Bekämpfung der illegalen Fischerei (IUU)

- Quelle: Homepage der Europäischen Kommission
Die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (illegal, unreported and unregulated fishing, kurz IUU) stellt weltweit eine große Bedrohung für die nachhaltige Bewirtschaftung der Meeresressourcen dar.
IUU-Fischerei wird auf allen Ozeanen praktiziert: Fänge werden nicht oder nicht richtig gemeldet und tragen somit zur Überfischung bei. Das Gleiche gilt, wenn – entgegen den internationalen Vorschriften für Mindestgrößen – Jungfische gefangen werden oder wenn diese Fangtätigkeiten in Zeiten oder Gebieten erfolgen, die normalerweise für die Fischerei geschlossen sind und dadurch die Erneuerung der betreffenden Bestände gefährdet ist. Alle diese Auswirkungen verschlimmern sich noch, wenn sich die Zielbestände bereits außerhalb sicherer biologischen Grenzen bewegen.
Die illegale Fischerei untergräbt die Grundlage der gemeinsamen Fischereipolitik und die zahlreichen internationalen Bemühungen wie das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das FAO Einhaltungsübereinkommen und den Aktionsplan der EU um einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Weltmeeren. Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben zudem gefordert, den Kampf gegen die IUU-Fischerei energischer voranzutreiben.
Nach jüngsten Schätzungen beläuft sich der weltweite „Umsatz“ der IUU-Fischerei auf über 10 Milliarden €. Die aus illegaler Fischerei stammenden Einfuhren in die EU betragen nach vorsichtigen Schätzungen jährlich 1,1 Milliarden €.
Die Folgen der IUU-Fischerei für die Umwelt gehen über die direkten Schäden an den Fischbeständen weit hinaus, denn diese Praktiken verursachen auch eine ernste Bedrohung der Meereslebensräume. Insbesondere kann der Fang mit verbotenen Methoden dazu führen, dass ein hoher Anteil von Nichtzielarten als Beifänge gefischt und anschließend ins Meer zurückgeworfen wird. Bei diesen Beifängen handelt es sich nicht nur um Fischarten, sondern auch um andere Tiere wie z. B. Seevögel und Schildkröten, die in den meisten Fällen nicht überleben.
Die IUU-Fischerei fügt aber nicht nur der Meeresumwelt Schaden zu. Sie bedeutet auch einen Diebstahl gemeinsamer Fischereiressourcen und verursacht Fischern, die sich an die Rechtsvorschriften halten, erhebliche Verluste. Auch die Konsequenzen für die Küstenbewohner in Entwicklungsländern sind dramatisch: Deren Fischereiressourcen, die für die Ernährungssicherheit und Armutsminderung von großer Bedeutung sind, werden eingeschränkt.
Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten untereinander und mit Drittländern wird gewährleistet, dass die Fangbescheinigungsregelung über die gesamte Lieferkette – vom Netz bis auf den Teller – vorschriftsmäßig angewandt werden kann. Dadurch werden den zuständigen Behörden entsprechende Sanktionen, die bis zum Verfall der Fischereierzeugnisse reichen, ermöglicht.
Überwacht werden insbesondere Fischereierzeugnisse wie Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere aus Meeresfängen. Ausgenommen sind beispielsweise lebende Zierfische und Süßwasserfische sowie Aquakulturerzeugnisse aus Jungfischen und Fischlarven.
In Österreich ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) zuständige Behörde zur Überprüfung der Fangbescheinigungen im Rahmen der Einfuhr und Wiederausfuhr von Fischereierzeugnissen in den EU-Raum. Weiterführende Informationen im Zusammenhang mit der diesbezüglichen Behördentätigkeit finden sie auf der Webseite des Bundesamtes für Ernährungssicherheit.
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