Mit der Konvention über die biologische Vielfalt haben sich bereits 168 Staaten (darunter auch Österreich, BGBl. 213/1995) verpflichtet, ihre genetischen Ressourcen zu erhalten.
Im Rahmen des Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture – ITPGRFA) nimmt auch Österreich (BGBl. Teil III, Nr. 98/2006) am erleichterten Austausch von Pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie am Vorteilsausgleich im Rahmen des Multilateralen Systems teil. Neben der Europäischen Union haben insgesamt 117 Staaten diesen Vertrag bereits ratifiziert. Durch die Ratifizierung dieser Verträge und Verlautbarung im Bundesgesetzblatt hat sich auch Österreich zur Erhaltung und Weitergabe von genetischem Material verpflichtet. Damit ist ein erleichterter Materialaustausch zwischen diesen Staaten möglich. Der Materialaustausch von pflanzengenetischen Ressourcen von der im Anhang I dieses Vertrages genannten Arten erfolgt auf Basis eines standardisierten Materialtransferübereinkommens.
Im Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten wurden diese Einrichtungen des Bundes zur Erhaltung der ihrem Fachgebiet betreffenden genetischen Ressourcen beauftragt.
Für die Erhaltung von wildlebenden Pflanzenarten sehen die Naturschutzgesetze der Länder Schutzbestimmungen vor. So dürfen z.B. unter Schutz gestellte Arten nicht ausgegraben bzw. entfernt werden. Bei diesen Arten bzw. Pflanzen ist daher eine Weitergabe im Sinne der oben genannten internationalen Verträge nicht möglich. Darüber hinaus sind auch Pflegemaßnahmen für die Erhaltung bestimmter Habitate vorgesehen.
Nachhaltige Pflanzenproduktion
Institut: Nachhaltige Pflanzenproduktion
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Dienstort: Linz
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit