Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen beim Auftreten von Apple proliferation mycoplasm, Apfeltriebsucht

GESETZLICHE REGELUNG

Apple proliferation mycoplasm ist im Anhang I A II (d)1. des PSG 2011 idgF. als Schadorganismus gelistet, dessen Einschleppung und Ausbreitung in die bzw. in den Mitgliedstaaten verboten ist. Diese Phytoplasmose unterliegt der Meldepflicht gemäß § 40 PSG 2011 idgF. und ist beim Auftreten (bestätigt durch Laborbefund) dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst des betreffenden Bundeslandes zu melden, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur Tilgung, oder, falls dies nicht möglich ist, zur Eindämmung anordnet.

INFORMATION ÜBER DIE APFELTRIEBSUCHT

Biologie, Schadbild

Während der Wintermonate ist der Erreger vornehmlich in den Wurzeln zu finden (durch das Absterben der Siebröhren findet man ihn im Phloem nicht mehr). Im Frühjahr erfolgt eine Neubesiedlung von den Wurzeln ausgehend, im Spätsommer bzw. Frühherbst erreicht diese ihren Höhepunkt.

Typische Symptome der Apfeltriebsucht können an verschiedenen Teilen der Pflanze beobachtet werden:

An den Trieben:

An den Blättern:

An Früchten bzw. Blüten:

An den Wurzeln:

Die Symptomausprägung ist in den ersten beiden Jahren nach der Infektion am stärksten (Schockreaktion), danach ist eine Erholung möglich. Befallene Bäume reagieren jedoch sensibler auf Nährstoff- bzw. Wassermangel und sekundäre Schaderreger, wie z.B. den Apfelmehltau.

Verbreitung

Die Übertragung des Erregers erfolgt durch vegetative Vermehrung (auch Okulation) bzw. tierische Vektoren (dazu gehören pflanzensaugende Insekten der Unterordnung Homoptera, Kleinzikaden, Blattflöhe, etc.).

Wirtspflanzen

Hauptwirt ist der Apfel (Malus spp.), ein natürliches Vorkommen des Erregers an anderen Arten z.B. der Birne ist bislang nicht bestätigt.

Vorkommen, wirtschaftliche Bedeutung

Vorkommen in Europa weit verbreitet, nachgewiesen in Österreich, Bulgarien, der Tschechischen Republik, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Moldawien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, der Schweiz, Großbritannien,  der Ukraine und im ehem. Jugoslawien.

Die Krankheit ist im Apfelanbau von wirtschaftlicher Bedeutung. Erheblicher Qualitätsverlust durch die Reduktion der Fruchtgröße, sowie Ertragseinbußen.

BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN

Präventivmaßnahmen

Maßnahmen bei Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

Notmaßnahmen bei bestätigtem Verdacht (soweit vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst angeordnet)

 

KONTAKT

Fachliche Beratung

robert.steffek@ages.atMag. Helga Reisenzein, Tel. 50555-33340, helga.reisenzein@ages.at

Allgemeine Anfragen: Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst

Ing. Elisabeth Jägersberger,Tel. 050 555-33301, elisabeth.jaegersberger@ages.at

Dr. Barbara Langbauer,Tel. 050 555-33309, barbara.langbauer@ages.at

Ing. Elisabeth Ottendorfer,Tel. 050 555-33302, elisabeth.ottendorfer@ages.at

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