena), Wurzelschimmel (Rosselinia necatrix), Pfirsichkräuselkrankheit (Taphrina deformans), Welkekrankheit (Verticillium spp.)
- Viren (Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus)
Die Verwendung von auf ACLR getestetem Ausgangsmaterial wird auch bei CAC-Material empfohlen.
Für die Herstellung von zertifiziertem Pflanzgut gelten gem. §§ 6 Z3 lit.b, c und d sowie 13 Pflanzgutgesetz 1997 i.d.g.F. (Amtliche Anerkennung von Pflanzgut von Obstarten) folgende Anforderungen:
Labortestung des Ausgangsmaterials auf:
- Apple chlorotic leaf spot trichovirus(ACLSV)
- Apple mosaic ilarvirus (ApMV)
- Plum pox potyvirus (PPV)
- Prune dwarf ilarvirus (PDV)
- Prunus necrotic ringspot ilarvirus (PNRSV)
- European stone fruit yellows phytoplasma
- Peach asteroid spot agent
Abwesenheit von Symptomen der o. a. Schaderreger während der Vegetationsperiode
Produktion, die Infektionen während der Vegetationsperiode verhindert
Vorbeugende Maßnahmen in Anlagen zur Fruchtproduktion
Folgende vorbeugende Maßnahmen verhindern eine weitere Verbreitung von ACLR:
- Zukauf von zertifiziertem Pflanzgut
(falls dies nicht möglich ist: Testung des Pflanzguts auf Latenzinfektionen)
- Verwendung wenig anfälliger Unterlagen bzw. Sorten
- Vektorbehandlung mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln Verzeichnis der in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel.
- Regelmäßige Befallskontrolle während der Anlage
Maßnahmen bei Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- Probennahme und Einsendung von Pflanzen bzw. Pflanzenteilen mit typischen Symptomen an ein Untersuchungslabor
- Ermittlung des Befalls im ganzen Betrieb (benachbarte Anlagen überprüfen)
- Aussetzen des Verkaufs von Pflanzen aus verdächtigen Pflanzenbeständen bzw. -lieferungen bis zum Vorliegen des Laborergebnisses
- Ursprung des Befalls eruieren (z.B. Zukauf,…)
- Erhebung, ob bereits Pflanzen aus dieser Kultur weitergegeben worden sind
Notmaßnahmen bei bestätigtem Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)
- Entfernung aller Pflanzen mit visuell sichtbaren Symptomen (es ist notwendig auch die Wurzelstöcke zu entfernen) und deren schadlose Vernichtung
- Vermehrungsquartier zur Edelreiser- bzw. Unterlagenherstellung: Laboruntersuchung (Screening) des gesamten Vermehrungsquartiers auf Latentinfektionen
- Reichen die gesetzten Maßnahmen nicht aus bzw. ist auch die nochmalige Laboruntersuchung (screening) positiv, so ist die Anlage zu roden.
- Unverzügliche Benachrichtigung der Eigentümer und sonstiger Verfügungsberechtigter (z.B. Pächter,…) von benachbarten Grundstücken
KONTAKT
Fachliche Beratung
DI Robert Steffek, Tel. 050 555-33341,robert.steffek@ages.at
Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst
Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at
Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at
Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at
Institut für Saat- und Pflanzgut, Phytosanität, Bienen
Institut: Institut für Saat- und Pflanzgut, Phytosanität, Bienen
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien
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