Beim Auftreten von Schadorganismen sollen so rasch wie möglich Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um eine Ausbreitung zu verhindern.
 

Die im Folgenden angeführten "Empfehlungen der AGES betreffend amtliche Maßnahmen" sind zur fachlichen Unterstützung der Amtlichen Pflanzenschutzdienste der Länder erstellt worden, sollen aber auch die Produktionsbetriebe informieren, die ihre internen Kontrollsysteme und Maßnahmen danach ausrichten können.

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