Vorbeugung und Bekämpfung
Da Clavibacter michiganensis ssp. michiganensis, wie eingangs erwähnt, zu den Quarantäneschaderregern zählt, ist ein Befall daher meldepflichtig. Ein sicherer Nachweis erfolgt in einem Labor. Am besten eignet sich hierzu der Stängel der Pflanze und zwar das Stück zwischen 70 und 170 cm vom Wurzelansatz aus gemessen. Ist in einem Bestand an einer Pflanze ein Krankheitsbefall durch diesen Erreger nachgewiesen worden, so ist diese Pflanze zu entsorgen und zwar an Ort und Stelle aus dem Bestand zu entnehmen und in einen ausreichend großen Plastiksack zu verpacken und aus dem Gewächshaus zu bringen. Die Reihe, aus der die kranke Pflanze entnommen wurde, sollte gekennzeichnet werden. Darüber hinaus sollten 10 Pflanzen vor und 20 Pflanzen nach der erkrankten Pflanze in der Reihe sicherheitshalber ebenfalls entfernt werden. Erntemaßnahmen sollten nur in einer Richtung durchgeführt werden. Muss aus verseuchten Beständen Saatgut genommen werden, können durch Gärung die Bakterien abgetötet werden. Das Ausgeizen soll nur bei trockenem Wetter vorgenommen werden. Bei rechtzeitiger Durchführung ist es möglich, die Geiztriebe mit der Hand auszubrechen, ohne die Wundstellen zu berühren. Bei Verwendung eines Messers sollte dieses vor jedem Schnitt desinfiziert werden. Kupferpräparate dämmen erfahrungsgemäß auch bakterielle Erkrankungen ein. Gute Humus- und Wasserversorgung mindern einen Schaden durch die Bakterienwelke. Auf Befallsflächen eine Anbaupause mit Tomaten von mindestens 4 Jahren einhalten.
Nachhaltige Pflanzenproduktion
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